Erscheint
jeden Montag.
Abonnements⸗
preis;
Saarbrücker
Juser'tand⸗
gebühren:
Kreis—
die 4 gespaltene
Petitzeile
—3 s oder
deren Raum
10 Pf.
den Kreis Saarbrücken. —
Jährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.
Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 17.
Montag, 28. April
1879.
Landtags⸗Abschied für die vom 4. bis 21. April 1877
versammelt gewesenen Stände der Rheinprovinz.
Oeffentlichkeit der Landtagssitzungen.
Die Entscheidung auf die von Unseren getreuen Stän⸗
den in der Adresse vom 18. April 1877 vorgetragene Bitte
um Gestattung der Oeffentlichkeit der Landtagssitzungen
müssen Wir Uns vorbehalten.
Entschädigungen für die Naturalleistungen im
Frieden.
Die Entschließung auf die von Unseren getreuen Stän⸗
den in der Adresse vom 21. April 1877 ausgesprochene
Bilte um Bewilligung höherer Entschädigungen für die
Raturalleistungen im Frieden behalten Wir Uns vor.
Zur Urkunde dieser Unserer gnädigsten Bescheidung
haben Wir den gegenwärtigen Landtagsabschied Höchsteigen—
händig vollzogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen
in Gnaden gewogen.
Gegeben Berlin, den 9. April 1879.
gez.: Wilhelm.
gegez.: Graf Stolberg. Leonhardt. Falk. von Kameke
Friedenthal. von Bülow. Hofmann. Graf Eulenburg.
Maypbach.
Wir Wilhelm
von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.
entbieten Unseren getreuen Ständen der Rheinprovinz Un—
seren gnädigsten Gruß und ertheilen hiermit auf die Uns
vorgelegten Gutachten und Anträge des im Jahre 1877
versammelt gewesenen 25. Provinzial-Landtages den nach⸗
stehenden Bescheid:
Auf die ständischen Petitonen.
Nachtrag zu dem revidirten Reglement für die
Provinzial-Feuer-Societät der Rheinprovinz
vom 1. September 1852
Der von Unseren getreuen Ständen mit der Adresse
vom 17. April 1877 vorgelegene Neunte Nachtrag zu dem
revidirten Reglement für die Provinzial-Feuer⸗-Societät der
Rheinprovinz vom 1. September 1852 ist mit einigen un—⸗
wesentlichen redactionellen Aenderungen von Uns mittelst
Erlasses vom 18. Juni 1877 genehmigt und mit dem letz⸗
teren durch die Amteblätter der Rheinvprovinz bekannt ge—
macht worden.
Ständische Vertretung der Gemeinde Kalk.
Dem Antrage Unserer getreuen Stände in der Petition
bom 18. April 1877 entsprechend, haben Wir der Gemeinde
Kalk eine Vertretung auf dem Provinzial-Landtage der
Rheinprovinz im Stande der Städte verliehen und geneh—
migt, daß diese Gemeinde dem Kollectivverbande der Städte
Deutz, Mülheim am Rhein, Gladbach, Gummersbach,
Wipperführt, Siegburg, Königswinter (Art. VIII. b. der
Verordnung vom 13. Juli 1827 G.«S. S. 108) ange—
schlossen werde, um an der Wahl des von diesem Kollectiv⸗
verbande zu entsendenden Abgeordneten Theil zu nehmen.
Nachtrag zu dem Reglement vom 15. Januar
1878, betreffend den Uebergang der Rheini—
schen Vrovinzialhülfskasse in die ständische
Verwaltung.
Die in der Adresse vom 18. April 1877 beantragte
Abänderung der Schlußbestimmung des 81 des revidirten
Statuts der Rheinischen Provinzial⸗Hülfskasse haben Wir
in Form eines zweiten Nachtrages zu dem Reglement vom
15. Januar 1873, betreffend den Uebergang der Rheini—⸗
schen Provinzialhülfskasse in die ständische Verwaltung,
durch Erlaß vom 12. Juli 1877 genehmigt.
Der gedachte Erlaß ist nebst dem genehmigten Regle—⸗
ments⸗Nachtrage durch die Amtsblätter der Regierungen
der Rheinprovinz bekannt gemacht worden.
Wir Wilhelm
von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
entbieten Unseren zum Provinziallandtage versammelten ge—
treuen Ständen der Roeeinprovinz Unseren gnädigsten Gruß
und lassen Ihnen folgende Propositionen zur Berathuna
und Erledigung zugehen:
1) Zu den der Provinz angehörigen Kommissionen für
die klassificirte Einkommensteuer haben Unsere getreuen
Stände neue Mitglieder und Stellvertreter in Gemäß—
heit des Artikels J. F 24 des Gesetzes vom 25. Mai
1878 wegen Abänderung des Gesetzes vom 1. Mai
1851, beireffend die Einführung einer Klassen- und
llassificirten Einkommensteuer — G.⸗S. S. 2183 —
zu wählen. Hinsichtlich der Zahl der für die einzel⸗
nen Bezirks-Kommissionen zu wählenden Mitglieder
und Stellvertreter, sowie hinsichtlich der übrigen, bei
den Wahlen zu beobachtenden Momente wird Unser
Kommissarius den getreuen Ständen nähere Mitthei—
lungen machen.
Dem Antrage Unserer, zum 25. Provinzial⸗-Landtage
versammelt gewesenen getreuen Stände entsprechend.
lassen Wir demselben den Entwurf eines Gesetzes,
betreffend die Bestreitung der Kosten für die Be—
dürfnisse der Kirchengemeinden in den Landestheilen
des linken Rheinufers,
welcher inzwischen in einigen Punkten einer Aende—
rung unterzogen worden ist. nebst Motiven anderweit