Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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legen, insofern es nöthig erscheint, um ein Zusammentreffen
verschiedener Leichenzüge zu vermeiden.
8153.
Sobald ein Leichenzug auf dem Friedhof angekommen
ist, darf kein zweiter den letzteren betreten, vielmehr müssen
solche so lange außerhalb desselben sich still aufhalten, bis
die zuerst begonnene Feierlichkeit beendigt ist.
816.
Ueber eventuelle Abgabe von einzelnen zu Familien—
Begräbniß-Plätzen bestimmte Parzellen an Gemeindemitglie—
der behält sich die Gemeinde-Verwaltung weiteren Beschluß
vor.

817.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen
werden mit Geldbuße bis zu neun Mark und im Unver—
mögensfalle mit verhältnißmäßiger Haft bestraft.
Malstatt-Burbach, den 15. Mai 1879.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Fortschreibung des Guterwechsels.
Die Fortschreibung des Güterwechsels in der Bürger⸗
meisterei Völklingen findet im Hause des Gastwirths S ch ütz
dahier wie folgt statt:
1) für Völklingen Mittwoch, den 28. Mai, Nachmittags
und Donnerstag den 29. Mai;
2) für Obervölklingen Mittwoch, den 28. Mai, Vormittags
3) für die Gemeinde Fürstensthausen Montag, den 26. Mai;
2) .. Wehrden Dienstag, den 27. Mai Nachm.
5) . Geislautern, 27., Vorm.
Steuerzettel, Erwerbs-Urkunden und die vorhandenen
Kataster⸗Auszüge sind im Termine vorzulegen.
Völklingen, den 19. Mai 1879.
Der Bürgermeister
Kühlwein.

Terminkalender für den Monat Inni 1879.

* 2
* 2328*
* 2
*
23 27
S 77
33 22
f — 23—
S28

2
31

b.
1.

8.

5
6

—15.
15.

7

25.

Beamte,
welche
zu berichten haben.

Sämmtliche Herrn
Bürgermeister.
dergl.
dergl.
dergl.
dergl.
dergl.

desgl. excl. St. Johann
und Malstatt-Burbach.

Saarbrüucken, 26. Mai 18

Die Erledigung
anordnende
Verfügung.

15. Dezember 1860,
Nr. 5625.
3. März 1838, Rr. 14852.
16. Mai 1877,
Nr. 3306.
Oktober 1867,
Nr. 5906.
7. Mai 1870, Nr. 8029
5. September 1876,
Nr. 4385.
5. Juni 1877,
Nr. 3875.

GSBegenstand.

Nachweisung über Baumpflanzungen an Gemeindewegen.

Veränderungen unter den hülfsbedürftigen Kriegern.
Nachweisung der zur Klassensteuer veranlagten Einzelsteu—
ernden und Haushaltungsvorstände.
Nachweisung der Veränderung unter den Geschworenen pro
II. Semester.
Gemeindeschulden.
Anzeige des Bedarfs an Druckformularen für die Standesämter.

Abgabe 7 Gemeindesteuer-Heberollen an die Gemeinde⸗
assen.

Der Kgl. Landrath von Geld n

m——— — —— — — — — — — — — —
Redaction des Nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlag von Gebrüder Hoferin S
            
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