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Vorstehendes wird hiermit unter Hinweis auf die 88
29, 30 und 31 des Fischerei-Gesetzes vom 30. Mai 1874
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Trier, den 25. November 1879.
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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei ⸗Verwaltung vom 11. März 1850 und nach An—
hörung der Stadtverordneten-Versammlung wird für den
Polizei-⸗Bezirk der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach fol—⸗
gende Polizei-Verordnung erlassen.
81.
Die Eingangsthüren zu bewohnten Gebäuden, welche
ihren Ausgang nach einer öffentlichen Straße oder nach
einem öffentlichen Platze haben, müssen in der Zeit von
Abends 10 Uhr bis des Morgens 6 Uhr abgeschlossen sein.
82.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden
mit Geldbuße bis zus9 M und im Nichtzahlungsfalle mit
verhältnißmäßiger Haftstrafe geahndet werden.
Malstatt-Burbach, 27. November 1879.
Der Bürgermeister
Meyer.
Personal-Chronik.
Der evangel. Lehrer Johannes Steuer zu St. Johann,
Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft definitiv be—
stätiat worden.
Der Lehrer Carl Schenkenberger zu Dudweiler, im
Kreise Saarbrücken ist an die evangelische Schule zu Carls—
hrunn, desselben Kreises, berufen worden.
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Spielwerke und Wrihnachlen.
Unzertrennlich, warum? hören wir den Leser fragen,
weil man die weltberühmten Spielwerke des Herrn J. H.
Heller in Bern alljährlich um diese Zeit angekündigt, und
dann auf Tausenden von Wehnachtstischen als Glanzpunkt
die koftbarsten Sachen überstrahlend, findet; es ist dieses
auch ganz natürlich, da Herr Heller dieselben in einer Voll⸗
kommenheit erzeugt, daß Jeder, der je eines seiner Werke
gehört, von dem Wunsche beseelt wird, ebenfalls eines zu
befitzen. Was kann der Gatte der Gattin, der Bräutigam
der Braut, der Freund dem Freunde, Schönexes und Will—
kommeneres schenken? es vergegenwärtigt glücklich verlebte
Stunden, ist alleweil munter, lacht, und scherzt durch seine
bald heitern, erhebt Herz und Gemüth durch seine ernsten
Weisen, verscheucht Traurigkeit und Melancholie, ist der
beste Gesellschafter, der Einsamen treuester Freund, und nun
gar den Leidenden, den Kranken, den an das Haus Ge—
fesfelten! — mit einem Worte ein Heller'sches Spielwerk
darf und soll in keinem Salon, an keinem Krankenbette,
überhaupt in keinem guten Hause fehlen.
„Für die Herren Wirthe gibt es keine einfachere und
sicherere Anziehungskraft als solch' ein Werk, um die Gäste
dauernd zu feffeln, die gemachte Ausgabe hat dieselben, wie
Der Schulamts-Candidat Peter Seibert ist an die ka—
tholische Schule zu Herrensohr, im Kreise Saarbrücken,
provisorisch berufen worden.
Die Lehrerin Barbara Backes zu Schöndorf, im Kreise
Trier (Land), ist an die katholische Schule zu Püttlingen,
im Kreise Saarbrücken, berufen worden.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen
1) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Bezeichnung der Stelle. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob vie An—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
iann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An⸗
sprüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
werbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
A. Grledigte Stellen.
1) Bous, Postamt, 2) Landbriefträger, 3) 480 M. ge⸗
halt, 60 A. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4 wöchentliche
Kündigung, 5) 300 A, kann durch monatliche Abzüge von
mindestens 8 Ab. gebildet werden, 6) ja, 7) körperliche Rü—
stigkeit und Elementarkeuntnisse, 8) Ober-Post-Direktion zu
Trier, 9) sogleich zu besetzen.
1) Heinsberg, Landrathsamt, 2) Gesangewärter des
Kantonal Gefängnisses, 3) 240 46 Gehalt nebst freier Woh—
nung 4) auf Kündigung, 5) keine, 6) nein, 7) einige Gewandt—
heij im Schreiben und Rechnen ꝛc. (Führen des Gefängniß—
registers und Aufstellen von Liquidationen), Nüchternheit,
gesfund und kräftig, 8) Laudrathsamt zu Heinsberg.
—S— 15. Dezember —2 Der Kgl. Landrath von Geldern.
uns von mehreren Seiten bestätigt wird, nicht nur nicht
gereut, sondern sie veranlaßt, größere Werke anzuschaffen,
nachdem sie die ersten mit Nutzen weiter gegeben, darum
jenen Herren Wirthen, die noch nicht im Besitze eines
Spielwerkes sind, nicht warm genug anempfohlen werden
kann, sich dieser so sicher erweisenden Zugkraft ohne
Zögern zu bedienen, um so mehr, da bei größern Be—
rägen nicht alles auf einmal bezahlt werden muß.
Wir bemerken noch, daß die Wahl der einzelnen Stücke
eine fein durchdachte ist, die neuesten, sowie die beliebtesten
ältern Opern, Operetten, Tänze und Lieder finden sich in
den Heller'schei Werken auf das Schönste pereinigt.
Herr Heller hat die Ehre, Lieferant verschiedener Höfe und
Zoheiten zu sein, ist überdies auf den Ausstellungen preis—
jekrönt. Kurz, wir können für unsere Leser und Leserinnen
einen aufrichtigern Wunsch aussprechen, als sich recht bald
ein Heller'sches Spielwerk kommen zu lassen; reichhaltige
llustrirte Preislisten werden franco zugesandt.
Wir empfehlen Jedermann, auch bei einer kleinen
Spieldose sich direct an die Fabrik zu wenden, da vielerorts
Werke für Heller'sche angepriesen werden, die es nicht sind;
sedes seiner Werke und Dosen muß seinen vollen gedruckten
Namen tragen, wenn es ächt sein soll. Wer je nach Bern
kommt, versäͤume nicht, die Fabrik zu besichtigen, was bereit—
willig gestattet wird— 121