Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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mittel erhalten und der Gefahr gesundheitsgefährlichen Ein—
flusses der Pression vorgebeugt werden kann, so muß
1) eine durchaus gründliche Reinigung der Bierleitungs—
röhren und der Ersatz der zum Filtriren der Luft
verwandten Watte oder Baumwollse mindestens ein—
mal in der Woche,
eine gründliche Reinigung der Luftleitungsröhren,
des Windkessels und des Oelsammlers mindeftens
einmal in jedem Monate stattfinden.
Die Bierleitungsröhren müssen mittelst schwacher Soda⸗
lauge oder durch comprimirten Wasserdampf gereinigt, und
darauf mit reinem Wasser nachgespült werden.
Die Vorschriften dieses Paragraphen gelten auch für
die den Forderungen des 8 4 noch nicht vollkommen ent—
sprechenden Bierpressionen, sofern dieselben noch bis zum
1. Januar 1881 benutzt werden.
— 8 7.. Daß die Bierpressionen in einem den obigen
Bestimmungen entsprechenden Zustande erhalten werden,
daß stets die erforderliche Reinlichkeit derselben vorhanden
ist, und daß die im 86 vorgeschriebenen Reinigungen recht—
zeitig vorgenommen werden, unterliegt der Controle der
Polizeibehoͤrden.
Die Inhaber der Bierpressionen haben deshalb über
die vorgeschtiebenen Reinigungen ein Buch zu führen, in
welches diese Reinigungen sofort nach ihrer Ausführung
mit Tag und Stunde zu vermerken sind.
Dieses Buch ist der Polizeibehörde auf Berlangen jeder—
zeit vorzulegen, und haben die Eintragungen in dasselbe
spätestens nach Ablauf von vier Wochen nach dem Tage
des Erlasses dieser Verordnung ihren Anfang zu nehmen.
Den Angaben des Buches gegenüber gelten die nach
mündlicher Angabe geschehenen Reinigungen als nicht aus—
geführt.
8 8. Jede Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen
dieser Verordnung, sowie gegen die in Gemäßheit dieser
Verordnung von den Polizeibehörden zu treffenden Anord—
nungen wird mit Geldbuße bis zu dreißig Mark, eventuell
mit verhältnißmäßiger Haft bestraft.
Nach wiederholten Bestrafungen wegen vorbezeichneter
Zuwiderhandlungen kann dem betreffenden Inhaber die
weitere Benutzung einer Bierpression entweder vollständig
untersagt, oder von besonders festzusetzenden Bedingungen
abhängig gemacht werden.
Trier, den 7. October 1880.

Bekanntmachung anderer Behörden.
Bei der hiesigen Ober-Postdirektion lagern folgende
unbestellbare bezw. herrenlos aufgefundene Gegenstände:
1. Ein Einschreibebrief am 12. April 1880 einge—
liefert in St. Johann an Friedrich Schäffler, Gießer in der
Hämerleschen Gießerei in Neidenfels, 2. eine Postanweisung
uͤber Mk. 35,09, eingeliefert in Trier J. am 8. Sept. 1879
an Fonchel in Paris, 8. eine Postanweisung über Mk. 2,70,
eingeliefert in Wallerfangen am 14. September 1879 an
Redler in Paris, 4. ein Einschreibebrief, eingeliefert in
Neunkirchen am 11. Januar 1880 an Leopold Spanner
in New-York (Absender Carl Pfeilsticker?), 5. eine Postanweisung
 über Mk. 3,00, eingeliefert in Kempfeld, am 8.
Februar 1880 an das Untersteueramt in Kirn, 6. ein Ein—
scchreibebrief, eingeliefert in Trier, J. am 27. Mai an Guitard
in Trier“ 7. ein schwarzer Regenschirm, gefunden im Vor—⸗
flur des Postamtes in St Johann am. 18. Juni 1880, 8.
eine Nachnahmepostanweisurg über Mks 1, 15, eingeliefert in

Idar, betreffend eine Sendung von Florsheim in Hamburg
9. ein Einschreibebrief, eingeliefert in Wadern am 15. Jun
an die Palizeiverwaltung in Dünstädt, 10. ein Einschreibe—
brief eingeliefert in Saarbrücken am 4. Juni 1880, an die
Expedition der Kölnischen Zeitung in Köln, 11. eine Post—
anweisung über Mk. 3,00, eingeliefert in Trier J. am 4
Juli an Kamphausen in Deutz, 12. eine Waarenprobe
enthaltend Tabaksmuster, eingeliefert in Saarbrücken an
Köhl in Paris, 18, ein Regenschirm, aufgefunden am 15.
August 1880 im Hauptwagen der Personenpost von Tholeyr
nach Saarlouis, 14. eine Postanweisung über Mk. 200 00,
eingeliefert in Saarbrücken am 13. Rovember 1879 au
Charles ot Stuart Agent Engl. Circus Sanger in Mersch,
15. ein Regenschirm, aufgefunden im Vorraume der Brief—
ausgabestelle in Trier JI-ram 18. August.
Die unbekannten Absender bzw. Eigenthümer werden
aufgefordert, sich wegen Zurücknahme dieser Gegenstände
innerhalb 4 Wochen, vom Tage des Erscheinens des gegen—
wärtigen Amtsblattes an gerechnet bei der hiesigen Ober—
Postdirektion zu melden, widrigenfalls der Betrag der Postanweisungen
 der Postarmenkasse überwiesen und die zum
Verkauf geeigneten Gegenstände zum Besten dieser Kasse
öffentlich versteigert werden wird.
Trier, den 19. Oktober 1880.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor,
Geheime Postrath.
Kühne.

Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Steuereinnehmer Leon—
hard Wilhelm Schneider aus Baumholder, welcher flüchtig
ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Justizarresthaus zu Saarbrücken abzuliefern.
Beschreibung.
Alter: 40 Jahre; Größe: 1,70 m; Haare: schwarz
Bart: schwacher brauner Schnurrbart ohne Backenbart;
Augenbrauen: schwarz; Gesicht: rund: Gesichtsfarbe: gesund;
Kleidung: dunkelbrauner Rock und Halstuch, trug bei
seiner Entfernuug ein Jagdgewehr und stark bepackte Jagd⸗
tasche. Besondere Kennzeichen: trägt goldene Brille.
Saarbrücken, den 5. November 1880.
Der Königliche Erste Staatsanwalt
Pattberg.

Steckbrief.
Gegen den Bergmann Christian Blatter J. von Neu—
weiler, welcher flüchtig ist, soll eine durch vollstreckbares
Urtheil der Strafkammer des Königl. Landgerichts zu Saar—
brücken vom 17. September 1880 erkannte Gefängnißstrafe
von einem Jahr vollstreckt werden. Es wird ersucht, den⸗
selben zu verhaften und in die Königl. Strafauftalt zu
Trier abzuliefern.
Saarbrücken, den 5. November 1880.
Der Königliche Erste Staatsanwalt
Pattberg.

Es wird in Erinnerung gebracht, daß Anmeldungen
von Versorgungs-Ansprüchen auf Grund einer im Frieden
erlittenen Dienstbeschäftigung vor Ablauf von 6 Monaten
nach der Entlassung aus dem aktiven Dienst und zwar
wenn der Antrag mündlich erfolgt am 15. jeden Monats
            
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