Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.

Ar. 2 Montag, 19. Juli
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der Herr Ober⸗-Präsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 80. April er. No. 3526 genehmigt, daß Be—
hufs Aufbringung der Mittel zum Weiterbau der katholischen
Kirche für die Kapellengemeinde Hinsbeck — Dilldorf (Kupferdrehs)
 im Landkreise Essen die ducch Erlaß vom 17. April
1879 No. 2732 für die Regierungs-Bezirke Cöln, Aachen
uind Düsseldorf bewilligte Hauscollecte auch bei den kath
Bewohnern der Regierungsbezirke Eoblenz und Trier durch
Deputirte bis zum Schlusse dieses Jahres abgehalten
werde.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß, daß nachbenannte Personen mit der Abhaltung
dieser Collecte im hiesigen Regierungs-Bezirke beauftragt
sind:
1) Bernard Johann Kemper,
2) Peter Heinen,
3) Wilhelm Blissenbach,
9) Anton Buik.
Trier, den 24. Juni 1880.

1880.

7) Johann Odenthal von Engeldorf,
8 Peter Höller F
Johann Schmitter, Weiden,
Johann Selbache, Hülsensteg,
Johann Hohmann, Hachenberg.
Trier, den 27. Juni. 1880.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 22. Juni cr. No. 4952 der evangelischen
Gemeinde Haan, Regierungsbezirk Düsseldorf, die Frist
zur Abhaltung der durch Erlaß vom 26. November v. J
No. 9414 behufs Aufbringung der Mittel für den Neubau
eines zweiten evangelischen Pfarrhauses daselbst bei der
evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz bewilligten Haus—
rolleete bis zum 1. Dezember d. J. verlängert.
Wir bringen dies unter Bezugnahme auf unsere Be—
kanntmachung vom 20. Januar d. J. J. B. 641 (Amtsblat
No. 5 de 1880) nnd vom 18. d. M. J. B. 6722 (Amitsblatt
 No. 26 de 1880 zur öffentlichen Kenntniß.
Trier, den 29. Juni 1880.

Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 15. d. Mts.
ist dem Verwaltungs-Rathe der zoologischen Gesellschaft
zu Hamburg die Erlaubniß ertheilt worden, zu der mit
Benehmigung des dortigen Senats zu Gunsten des zoolo—
gischen Gartens daselbst zu veranstaltenden Silber-Lotterie
auch im Preußischen Staatsgebiete Loose zu vertreiben.
Trier, den 26. Juni 1880.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die
diesjährige Hauscollecte für dürftige evangelische Gemeinden
der Rheinprovinz im Monat August cer. durch Organe der
evangelischen Kirchengemeinden abgehalten werden wird.
Die Kgl. Steuerkassen haben die ihnen zugehenden
Collecten-Erträge in Empfang zu nehmen und an die Com
munal⸗Institutenkasse hierselbst abzuführen.
Trier, den 1. Juli 1880.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mit—
elst Erlsses vom 5. Mai er. No. 8574 genehmigt, daß
Behufs Aufbringung der Mittel zur Vergrößerung der
dapelle des zur Pfarre Cürten gehörigen Kapellenbezirks
Offermannsheide, im Kreise Wipperfürth, eine Hauscollekte
bei den katholischen Vewohnern der Rheinprovinz bis zum
Schlusse dieses Jahres durch Deputirte aus der genannten
Pfarrgemeinde abgehalten werde.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß, daß nachbenannte Personen mit der Abhaltung
dieser Collecte im hiesigen Negierungsbezirke beauftragt
worden sind:
1) Peter Herwegen von Offermannsheide,
2) Wilh. Herwegen,
3) Friedrich Bruͤck
) Eduard Lauermann,
5) Peter Rappenhöner,
8) Gottfried Brombach,

Bestimmungen über die Organisation der in den Provinzen Rheinland
und Hessen⸗Nassau zur Verhütung der Einschleppung oder
Weitererbreitung der Reblauskrankheit zu bildenden
Aufsichtsinstanzen.
1) In jeder Weinbau treibenden Gemeinde der Provinzen
Rheinland und Hessen-Nassau wird eine Lokal-Commission
zur Ueberwachung der Weinberge und sonstigen Rebanlagen
gebildet.
Diese Commission wird vom Gemeinderath nach An—
hörung der Weinbergbesitzer gewählt. Sie besteht, je nach
dem Umfange der Weinberge und Rebkulturen in der Ge—
meinde, aus drei oder mehreren Mitgliedern, deren jedem
ein bestimmter Aufsichtskreis zugetheilt ist. Die Feststellung
der Zahl der Commissionsmitglieder und die Zutheilung der
Aufsichtskreise erfolgt durch den Gemeinderath. Es wird
angenommen werden können, daß sich in jeder Gemeinde
eine hinreichende Anzahl von sachkundigen Männern finden
wird, welche bereit sind, sich im allgemeinen Interesse den
            
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