Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Die getödteten Thiere und die hierfür gezahlten Ent—
schädigungen vertheilen sich auf die einzelnen Regierungs—
dezirke wie folgt:

Regierungs-Bezirk.

3
*
*
—
2
558
2
—
*

Betrag der
gezahlten
Ent⸗
schädigung.
AMA 5

—
3 a se der
358ezahlten
2 Ent⸗
** schädigung.
3

9

Aachen ..
Toblenz.
TFöln ..
Düsseldorf ..
Triet ..

*

8 3875 —. — — —
15 — 501 19 3
15 159185 359 158 10904
85 i/ — ———
45. 9906 661 — —

Summa J 114 —— oo 97 1706280
Düsseldorf, den 85. August 1880.
Der Landes-Direktor der Rheinprovinz.
Freiherr von Landsberaq.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

Polizeiverordnung, betreffend den Besuch von Konditoreien, Gasthäusern,
Schenkwirthschaften und Getränke-Verkaufsstellen durch Schüler.
Auf Grund des 8 11 des Gesetzes über die Polizei—
Verwaltung vom 11. März 1850 und im Anschluß an
ansere Polizei-Verordnung vom 28. März 1841, betreffend
den Besuch der Wirtshäuser und Tanzböden durch schul—
oflichtige Kinder, (Amtsblatt de 1841 S. 107) verordnen
vir für den Umfang unseres Regierungs-Bezirks, was folgt:
3 1. Den Inhabern von Conditoreien, Gasthäusern,
Schankwirthschaften und Getränkeverkaufsstellen ist es unter—
sagt, Schülern irgend welcher Art, insbesondere auch den—
enigen, welche mittlere oder höhere Schulen besuchen, den
Aufenthalt in ihren Localen zu gestatten oder denselben
Speisen oder geistige Getränke zu verabfolgen, es sei denn,
daß die Schüler sich in Begleitung und unter Aufsicht
ihrer Eltern, sonstiger erwachsener Angehörigen, Vormünder
'der Lehrer oder auf Reisen, sei es vom Ort ihrer Schule
zu ihren Angehörigen, oder auf Ferien-Reisen befinden.
8 2. Eine Ausnahme von der Bestimmung des 81
ändet nur für die Inhaber solcher Locale statt, welche von
dem zuständigen Schuldirektor die ausdrückliche schriftliche Er—
aubniß erhalten haben, Schüler unter Innehaltung der in
der schriftlichen Erlaubniß festgestellten Bedingungen zu
bewirthen.
8 3. Die Nichtbefolgung dieser Anordnung wird mit
Beldbuße bis zu 830 A. resp. im Unvermögensfalle mit
»erhältnißmäßiger Haftstrafe bestraft.
Trier, den 14. August 1880.

Der Herr Ober-⸗Präsident der Rheinprovinz hat mit—
elst Erlasses vom 16 v. Mts. No. 5699 genehmigt, daß
zur Unterstützung der durch Brand beschädigten Einwohner
der Gemeinde Boos, im Kreise Mayen eine allgemeine
Hauscollecte in den Regierungsbezirken Trier und Coblenz
— mit Ausschlnß derjenigen Ortschaften des zuletzt ge—
nannten Bezirks, in welchen zu dem fraglichen Zwecke be—
reits Sammlungen stattgefunden haben — durch Deputirte

aus der genannten Gemeinde bis zum 1. Dezember d. J
abgehalten werde.
Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, be—
merken wir, daß nachstehende Deputirte mit Abhaltung der
Collecte beauftragt sind:
1. Peter Schmitz,
2. eathias Schneider
3. Michael Schneider
4. Peter Molitor,
5. Johann Molitor,
6. Hubert Haubrich,
7. Peter Simon.
Trier den 14 Angust 1880.

Der evangelische Ober⸗Kirchenrath hat durch Erlaß
pom 15. 1878 E. O. 2404 die Abhaltung einer einmaliger
Collecte in den evangelischen Kirchen der Rheinprovinz fün
den Neubau eines Pfarrhauses in Kölschhausen genehmig!
und dem Kgl. Confistorium der Rheinprovinz zu Coblen,
die Bestimmung des Sonntags für die Sammlung überlassen
Wir bringen dieses mit dem Bemerken zur öffent
lichen Kenntniß, daß das Kgl. Consistorium zufolge Schrei—
bens vom 10. d. Mts. OC. No. 6269 den Termin für die
Collecte auf den 17. Sonntag post trinitatis den 19 Sep—
tember er. festgesetzt hat und veranlassen die Königlichen
Steuerkassen die bei ihnen eingehenden Beträge anzunehmer
und an die Communal⸗-Institutenkasse hierselbst abzuführen
Eine Darstellung der Verhältnisse, welche die Be
willigung der Collecte motivirt haben, gelangt durch das
kirchliche Amtsblatt zur Veröffentlichung.
Trier, den 19. August 1880.

Die Rückverlegung des Amtslokals der Buüͤrgermeistere
Gersweiler in das zu Gersweiler belegene mit der Numme
128 bezeichnete restaurirte Gemeindehaus haben wir ge
nehmigt. Vom Tage der Rückverlegung ab — 28. d. M
— sind in demselben die Civilstandsakte wieder aufzunehmen
und die Eheverkündigungen gesetzlich zu pabliciren.
Trier, den 19. August 1880.

Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 24
Februar d. Is. J. A. 2115 (Amtsblatt Nr. 10) bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß außer den mi
Abhaltung der Collekte zur Gründung eines Afyls für ver—
wahrloste und verlassene Kinder und hülfslose Invalider
im diesseitigen Regierungsbezirke bereits beauftragten Per
sonen nochder Commis Theodor Hilgers deputirt worden ist
Trier, den 23. August 1880.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Am 15. September wird in Quierscheid bei Sulzbach
R.⸗e B. Trier, eine Postagentur in Wirksamkeit treten. Die
selbe erhält ihre Verbindung mit dem Postamte in Sulzbad
durch eine täglich zweimalige Botenpost.
Die Abfertigung der Botenpost erfolgt:
aus Sulzbach um 710 W. und 175N.
aus Quierscheid um 8 20 V. und 2N.
Trier, den 9. September 1880.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor
Geheime Postrath
Kühne.
            
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