Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

des Entwurfes zum Zuständigkeitsgesetze vom 26. Juli 1876 hingewiesen
wurde, sich immer mehr fühlbar machen. BSie prekäre Stellung—
in welcher sich die Abtheilung des Innern der Regierungen in den Kreis⸗
ordnungsprovinzen befindet, muß einen nachtheiligen Einfluß auf die
Berufsfreudigkeit ihrer Mitglieder ausüben. Die Unsicherheit des Fort⸗
bestandes eines Theils der Behörden wirkt niederdrückend auf weite
Beamtenkreise und schädigt die Autorität nicht blos jener Behörden,
sondern auch der gefammten Staatsverwaltung. Das unvermuittelte
Nebeneinanderbestehen verschiedener te führt zu Rei—⸗
bungen, Verwickelungen und Kompetenzstreiten; Zeit, Personalkräfte
und Geldmittel werden über das Bedürfniß hinaus in Anspruch ge—
nommen. Der Abschluß der Organisation der allgemeinen Landes
verwaltung ist aber auch unerläßlich um für die Fortentwickelung
der Gesetzgebung auf den Einzelgebieten der Verwaltung (Anterrichts
gesetz, Wegeordnung ꝛc) eine sichere Grundlage zu gewwinnen, und
die für einen einheitlichen Staat unenlbehrliche Gleichmäßigkeit seiner
Verwaltunaseinrichtungen der Hauptsache nach herzustellen.
Der Organisationsgesetzentwurf knüpft an das Bestehende
und an die bisher; e Reformgesetzgebung in der Art an, daß
die vorgeschlagene Abänderungen der Organisation nicht weiter
gehen, kils es zum Abschlusse der Reform in den Kreisord—
und zur Ausdehnung der Reform auf die
übrigen Landestheile erforderlich ist. An der bewährten Ver—
waltungseintheilung des Staatsgebietes in Provinzen, Regie
rungsbezirke und Kreise und der entsprechenden Stufenfoige
der Behörden wird festgehalten. Dies gilt insbesondere von
der früher und namentlich bei der Berathung der Provinzial
ordnung vielbestrittenen Frage der Beibehaliung der Bezirks
Instanz. In der Begründung des Entwurfes werden die Ge—
ide ausführlich entwickelt, welche für die Nothwendig
eit der Bezirksinstanz sprechen. Demgemäß soll zwar die Re—
gierungsabtheilung des Innern aufgehoben, die Bezirksregie
rungen im Uebrigen aber beibehalten werden. An die Stelle
der erwähnten Abtheilung des Innern tritt der Regierungs
präsident, welcher gleich dem Oberpräsidenten und dem Land.
rath die Geschäfte unter voller persönlicher Verantwortung
führt, soweit nicht für gewisse, durch die Gesetze bezeichnen
Angelegenheiten eine kollegialische Behandlung vorgeschrieben
wird. Zu diesem Zwecke stehen dem Oberpräsidenten der
Provinzialrath, dem Regierungspräsidenten der Bezirksrath,
dem Landrath der Kreisausschuß zur Seite. Bis zur Ein
setzung dieser Beschlußbehörden in densenign Provinzen,
in welchen die Provinzialordnung vom 29. Juni 1878
nicht Geltung hat, durch die demnächst für letztere zu
erlassenden Kreis- und Provinzialordnungen sollen die Funktio—
nen des Kreisausschusses durch den Landrath, die Funktionen
des Provinzialrathes durch den Oberpraͤsidenten wahrgenommen
werden. Als Bezirksrath soll für die gedachte Uebergangszeit
ein aus dem erenrhdenin und den ihm beigegebenen
Räthen gebildetes Kollegium fungiren. Dagegen soll mit der
— der Bezirksverwaltungsgerichte in dem gesammten
Umfange der Monarchie alsbald' vorgegangen werden. Die
Verwaltungsgerichte sind, wie es in dem Organisationsgesetz—
entwurfe heißt, berufen zur Entscheidung von Streitigkeiten
über Ansprüche und Verbindlichkeiten aus dem öffentlichen
Rechte in den im Gesetze bezeichneten Fallen; sie entscheiden
endgültig mit Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges
Diese Skizzirung der Grundlagen der Organisation wird
genügen, um die Bedeutsamkeit der vorgelegten Geseheniwürfe
erkennen zu lassen. Es ist an der Hoffnung festzuhalten, daß
es gelingen werde, die Entwürfe noch im Laͤufe der gegenwär—
tigen Session zu erledigen, damit die Einheit des Verwaltungs⸗
organismus alsbald hergestellt und Raum gewonnen werde
für die noch bleibenden umfassenden Aufgaben auf dem Ge—
biete der kommunalen Reform.

Vom dandtag, Das Abgeordnetenhaus, seßte in den
—AV Bexrathung des
Staatshaushalts fort. Zunächst wuͤrde der Etat des Minsfterlums
des Innern am 3. und 4. Dezember durchberathen am 5. und 6
der Etat der Forsten, des Berg Hütten⸗ und Salinenwesens, sowi
der Etat der Bauverwaltung. Am Dienstag, 9 Dezember, trat dat
Haus in die zweite Berathung der Vorlage uͤber den Erwerb mehre—
rer Privatbahnen für den Staat. Die Kommission zur Vorberathung
des Entwurfs hatte beantragt, dem Gesetzentwurf die Zußimmun

Vera⸗wortlich: der Herausgeber Dr. Frierria Derr

uu ertheilen, dieselbe jedoch von der Zusage der Staatsregierung ab—
jängig zu machen, daß die letztere dem Landtage in der gegenwärti—
gen oder nächstjährigen Session eeß vorlegen wolle, in
denen näher nee Grundsätze festgestellt sind bezüglich der Ver—
wendung von Ueberschüssen der Eisenbahnverwaltung, und bezüglich
der e gewisser/ aus der — 2 hervorgehender
Zpezialorgane mit berathender Stimme in die Verwaltung der
kisenbahnen. Nachdem der Minister der öffentlichen Arbeilen diefe
Zusage bei Exöffnung der Verbandlung ertheilt, wurden die Kauf
vertraͤge mit den vier in der Vorlage bezeichneten Bahnen genehmigt

Unser Kaiser hat in der vergangenen Woche in gewohn—
ter Weise sich den Staatsgeschäften gewidmet und die regei—
mäßigen Vorträge entgegengenommen.
Am Z3. Dezember beging die Königliche Familie das Ge—
burtsfest der Großherzogin von Baden.
Gestern fand bei den Majestäten ein festliches Mahl statt,
zu welchem die am Kaiserlichen Hof beglaubigten Botschafter
und ihre Gemahlinnen geladen waͤren.

Das Kaiserliche Paar besuchte am 3. Dezember nach
dem Festmahl im Koniglichen Palais die Kaiserin-Augusta-Stiftung
 zu Charlottenburg, in welcher der Geburtstag der
—— von Baden durch Darstellungen der Zöglinge ge—
feiert wurde.
Am Sonnabend, 6. Dezember, besuchte unsere Kaiserin
die achte Volksküche und das Augusta-Hospital zu Berlin.

Unser Kronprinz weilt seit dem 27. November in Berlin
militärischen und anderen Obliegenheiten sich widmend.

Das Moskauer Attentat.
Als der Kaiser Alexander, der am 30. November um Mit—
ternacht mit dem besonderen Kaiserlichen dug Simferopol ver—
lassen hatte, am 1. Dezember gegen 11 Uhr Abends bereits in
Moskau angekommen war, wurde der dem Kaiserlichen dug
folgende Zug mit dem Gepäck und der Bedienung des Kaisers
vor der usan in den Moskauer Bahnhof durch eine auf
dem Körper der Eisenbahn explodirende Mine getroffen, ohne
erheblichen Schaden zu leiden. Die Mine war aus einem
in der Nähe befindlichen, geringen und verlassenen Hause
nach der Bahn geleitet. Durch ein Zusammentreffen
oerschiedener Umstände ist fast jedes Unglück verhütet
worden. Einmal hatte der Kaiserliche Zug, dem sonst der
Gepäckzug, vorangeht, diesen durch einen Zufall überholt.
Zweitens fuhr der Gepäckzug nicht auf demjenigen Bahngeleis,
auf dem er planmäßig hätte —2 sollen, wodurch die Wirkung
der Mine auf den Zug bedeutend abgeschwächt wurde. Ueber
die Natur des Verbrechens und seine frevelhafte Absicht kann
kein Zweifel sein. Die Anlegung der Mine zeigte von fachmäßiger
Uebung und Geschicklichkeit, sowie von der Arbeit einer größeren
Personenzahl.
Der Kaiser Alexander richtete am Vormittag des 2. De—
zember an die Vertreter Moskaus, welche gekommen waren
ihm zu seiner Ankunft Glück zu wuͤnschen, und denen das Ver—
brechen durch den Adelsmarschall mitgetheilt wurde, eine An⸗
prache, worin er alle Wohlgesinnten zur Vertilgung des Uebels,
welches Wurzel gefaßt habe, aufforderte, namentlich aber die
Eltern ermahnte, ihre Kinder auf den Wee der Wahrheit und
des Guten zu führen

Bebruckt Berlin in der Reichsdruckerei.
            
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