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den Kreis Saarbrücken für das Jahr 1878.
J
14
Von dem Vermögen der Sparkasse 8, 9, und 12 sind zinsbar angelegt:
auf Hypotheke:
a. b.
auf auf
städtische ländlichen
Grundstücke Grundstücke.
J
3.
—
Zahl der in Umlauf befindlichen
Quittungsbücher.
auf
den Inhaber
lautende
Vapiere.
auf
Schuldschein!
gegen
Bürgschaft
und Wechsel.
u 8
gegen
Faustpfand.
bei öffent⸗
lichen
Instituten
und Corpo—⸗
rationen.
“5
Ueberhauvi
—
0
9
4
4
389 Stück bis 60 Mark incl.
281 , von 60 „ bis 150 Mark incl.
z320 53 5 150 5 300 55
304 300 56600
402 , 600 und darüuber.
1646
,730501 —
136650 —
1879501 —
1052051 03 1 1440 —
949951 —
“5
9992901 03
Erwerbsunfähige Väter oder Geschwister, welche Militär—
pflichtige als ihre einzige und uneutbehrliche Stütze recla—
miren, haben persönlich zu erscheinen, damit deren Ar—⸗
beitsunfähigkeit durch die Commission festgestellt werden kann.
Dieselben werden daher aufgefordert, sich an dem be—
treffenden Geschäftstage um 10 UÜhr Vormittags, zu welcher
Zeit die Prüfung der Reclamationen durch die verstärkte
Ersatz- Commission ihren Anfang nimmt, im Musterungslo—
cale einzufinden, oder durch aͤrztliche Atteste, welche den
Herrn Bürgermeistern vorher zu übergeben, die Hinderungsgründe
ihres Erscheinens zu bescheinigen.
Gleiches gilt von den im elterlichen Hause befindlichen
Söhnen über 16 Jahren und Ehemännern der verheiratheten
Töchter.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht,
daß dadurch, daß ein älterer Bruder bereits dient, die Zu—
rückstellung des jüngeren nicht ohne Weiteres begründet,
vielmehr auch in solchen Fällen die Vorlegung eines vor—
schriftsmäßigen Reklamations-Antrages nothwendig ist. Auch
darf im Hinblick darauf, daß der dienende ültere Sohn nach
zweijähriger Dienstzeit zur Disposition des Truppentheils
beurlaubt werden könne, die rechtzeitige Reklamirung des
noch nicht eingestellten jungeren Sohnes niemals unterlassen
werden, da spätere Gesuche um vorzeitige Entlassung des
älteren Bruders keine Berücksichtigung finden sollen, falls
der Antrag auf, Zurückstellung des jüngeren Bruders im
Musterungstermine verabsäum, worden ust.
Bei Gesuchen um Zurückstellung von Militärpflichtigen,
welche in der Erlernung einer Kunst oder eines Gebelbes
begriffen sind, sind vorschriftsmäßig abgefaßte Lehrkontrakte
oder amtliche Zeugnisse vorzulegen.
Körperliche Gebrechen, wie Schwerhörigkeit u. s. w.
sind durch die vorgeschriebenen Atteste und protokollarifschen
Nachweise festzustellen; in Betreff der an Epilepsie Lei—
denden wird auf 864 ad 5 der Ersatz-Ordnung verwiesen.
Indem ich den Herren Bürgermeistern dringend em—
pfehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten Vorschriften
zu achten, ersuche ich dieselben zugleich, solche noch besonders
bekannt zu machen, da bei Verabsäumung der rechtzeitigen
Stellung der Reclamationsanträge die Unkenntniß der be—
treffenden gesetzlichen Vorschriften niemols als Entschuldi—
gungsgrund gelten kann.
Nach Beendigung der Musterung wird an jedem ein—
zelnen Tage die Klassification der Reserve- und Landwehr—
Mannschaften, sowie der Ersatz-Reservisten J. Klasse aus
den betreffenden Bürgermeistereien stattfinden.
Die betheiligten Reserve- und Landwehrleute, sowie
Ersatz-Reservisten J. Klasse haben nicht allein den Antrag
auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der Reserve
bezw. der Landwehr vor dem Musterungs-Geschäfte und
zwar spätestens acht Cage vorher bei den Herrn Bürger—
meistern zu stellen, sondern auch persönlich in den oben
aingegebenen Terminen zu erscheinen, wobei ausdrücklich da—
rauf aufmerksam gemacht wird, daß Reclamationsanträge,
welche erst im Falle der Einberufung gestellt werden. unter
allen Umständen unberücksichtigt bleiben müssen
Saarbrücken, den 3. April 1879.