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Saarbrücker
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Amtliches Anzeigeblatt für für den Kreis Saarbrücken. —
Mit der „Provinzial⸗Eorrespondenz“ als Beilage.
Ar. 4.
Montag, 26. Januar
1880.
Bekanntmachungen der Centralbehörden.
Eröffnung einer 6. Unteroffizierschule in Marienwerder.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß
zum 1. Oktober d. J. eine 6. Unteroffizierschule in Ma—
ienwerder eröffnet wird.
Bezüglich dieser Anstalt bestimme Ich zugleich Fol—
endes:
1) Dieselbe hat die gegenwärtige Stärke der Unter—
offizierschule zu Jülich zu erhalten.
2) Die Uniform ist die der Unteroffizierschule zu Jü—
lich, jedoch mit weißen Vorstößen an den Aermel—
patten.
g ökonomischen Angelegenheiten ressortiren von der
Intendantur des 1. Armee-Corps.
Die höhere Getichtsbarkeit wird dem General-Com⸗—
mando des 1. Armee⸗Corps übertrageu.
Dem Commandeur-stehen die gerichtsherrlichen Befug—
nisse und die Disziplinar⸗Strafgewalt eines Regi—
ments⸗Commandeurs zu.
Die etatsmäßigen 16 Spielleute — 8 Hornisten und
3 Tambours — dürfen gleichzeitig ein Musikcorps
in derselben Stärke bilden.
Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 10. Mai 1879.
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Erledigte Pfarrstelle.
Durch den am 11. v. M. erfolgten Tod des Pfar—
—
meinde zu Ludweiler, Synode Saarbrücken, zur Erledigung
gelangt und wird nach Ablauf des Nachjahres durch uns
wieder besetzt werden.
Bewerbungen um dieselbe werden wir bis zum 1. Juli
d. J. entgegennehmen.
Coblenz, den 3. Januar 1880.
Königliches Consistorium.
)
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Am 19. März 1880 wird die Prüfung für die Auf—
aahme in die Königliche Präparanden-Anstalt zu Simmern
tat inden.
Die Anstalt ist als Externat eingerichtet. Geeignete
Pensionen in Bürgerfamilien der Stadt sind in ausreichender
Zahl vorhanden. —*
Jeder Zögling hat ein Unterrichtsgeld von 86 M.
jährlich zu zählen. Dagegen sind für bedürftige und wür⸗
dige Zöglinge Unterstützungsfonds im durchschnittlichen Be—
—
der Anstalt dauert zwei Jahre.
Zur Aufnahme in dieselbe ist neben der nothwendigen
Vorbildung ein Lebensalter von mindestens 15 Jahren
erforderlich.
Seminar-Aspiranten, welche die Aufnahme in diese
Anstalt wünschen, haben sich bis zum 1. März k. Is. bei
dem Vorsteher derselben, Herrn Weyrauch zu melden und
zugleich einzureichen:
1) das Taufzeugniß (Geb urtsschein),
2) einen Impfschein, einen Revaccinationsschein und
ein Gesundheitsattest, letzteres ausgestellt von einem zur
Führung eines Dienstfiegels berechtigten Arzte,
3) ein Zeugniß ihres seitherigen Lehrers über empfangenen
Unterricht und über den Erfolg desselben, sowie ein Füh⸗
rungsattest von der Polizeibehorde und dem Schulinspektor
hres Wohnortes,
M die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle
des Nächstverpflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalte
des Aspiranten während der Dauer des Cursus gewähren
verde, mit der Bescheinigung der Ortsbehörde, daß derselbe
iber die dazu nöthigen Mittel verfüge.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegsministerium.
Berlin, den 17. Mai 1879.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hier⸗
urch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs⸗Ministerium
vp. Kameke.
Auf Grund der Vorschriften im 89 No. 2 des Ge—
jsetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht
im Frieden vom 18. Februar 1875 (R. G. Bl. S. 52)
st der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden
Vergütung für das Jahr 1880 dahin festgestellt worden,
daß an Verqütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brot ohne Brot
a. für die volle Tageskost 88 Pfg. 70 Pfg.
d. . „Mittagskost 43, 388
8. . „Abendkost 268 21
d. Morgenkost 16 11
Berlin, den 80. Dezember 1879.
Der Reichskanzler
In Vertretung:
Eck.