Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

M52.

Provinzial -Corres— pondenz. 23 Dezember 1870
Siebzehnter Jahrgang.

Der Abschluß der Eisenbahnvorlage in beiden
Sausern des Landtags.
Am Mittwoch, 17. Dezember, hat auch das Herrenhaus
die Vorlage über den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für
den Staat berathen und dieselbe in der Gestalt angenommen,
wie sie vom Abgeordnetenhaus an das Herrenhaus gelangt
war. Die Verkündigung des bezüglichen Gesetzes ist so eben
gfogt und die Uebernahme der betreffenden Eisenbahnen,
der Berlin⸗Stettiner, der Magdeburg-Halberstädter, der Han⸗—
nover⸗Altenbekener, der Cöln⸗ Mindener, in die Verwaltung des
Staats wird binnen Kurzem eintreten. Damit voll ieht sich
eine der größten Maßregeln auf dem Gebiet des ia
Verkehrs und der Staatsverwaltung seit Preußen spe jetzige
Verfassung besitzt, eine Maßregel, welche Kraft, Gedeihen uͤnd
Sicherheit des preußischen Staates und damit des gesammten
deutschen Volkes in hohem Maße zu fördern geeignet ist.
Die Interpellation über den Nothstand
in Oberschlesien.
Am Freitag, 19. Dezember, kam im Abgeordnetenhause
eine Interpellation zur —A—— welche von Mitgliedern
aller Parteien wegen des Nothstandes in Oberschlesien an die
eneteren gerichtet war. Die Interpellation enthielt drei
ragen:
1) Welche Resultate haben die amtlichen Ermittelungen über
den Ponsans des in Oberschlesien eingetretenen Noihstandes
ergeben?
Welche Maßregeln hat die Königliche Staatsregierung ge⸗
troffen, um dem Nothstande zu begegnen?
Beabsichtigt die Königliche Staatsregierung eventuell mit
einer Forderung an die Landesvertretung heranzutreten
behufs Beschaffung außerordentlicher Mittel zur Beseitigung
des Nothstandes?
Der Finanzminister Bitter beantwortete die drei gestellten
dragen in ausführlicher Weise. Bei der Durhein der
zweiten Frage wies der Minister nach, daß Seitens der Regie
rung und des schlesischen Provinzialverbandes die erforderlichen
Vorkehrungen getroffen und die nöthigen Mittel zur Verfügung
Psteln sind, um dem Nothstand für die nächste Zeit zu begegnen
a aber die Staatshülfe sich auf Gewährung des Unentbehr
lichen beschränken muß, so bleibt der Privatwohlthätigkeit ein
weites Feld. Die dritte Frage der Interpellation beantwortet
der Finanzminister dahin, daß die Nothwendigkeit der Verwen.
dung von Staatsmitteln in ausgedehnterem Maße, als die
bisherigen, die Staatsregierung veranlassen werde, die Bewilli
Pins dieser Mittel bei der Landesvertretung zu beantragen.
er Minister schloß mit der Erklärung, daß die Aufmerksam—
keit der Dieecenenn nicht nur auf die Beseitigung des
augenblicklichen Nothstandes gerichtet ist, sondern auf die Be—
seitigung der Ursachen desselben, namentlich also auf die Hebung
der auch bei regelmäßigen Verhältnissen nur das unumgaäng
liche Maß der ienr aen erreichenden Erwerbsfähigkeit
der Bevölkerung in den Nothstandsdistrikten.

zu Elbing zu lange und auch bei wiederholten dringenden Ver—
anlassungen in dem Glauben gelassen, daß die Simultanisrun
deß ganzen Volksschulwesens der Stadt Elbing bei der Aufsichts—
behörde auf kein Bedenken stoße. Auf die Rede des Abgeord—
neten Gneist entgegnete der Kultusminister von Puttkamer in
einer laͤngeren Rede, welche auszugsweise hier folgt:
Aus der Rede des Kultusministers v. Puttkamer
am 17. Dezember.
Der Herr Abgeordnete hat einen Vorwurf erhoben, der mich
doch einigermaßen in Erstaunen setzt. Er sagt die jeßige Unterrichts-»erwaltung
 bedeutet eine Rückkehr zu dem ausschließlich kirchlichen
Standpunkt. Wenn das heißen soll, daß ich bemüht bin, und so
ange ich an diesem Platze stehe, bemüht sein werde, die christlichen
Brüundlagen unserer Volkserziehung unter meinen Schutz, unter meine
Fürsorge zu nehmen, so acceptire ich diesen Vorwurf; wenn es aber
heißen soll, daß ich die dem Staate, der Gemeinde und dem bürger—
cichen Leben gehörige Schule ausliefern will an irgend ein Kirchen⸗
ystem, an irgend eine bestehende Ineaee der ich vielmehr
nur die brüderliche Mitwirkung bei der Pflege der Schule zugestehe—
dann weise ich diesen Vorwurf entschieden zurück.
Dieser Vorwurf beruht auf der hartnäckigen Vermischung der
Begriffe, in welcher der Herr Abgeordnete Gneist sich seit anem
zanzen Jahrzehnt auf diesem Gebiet befindet, er verwechselt fort—
—WD
künstlichen Gegensaß zu dem / was er Parochialschule, kirchliche Schule
nannte. Neim meine Herren, das ist nicht der richtige Gegensaß.
Die Signatur unserer Volksschule ist der bürgerliche öffentliche Chärakter
 und, daneben und in ihm begriffen und eingeschlossen die kon⸗
K Einrichtung des Lehrplans in der ganzen innern Organi⸗
ation.
Da braucht man noch gar nicht von irgend einer Auslieferung
der Schule an ein kirchliches einseitiges System zu sprechen. Ich
wiederhole also — denn es ist mir wichtig für den gesammten von
mir zu vertretenden Standpunkt, das hier ausdrücklich zu betonen:
ich will den christlichen Charakter unserer Volksschule erhalten, aber
ich will die Nposeun der Kirche nur als eine in dem Rahmen
des Staatsgesetzes und der Staatsverordnungen zulässige annehmen
und geceptiren.
Nun, meine Herren, ich kann zunächst mit einer gewissen Ge—
nugthuung es begrüßen, daß ich heute endlich Gelegenheit habe, vor
dem Lande und vor diesem Hohen Hause darzulegen, daß meine viel⸗
angefochtene Elbinger Verfügung getroffen ist in den seder Grenzen
der mir zustehenden Kompetenz , daß ich sie erlassen habe nach objek⸗
tiver gewissenhafter Erwägung aller dabei in Betracht kommenden
Momente, daß ich kein irgendwie wesentliches Gemeindeinteresse da—
mit verleßt habe, daß ich die objektiv richtige Entscheidung getroffen
zabe und daß — ich trage kein Bedenken, das hinzuzuseßzen — ich
iner unterdrückten — Minderheit den ibr gebührenden
Schutz habe angedeihen lassen.
Eins muß ich allerdings von vornherein zugeben: meine Ent⸗
scheidung zu treffen, als ich dazu in die Nothwendigkeit versetzt war,
über die Beschwerde katholischer Hausväter gegen die Simulta—
nisirung der Elbinger Knabenschule — ist mir niͤcht ganz leicht ge—
worden. Nicht ehwa, daß ich einen Augenblick, nachdem ich Alles,
was an Gründen und Gegengründen an mich herantrat, wohl er—
wogen hatte, zweifelhaft gewesen wäre, wie ich entscheiden sollte; aber
ich wußte, daß gerade diese Entscheidung lebhaften Widerspruch in
tinem Theil der oͤffentlichen Meinting erfahren würde. Wenn ich
daher bei Prüfung des mir vorliegenden Falles die Ueberzeugun
hätte gewinnen können, daß ich es mit einer thatsächlich und nn
abgeschlossenen Sachlage zu thun hätte, dann, glaube ich, hätte ich
hinter dieser Ueberzeugung Deckung genommen uͤnd hätte der Sache
ihren Gang gelassen.
Denn eine vorhandene, unter ung der Aufsichtsbehörde
zu Stande gekommenen in voller thatsächlicher Wirksamkeit befindliche
—
definitiv organisirt, anzuerkennen. Ich glaube, daß in ihre Existenz⸗
phäre einzügreifen ohne Bewilligung der Träger, der Schulunterhal⸗
ungspflicht und bei fortdauernd gesicherter Erfüllung der bei ihrer
ien maßgebend gewesenen pädagogischen, finanziellen oder
sonstigen Rücksichten und Voraussetzungen, die Verwaltung im All—
jemeinen das Recht nicht hat. Meine Herxren, ich spreche das nicht
olos als einen theoretischen Satz aus, meine Praxis hat dies bereits
bestätigt. Ich habe sowohl in der Elbinger Angelegenheit darnach
gehandelt, indem ich ausdrücklich auch die Zurückführung der bereits
imultanisirten Mädchenschulen in das konfessionelle System abwies
oder wenigstens den hierauf bezüglichen Theil der an mich gelangten
Beschwerde nicht berücksichtigt habe. Ich werde von demselben Stand—
zunkte qgus die simultanisirten Mädchenschulen in ihrem Bestand—

Die Elbinger Schulfrage im Abgeordnetenhaus.
Die Verfügung des Kultusministers v. Puttkamer, datirt
vom 14. Oktober, auf eine Vorstellung des Magistrats von
Elbing, welche die Zuruͤcknahme der die Simultanisirung der
Knabenvolksschulen zu Elbing inhibirenden Verfügung vom
8. Oktober erbat, hat dem Maͤgistrat von Elbing Veranlassung
gegeben, sich mit einer Petilion an das Abgeordnetenhaus zu
wenden. Ueber die Petition lag ein Kommiffionsberichi
vor, welchen das Abgeordnetenhaus am 17. Dezember be—
rieth. Der, Antrag der Majoritat der Kommission lautete
auß einfache Tagesoronung, ein Antrag der“ Viinoruat
verlangte Ueberweisung der Petition an die Regierung zur
Berücksichtigung . Die Verhandlung um Abgeordnetenhause
anee der Abgeordnete Gneist, Verfasser des dem Kommis
sidnober cte beigefüͤgten Disnotitätegn agteng Seine Ausfuͤl—
— gipfelte in dein Gedanken: die Koͤnigůche Regierung zu
anzig als unmittelbare Rufsichtsbehoörde dabe den Magistrat
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.