Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Eorrespondenz“ als Beilage.

Vr. AI.

Montag, 11. Oktotober

1880.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

4) dem Lehrer der Anatomie dieser Anstalt, und
5) einem andern, von dem Minister der geistlichen ꝛc.
Angelegenheiten zu ernennenden, Mitgliede.
g 2. Zu der Prüfung werden zugelassen:
a. Bewerber, welche bereits die Befähigung zur Er—
theilung von Schulunterricht vorschriftsmäßig er—
worben haben;
Studirende, jedoch nicht vor vollendetem fünften
Semester;
ausnahmsweise auch andere Bewerber, wenn sie
eine gute Schulbildung nachweisen und das 20.
Lebensjahr überschritten haben.
Diejenigen, welche dem preußischen Staatsverband
nicht angehöten, können nur durch Vermittelung ihrer Lan—
desbehörden, bezw. deren diesseitigem Vertreter zugelassen
werden.
8 3. Die Prüfung findet in der Regel im Monat
Februar und zwar in den Räumen der Kgl. Turnlehrer⸗
Bildungsanstalt hierselbst statt. Der Termin wird durch den
Staatsanzeiger und durch die Amtsblätter, sowie durch das
„Centralblatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung in
Preußen“ bekannt gemacht.
84. Die Anmeldung muß bis zum 1. Januar jedes
Jahres bei dem Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten
erfolgen und zwar bei den im Lehramte stehenden Bewerbern
durch die vorgesetzte Dienstbehörde, bei den andern direkt.
Der Meldung sind beizufügen:
1) der Geburtsschein,
2) der Lebenslauf,
3) ein ärztliches Gesundheitsattest,
4) ein Zeugniß über die erworbene Lehrerbildung und
über die seitherige Wirksamkeit als Lehrer,
5) ein Zeugniß über die erlangte turnerische Ausbildung.
Diejenigen Bewerber, welche kein Lehramt bekleiden,
haben ausreichende Zeugnisse über ihre Schulbildung, so—
wie ein amttiches Führungsattest beizubringen.
8 8. Die Prüfung ist eine theoretische — schriftliche
und mündliche — und eine praktische.
8 6. Die schriftliche Prüfung besteht in Anfertigung
einer Klausurarbeit aus dem Bereiche des Schulturnens
und je nach dem Ermessen der Commission auch in Beant—
wortung einzelner Fragen aus dem Gesammtgebiete der
Prüfungsgegenstände.
8 70 Bie mündliche Prüfung erstreckt sich
1) auf die Kenntniß der wichtigsten Erscheinungen aus
der Geschichte des Turnwesens, namentlich der neuern
Zeit, auf die Aufgabe und Methode des Turnunter⸗
richts, auf die Beschreibung und Entwickelung von
Turnübungen, auf Bestimmung und Begrenzung des
Uebungsstoffes für die verschiedenen Altersstufen bezw.

In Ergänzung unserer in Nr. 47 des Amtsblattes de
1879 veröffentlichten Bekanntmachung, betreffend Einfuhr von
Rindvieh aus dem Königreich der Niederlande zu Zuchtzwecken,
ringen wir hiermit zur allgemeinen Kennntniß, daß zu⸗
solge Erlasses des Herrn Ministers für Landwirthschaft ꝛc.
hon 28. v. M. J. 12801 die nach Nr. 2b der citirten
Bekanntmachung zu fordernde Bescheinigung, dahin zu
lauten hat,
daß die bezeichneten Thiere sich in den letzten 6 Mo—
daten nicht in der Provinz Südholland oder an einem
Orte befunden haben, in welchem, oder in dessen 20 Ki—
someter weitem Umkreise die Lungenseuche herrscht oder
in dem gedachten Zeitraume geherrscht hat.“
Trier, den 183. September 1880.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mit—
lelst Erlasses vom 4. August er. Nr. 6298 genehmigt, daß
hehufs Aufbringung der Mittel zum Neubau einer katho—
ischen Kirche zu Girbelsrath, im Kreise Düren, eine Haus—
zollecte bei den katholischen Bewohnern der Rheinprovinz
zis zum 1. August 1881 durch Deputirte aus der genannten
Gemeinde abgehalten werde.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß, daß nachbenannte Personen mit der, Abhaltung
dieser Coilecte im hiesigen Regierungsbezirke beauftragt sind:
1J. Carl van den Driesch, Ackerer in Girbelsrath,
2. Joh. Sigismund Thuir,
3. Theodor Geitmann, Collectant in Neviges.
Trier, den 21. September 1880.

Fröffnung der landwirthschaftlichen Winterschule zu St. Wendel.
Der Unterricht für den J. und II. Kursus an der
andwirthschaftlichen Winterschule zu St. Wendel beginnt
im 3. Rovember und dauert bis Ende März 1881. Schul—
geld 13 Mk. Meldungen nehmen die Herren Direktor Murzel
ind Bürgermeister Müller entgegen.
Trier, den 24. September 1880.

Prüfungs⸗Ordnung für Turnlehrer.
8 1. Zur Abhaltung von Prüfungen für Turnlehrer
vird zu Berlin eine Commission gebildet.
Dieselbe besteht:
i) aus dem Direktor der Königl. Turnlehrer⸗Bildungs⸗
anstalt als Vorsitzendem,
2) dem Unterrichts⸗Dirigenten,
3) dem ordentlichen Lehrer sowie
            
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