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Geschäfte eines solchen für den Regierungsbezierk Trier
beauftragt hat.
Der ꝛc. Reichel hat in Folge dessen seinen Wohnsitz
von Cöln nach Aachen verlegt.
Trier, den 5. April 1879
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Hospitalverwaltung Saarbrücken.
Einladung
an die gewählte General-Vertretung für die Verwaltung des
Civilhospitals zu Saarbrücken zu einer Sitzung auf
Dienstag, den 18. Mai er., Vormittags 10 Uhr,
im Ritzdorff'schen Saale, Wilhelmstraße Nr. 11 in Saarbrücken.
Zur Verhandlung kommt:
Ergänzung des in der Sitzung vom 18. Juni v.
J. angenommenen Verwaltungsstatuts nach den An—
trägen einiger Bürgermeisterei-Vertretungen, nament—
lich in Bezug auf die Festsetzung des Stimmenver—⸗
hältnisses der einzelnen Bürgermeisterei-Vertretungen.
Die Herrn Bürgermeister wollen die resp. Herrn Mit—
glieder zu obigem Termine gefälligst noch besonders ein—
laden lassen.
Saarbrücken, den 15. April 1879.
Der Bürgermeister
J. Kiefer.
Präparanden⸗Curse.
Der Beginn des Unterrichts in den Cursen für Schul—
amts⸗Präparanden zu Saarbrücken und Dudweiler ist fest—
gesetzt auf
Mittwoch den 30. April, Nachmittags 2 Uhr.
Saarbrücken, den 17. April 1879.
Der Königl. Kreis-Schulinspektor
Dr. Rachel.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Das Musterungsgeschäft für den Kreis Saarbrücken
wird im laufenden Jahre nach nachstehendem Plane an
den bezeichneten Tagen und Stunden im Saale der Karl
Schuhmann'schen Wirthschaft hierselbst stattfinden:
1) Montag, den 28. April: Stadt Saarbrücken
7 Uhr V.M.
2) Dienstag, den 29. April: Stadt St. Johann
7 Uhr V.M.
3) Mittwoch, den 30. April: Stadt Malstatt-Burbach
7 Uhr V.M.
4) Donnerstag, den 1. Mai: Bürgermeisterei Dud—⸗
weiler 7 Uhr V.M
5) Freitag, den 2. Mai: Bürgermeisterei Kleinblit⸗
tersdorf 7 Uhr V.M.
Bürgermeisterei Gers—
weiler 9 Uhr V.M.
6) Samstag, den 3. Mai: Bürgermeisterei St, Arnual
7 Uhr V.M.
Bischmisheim
) Uhr VB.M.
7) Montag, den 5. Mai: Bürgermeisterei Ludweiler
8 Uhr V.M.
8) Dienstag, den 6. Mai: Bürgermeisterei Püttlingen
8 Uhr V.⸗M.
9) Donnerstag, den 8. Mai: Bürgermeisterei Sulzbach
8 Uhr V.M.
Friedrichsthal
10 Uhr V.-M.
10) Freitag, den 9. Mai: Bürgermeisterei Völklingen
8 Uhr V.M.
11) Samstag, den 10. Mai: Bürgermeisterei Heus—⸗
weiler 8 Uhr V.⸗M.
12) Montag, den 12. Mai: Bürgermeisterei Seller—⸗
bach 7 Uhr V.M.
13) Dienstag, den 13. Mai: 8 Uhr V.M. Loosung der
Altersklasse von 1859 für den ganzen Kreis.
Sämmtliche, im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
Gestellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an der
für die Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten
—BDD
oersehen, vor der Königlichen Ersatz-Commission zur Musterung
zu erscheinen. Die Militaͤrpflichtigen der älteren
Jahrgänge haben die Loosungsscheine mitzübringen.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, sollen nach
8 24 ad 7 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875
mit Geldbuße bis zu 80 Mark soder Haft bis zu drei Tagen
bestraft werden. Auch können denselben die Vortheile der
Loosung entzogen werden. Ist die Versäumniß in böswil⸗
liger Abficht oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige
Einstellung der als unsichere Dienstpflichtige Anzusehenden
zulässig. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Muste—
rungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Attest einzu—
reichen, welches, insofern der ausstellende Arzt nicht amtlich
angestellt ist, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Militärpflichtige der jüngsten Altersklassen dürfen
sich mit derim Terminebeizubringenden Einwil—
ligung des Vaters oder bezw. des Vormundes
im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritt melden,
denselben steht alsdann die Wahl des Truppentheils, bei
welchem sie ihrer Dienstpflicht genügen wollen, innerhalb
des Reiches frei. Doch haben sie sich vor dem Atshe—
bungstermine an den Commandeur des betreffenden Truppen—
theils zu wenden, welcher über ihre Annahme in Gemäß—-heit
des 8 84 der Ersatz⸗Ordnung entscheidet.
Mit der Meldung zum freiwilligen Diensteintritt wird
aleichzeitig auf die Vortheile der Loosung verzichtet.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienste zulässig sind, sind die betreffenden Än—
träge im Musterungs-Termine anzubringen, indem Gesuche,
welche der Ersatz-Commission nicht vorgelegen haben, von
der Ober⸗-Ersatz-Commission in der Regel zurückgewiesen
werden sollen, sofern nicht etwa die Veranlassung zur Re—
clamation nach Beendigung des Musterungsgeschäfts erst
entstanden sein sollte.
Erwerbsunfähige Väter oder Geschwister, welche Mili—
ärpflichtige als ihre einzige und unentbehrliche Stütze re—
dlamiren, haben persönlich zu erscheinen, damit deren
Arbeitsunfähigkeit durch die Commission festgestellt werden
dann.
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