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den Kreis Saarbrücken. —
Mr. 8.
Montag, 20. Januar
IS79.
Bekanntmachung der Centralbehörden.
die Verdienstmedaille in Silber und
die Verdienstmedaille in Gold,
Dern dieselben für Tapferkeit im Kriege verliehen
ind.
Potsdam, den 19. November 1878.
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des
Kaisers und Königs.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
In Vertretung des Reichskanzlers:
Hofmann. v. Kameke.
Allerhöchster Erlaß betreffend die Bestimmung derjenigen militärischen
Dienstauszeichnungen, welche außer dem preußischen Militär-Ehren—
zeichen zweiter Klasse neben dem Besitze des Eisernen Kreuzes zweiter
Klasse zum Bezuge der Ehrenzulage nach Maßgabe des Gesetzes vom
2. Jun 1878 (Reichs-Gesetz-rBlatt Seite 99 bezw. Armee-Verordnungs-Blatt
Seite 151) berechtigen.
Auf Grund des 8 2 des Gesetzes vom 2. Juni 1878
betreffend die Gewährung einer Ehrenzulage an die In—
haber des Eisernen Kreuzes von 1870,71 bestimme Ich:
In Bezug auf die Berechtigung zum Empfange der
Ehrenzulage werden dem preußischen Militär-Ehrenzeichen
zweiter Klasse die nachstehenden militärischen Dienstauszeich⸗
nungen gleich geachtet:
a. Auszeichnungen, welche in einem der seit 1866 mit
Preußen verbundenen Landestheile vor der Vereinigung
verliehen worden sind:
1) Das im vormaligen Königreich Hannover verliehene
Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Krieger⸗
verdienst,“ insofern dasselbhe für Tapferkeit im Kriege
verliehen worden ist;
das im vormaligen Kurfürstenthum Hessen verlieh ene
Militär⸗Verdienstkreuz (von Silber).
d. Auszeichnungen, welche in einem der Bundesstaaten
außer Preußen vor dem Kriege 1870/71 verliehen wor—
den sind:
3) das Königlich bayerische Militär-Verdienstkreuz;
4) die Königlich bayerische silberne und goldene Mili—
tär⸗-Verdienstmedaille;
die Königliche sächsische silberne und goldene Militär—
Verdienstmedaille des Militär⸗St. Heinrichs-Ordens;
die Königlich württembergische silberne Militär-Ver—
dienstmedaille;
die Großherzoglich badische Verdienstmedaille am Bande
der militärifchen Karl⸗Friedrich-Verdienstmedaille;
das Großherzoglich hessische silberne Kreuz des Ver⸗
dienstordens Philipps des Großmüthigen;
die Großherzoglich hessische goldene Verdienstmetaille
Ludwigs-Ordens mit der Inschrift: „Für Tav—
erkeit“;
das mit dem Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗
und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich
Ludwig verbundene Allgemeine Ehrenzeichen mit ge⸗
kreuzten Schwertern;
das mit dem Herzoglich Braunschweigischen Orden
Heinrichs des Löwen gestiftete Verdienstkreuz erster
und zweiter Klasse, insofern dasselbe für Tapferkeit
im Kriege verliehen ist;
die dem Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausorden
affiliirten Ehrenzeichen:
das Verdienstkreuz,
Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird mit dem Hin⸗
zufügen zur Kenntniß gebracht, daß wegen Zahlbarmachung
der auf Grund desselben zustaäͤndigen Ehrenzulage die Fest⸗
sezungen vom 8. Juli d. J., Nr. 904. 5. M. O. D. I.
A. B. Bl. Seite 161/152) gleichmäßig Anwendunq zu
iinden haben.
Berlin, den 15. Dezember 1878.
Kriegs⸗-Ministerium.
y. Kameke.
No. 158. 12. M. O. D. 3.
General Commando
8. Armee⸗-Corps.
Sect. Ub. J.Nr. 48.
Das General-Commando bringt Vorstehendes unter
Bezugnahme auf seine durch das Amtsblatt bekannt ge⸗
machte Verfügung vom 81. Juli 1878 J. Nr. 8661, welche
hierauf analoge Anwendung zu finden hat, zur allgemeinen
Keuntniß. Bei denjenigen Dekorationen, bei welchen in
vborstehendem Allerhöchsten Erlasse die Bedingung gestellt
ist, daß dieselben für Tapferkeit im Kriege verliehen
find, ift der bezügliche Nachweis zu führen.
Coblenz,. den 4. Januar 1879.
Der kommandirende General.
v. Goeben.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Im Bezirke der Ober⸗Postdirektion in Trier sind amt—
liche Verkaufsstellen für Vostwerthzeichen folgenden Ver—
sonen übertragen:
1) dem Krämer Philipp Ludwig Kunz in St. Arnual
bei Saarbrücken;
2) n Gemer Carl Altpeter in Bischmisheim bei Saar—
hrücken;
»em Kaufmann Heinrich Hoppe in Burbach bei Saͤar⸗
hrücken;: