Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

daß sich die dieser Stadt zu gewährende Vergütung
für Kriegsleistungen bedeutend verringern muß. Die Un—
hilligkeit einer solchen Benachtheiligung von St. Johann
gegenüber den übrigen Gemeinden der Rheinprovinz wird
bom Kreistage zwar anerkannt, doch erachtet derselbe sich
weder für befugt noch für verpflichtet, innerhalb des
Kreises durch Belastung der übrigen Gemeinden desselben
eine Ausgleichung herbeizuführen.
Die Vertheilung der durch den Plan den Gemeinden
überwiesenen Beträge soll nicht durch Baarzahlung sondern
im Wege der Anrechnung auf die Provinzial- und Kreis—
heiträge im laufenden Jahre bewirkt werden.

II. Sodann beschloß die Versammlung in Uebereinstim⸗-mung
 mit den Anträgen der Stadtgemeinden Saarbrücken
und St. Johann, den in Betreff der Leitung und
Beaufsichtigung der Gemeindebauten in der
Stadt Malstatt-Burbach und in den ländlichen
Bemeinden des Kreises mit dem Kreis-Commu—
nalbaumeister Benzel abgeschlossenen Vertrag
auf ein weiteres Jahr unter Herabsetzung der Besoldung
einschließlich der Dienstunkostenentschädiaung auf 4800 Ak.
zu verlängern.
Zur Aufbringung dieses Betrages sollen nach dem Vor—
ichlage des Herrn Benzel an Gebühren erhoben werden:
1) für Aufnahme, Zeichnung, Veranschlagung, Leitung,
Abnahme und Abrechnung:
1. bei Neubauten im Betrage von über
50 000 «6.8
d. bei Neubauten von 28000 4b. bis 0000 b.
q. bei Neubauten von 10000 /. bis 28000 /b.
J. bei Neubauten von 1000 M. bis 10000 .
d. bei Neubauten bis zum Betrage von
1000 M. und bei Reparaturbauten
seder Art ..

5080

2) für Anfertigung von Bauskizzen nebst vollständiger
Zeichnung mit Kostenanschlag ohne Ausführung:
ad a wie unter “ 5*6060 der veranschlagten Summe
——— oso
ad ce,
ad de,
ad e,

3) für örtliche Revision und demnächstige Abrechnung
von Bauten ohne Voranschlagung und ohne Leitung:
ad a und buwie unter 1) Lo/o der verausgabten
Beträge,
adec desgl.. 11 No
ad d unde desgl. .. 1Væ No
) für Revisionen und Festsetzungen von Baurechnungen
jeder Art 10 der sestgesetzten Beträge.
Zur Deckung eines etwaigen Deficits bleibt die Aus—
schreidung einer Umlage auf die zum Baumeister-Verbande
zehörigen Gemeinden nach Maaßgabe des Kreistagsbe—
schlusses vom 23. Dezember 1873 vorbehalten.

gründet anerkannt, da eine weitere Steigerung der Gemeinde
Umlagen in diesen Gemeinden nicht angängig erscheint.

IV. Ferner fand fiatt die Abnahme der Rech—
nung der Kreis-Communalkasse für das Rech—
nungsjahr 1879580.
Aus der Vorlage war ersichtlich, daß das verzinsliche
Vermögen des Kreises den Betrag von 99 110 M erreicht,
wovon 6900 MA. in 412 0/0iger Preußischer Staatsanleihe
8960 M. in Hypotheken,
68250 M. in Schuldverschreibungen von fünf Ge—
meinden des Kreises
und 15000 M. in einem von B. Schlachter in St. Jo—
hann mit 31 60 verzinsten jederzeit zurückziehbaren Dar—
lehn angelegt sind.

Hiervon gehören 69 276 46. 50 H zu dem s. g. Arrest—
hausfoͤnds, welcher auf Grund der Allerhöchsten Cabinets—
ordre vom 24. Februar 1844 aus dem Erlöse des vom
Staate dem Kreise überwiesenen alten Arresthauses zu
Saarbrücken und den angesammelten Zinsen und Zinses—
zinsen mit dem Zwecke gebildet ist, dereinst zur Beschaffung
eines landräthlichen Dienstgebäudes Verwendung zu finden.
Das für anderweitige Kreisbedürfnisse verfügbare
Vermögen beträgt demgemäß zur Zeit nur etwa 80 000 4
während es vor Ausbruch des letzten Krieges bis zur
Summe von 20 131 Thalern gestiegen war.

V. Da bisher zur Deckung der beträchtlichen Kreis—
ausgaben im Kriegsjahre 1870771 nur eine Umlage von
40 II1 M. 85 5 in den Jahren 1875 und 1876 erhoben
worden ist, so entschied sich die Versammlung schließlich in
Verfolg des Beschlusses vom 15. Dezember 1877 (Krei s—
blatt Nr. 52 von 1877) dafür, nunmehr noch 302 50 M
in drei Jahresraten nach dem Maaßstabe des
Aufkommens an Klassen- und klassifizirten
Einkommensteuer des Etatsjahres 1878,79 auf
die Gemeinden des Kreises umzulegen, doch der—
gestalt, daß soweit die Beiträge nicht vollständig durch die
den Bürgermeistereien überwiesenen Vergütungen für
Kriegsleistungen gedeckt werden, von der zwangsweisen
Einziehung der Kreisumlage für die nächsten fünf Jahr
abgesehen werden soll.

Nachdem vorstehende Kreistagsbeschlüsse die Geneh—
migung der Königlichen Regierung zu Trier erhalten haben
werden die auf die Bürgermeistereien des Kreises entfal
lenden Beträge der von der Provinz gewährten Vergü—
tungen für Kriegsleistungen sowie der zur Deckung der
Kriegskosten ausgeschriebenen Kreisumlage in nachfolgende:
Nachweisung zur Kenntniß der Gemeindebehörden gebracht

III. Die dem Kreistage in Gemäßheit des 8 86 des
Armengesetzes vom 8. März 1871 zur Begutachtung vor⸗
zelegten Gesuche der Gemeindevertreftungen von Gersweiler
und Quierschied um Gewährung von Beihülfen zur
Bestreitung der Kosten der Ortsarmenpflege
Seitens des Landarmenverbandes werden als be—
            
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