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Dieselben werden daher aufgefordert, sich an dem be—⸗
treffenden Geschäftstage um 10 Uhr Vormittags, zu welcher
Zeit die Prüfung der Reklamationen durch die verstärkte
Ersatz- Commission ihren Anfang nimmt, im Musterungssocale
einzufinden, oder durch aͤrztliche Atteste, welche den
Herrn Bürgermeistern vorher zu übergeben, die Hinderungs⸗
gründe ihres Erscheinens zu bescheinigen.
Gleiches gilt von den im elterlichen Hause befindlichen
Söhnen über 16 Jahren und Ehemännern der verheiratheten
Töchter.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht,
daß dadurch, daß ein ältererer Bruder bereits dient, die
Zurückstellung des jüngeren nicht ohne Weiteres begründet,
vielmehr auch in solchen Fällen die Vorlegung eines vor⸗
schriftsmäßigen Reklamations-Antrages nothwendig ist. Auch
darf im Hinblick darauf, daß der dienende ältere Sohn nach
zweijähriger Dienstzeit zur Disposition des Truppentheils
heurlaubt werden könne, die rechtzeitige Reklamirung des
noch nicht eingestellten jüngeren Sohnes niemals unterlassen
werden, da spätere Gesuche um vorzeitige Entlassung des
älteren Bruders keine Berücksichtigung finden sollen, falls
der Antrag auf Zurückstellung des jüngeren Bruders im
Musterungstermine verabsäumt worden ist.
Bei Gesuchen um Zurückstellung von Militärpflichtigen,
welche in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes
begriffen sind, sind vorschriftsmäßig abgefaßte Lehrkyntrakte
oder amtliche Zeugnisse vorzulegen.
Körperliche Gebrechen, wie Schwerhörigkeit u. s. w.
sind durch die vorgeschriebenen Atteste und protokollarischen
Nachweise festzustellen; in Betreff der an Epilepsie Leidenden
wird auf 8 64 ad 5 der Ersatz-Ordnung verwiesen.
Indem ich den Herren Bürgermeistern dringend em—
pfehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten Vorschriften
zu achten, ersuche ich dieselben zugleich, solche noch besonders
bekannt zu machen, da bei Verabsäumung der rechtzeitigen
Stellung der Reclamationsanträge die Unkenntniß der be—
treffenden gesetzlichen Vorschriften niemals als Entschuldi⸗
gungsgrund gelten kann.
Nach Beendigung der Musterung wird an jedem ein—
—
Mannschaften, sowie der Ersatz-Reservisten J. Klasse aus
den betreffenden Bürgermeistereien stattfinden.
Die betheiligten Reserve- und Landwehrleute, sowie
Ersatz⸗Reservisten J. Klasse haben nicht allein den Antrag
auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der Reserve
dezw. der Landwehr vor dem Musterungs-Geschäfte und
‚war spätestens acht Tage vorher bei den Herrn Bürger—
meistern zu stellen, sondern auch persönlich in den oben
angegebenen Terminen zu erscheinen, wobei ausdrücklich da—
rauf aufmerksam gemacht wird, daß Reclamationsanträge,
welche erst imzFalle der Einberufung gestellt werden, unter
allen Umständen unberückfichtigt bleiben müssen.
Saarbrücken, den 3. April 1879.
Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirke Trier vro Monat März 1879.
Weizen
Roggen
Gerste
Hafer
Erbsen
Bohnen
Linsen
Kartoffeln
Richt⸗Stroh
Krumm⸗Stroh
Heu tf *
Rindfleisch J. Sorte 1 Kilogr.
7ůã.
Schweinefleisch
Hammelfleisch
Kalbfleisch
Schweineschmalz
Speck
Butter
Eier 60 Stück ..
Weizenmehl Nr. 1,
Roggenmehle,
Gerstengraupen
Gerstengrütze F
dirse
Java⸗Reis
Kaffee, Java mittler
qelber (gebrannter)
100 Kilogr.
Kiloar.
XAnrit o⏑ genrt 408
A 1868*
Zaarbrüchen. B“*ohaun.
5
vaarlouis. ISt. Wendel. Trier.
9 —V M
94 — 21 —
36 50 15 —
— 1670
12 12 69
50 29 50
50 31 50
50 30 50
46 37
95 46
40
50
35
50
50
35
90
15
34
34
13
69
40
60
40
20
20
40
6
30
79
44
20
20
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31
70
25
25
35
30
30
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80
20
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50
80
80
430
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3
79
60
2
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