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Xr. 16.
Dienstag, 22. April
1879.
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
An die Stelle der Klasseneintheilung Beilage Litt. C
des Gesetzes vom 25. Juni 1868 tritt vom 1. April 1879
ab, gemäß 8 2 des Gesetzes betreffend die Revision des
Servistarifs und der Klasseneintheilung der Orte, vom 8.
August 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 243), die dem letztge⸗
dachten Gesetze unter Nummer II anlieqende Klasseneinthei—
lung der Orte.
Berlin, den 8. Februar 1879.
Der Minister des Innern.
Graf zu Eulenburg.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß zur Ausführung
von Reparaturen in diesem Jahre gesperrt werden:
1) der Saarkanal, vom 15. Juni bis 15. Juli d. J.,
2) der Rhein⸗Marnekanal, vom 18. Juni bis 8. Juli d. J,
3) der Rhein-Rhonekanal (von der Napoleons⸗Insel bis
Straßburg, einschließlich des Hüninger- und Colmarer⸗
Kanals) vom 22. Juni bis II. Juli.
Straßburg, den 19. Februar 1879.
Der Ober-Präsident von Elsaß-Lothringen.
gez.: von Möller.
—
Vorstehender Erlaß des Herrn Ministers des Innern
wird hierdurch veröffentlicht.
Trier, den 1. April 1879.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Im Anschlusse an unsere Bekanntmachungen vom 8.
Juni v. J. J. B. 6450 (Amtsblatt S. 176) und vom 10.
Dezember v. J. J. B. 18616 (Amtsblatt S. 44 8) bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß außer den bereits
genannten Personen auch noch:
1) Peter Rappenhöner zu Immekessel,
2) H. Jos. Breuer zu Urft und
3) Joh. Siepmann zu Lennep
mit Abhaltueg der von dem Herrn Oher-Präsidenten der
Rheinprovinz gemäß Reseript vom 80. November pr. No.
9881 zur Restauration der durch Brandunglück beschädigten
kath. Pfarrkirche zu Steinfeld bewilligten Haus-Collekte
beauftragt sind.
Trier, den 27. März 1879.
Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche in Gemäß—
heit des Reglements vom 21. August 1875 (Centralblatt
der Unterrichts-Verwaltung Seite 591) im Frühjahre 1879
zu Berlin abzuhalten ist, hat der Herr Minister der geist—
lichen ꝛc. Angelegenheiten Termin auf Sonnabend, den 24
Mai d. J. und folgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewer⸗
berinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens
5 Wochen, Meldungen anderer Bewerberinnen unmittelbar
bei dem Herrn Minister spätestens 3 Wochen vor dem Ter—
mine anzubringen.
Trier. den 3. April 1879.
Die evangelische Haus- und Kirchen-Collecte für die
Rettungs-Anstaälten zu Tüsselthal, Overdyk und Zoppen⸗
brück wird für das laufende Jahr in den nächsten Monaten
abgehalten werden.
In Anbetracht des wohlthätigen Zweckes der Anstalten
empfehlen wir die Collecte auf das Angelegentlichste und
hegen die Hoffnung, daß dieselbe auch in unserm Bezirke
rine dem Bedürfnisse der Anstalten entsprechende Theil—
nahme finden wird.
Trier. den 3. April 1879.
Der auf Grund des 8 80 des Bundesgesetzes über den
Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 (Bundes-Gesetz blatt
S. 360 folg.) und des 8. 38 des Ausführungsgesetzes vom 8.
März 1871 (Gesetz-Samml. S. 130 folg.) ünter dem 2. Juli
1876 erlassene Tarif der von den Preußischen Armenver—
bänden zu erstattenden Armenpflegekosten bestimmt unter 1:
der Tarifsatz, mit welchem die für die Verpflegung
eines erkrankten oder arbeitsunfähigen Hilfsbedürfligen
im Alter von 14 und mehr Jahren entstandenen
Kosten einem Preußischen Armenverbande von einem
anderen Preußischen Armenverbande zu erstatten sind,
beträgt für jeden Tag der Verpflegung:
—A——
O des Gesetzes vom 25. Juni 1868, betreffend die Quartier⸗
leistung für die bewaffnete Macht während des Friedens—
zustandes (B.G.Bl. S. 5844 folg.) in der dritten bis
fünften Klasse aufgeführten Ortschaften 60 Pfennige,
b. für die, den höheren Servisklassen angehörenden
Ortschaften 80 Pfennige u. **
Verlegung des Wohnsitzes des Fabriken-Inspektors.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom
25. Oktober 1877 (No. 47 des Amtsblatts) bringen wir
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Herr Minister
für Handel und Gewerbe den commissarischen Fabriken⸗
Inspektor Ingenieur Reichel in Coln nach Maßgabe des 8
189b. der Reichs-Gewerbeordnung vom 1. d. Mts. ab mit Ver⸗
ehung der Stelle des Auffichtsbeamten für den Regierungs⸗
herirk Aachen und vorläzufig auch mit Wabrnehmung der