Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
In Verfolg mehrfacher, Seitens der nächstdetheiligten
Interessenten geäußerten Wünsche nach einer den klimatischen
Verhältnissen entsprechenden Hinausschiebung des Anfangs—
Termines des bisher jährlich in Breslau vom 7. bis 10.
Juni abzuhaltenden Wollmarktes haben wir uns zu einer
eingehenden Erörterung über die Thunlichkeit einer solchen
Maßregel und einer davon unzertrennlichen gleichzeitigen
Aenderung der für Abhallung der Wollmärkte zu Posen,
Landsberg a. W., Stettin und Berlin bestimmten Zeitpunkte
veranlaßt gesehen und nach Abschluß derselben heute bestimmt,
daß die vorgenannten Wollmärkte in Zukunft und zwar
vom kommenden Jahre ab an folgenden Tagen abgehalten
werden:
zu Breslau am 9. und 10. Juni,
zu Posen am 12. und 13. Juni,
zu Landsberg am 14. und 15. Juni,
zu Stettin am 16. und 17. Juni,
zu Berlin am 19. bis 21. Juni.
Berlin, den 27. November 1878.
Der Minister für die land— Der Minister für Handel,
wirthschaftlichen Angelegen— Gewerbe und öffentliche
heiten. Arbeiten.
gez. Frie denthal. gez. Maybach.
An den Königlichen Ober-Präsidenten, Wirklichen Geheimen
Rath, Herrn Dr. von Bardeleben, Excellenz zu Coblenz.
19 15556. M. f. H. 17222. M. f. d. l. A.
Abschrift lasse ich der Königlichen Regierung zur ge—
igen Keuntnißnahme und schleunigen weiteren Veran—
assung ergebenst zugehen.
Coblenz, den 4. Dezember 1878.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
gez. v. Bardelben.
An die Königliche Regierung zu Trier.
No. 10049.
Die Prüfungen fur die Mittelschullehrer und für die
Rectoren werden im Jahre 1879. wie nachstehend hier ab—⸗
gehalten werden:
J. Für Mittelschullehrer.
Ostertermin
Abtheilung J. vom 17. bis 21. Mai,
Abtheilung II. vom 21. bis 24. Mai
Herbsttermin
Abtheilung J. vom 8. bis 12. November,
Abtheilund II. vom 12. bis 15. November.
II. Für Rectoren.
A. Ostertermin vom 26. bis 30. Mai,
3. Herbsttermin vom 17. bis 21. November.
Den spätestens bis zum 15. März resp. zum 1. Sep⸗
tember k. J. uns direct einzureichenden Meldungen sind
heizufügen:
ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatt
der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter,
die Confession, das augenblickliche Amtsverhältniß des
Candidaten, der Wohnort und der Kreisort ange—
geben ist,
2)
die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul—
oder Universitätsbildung und über die bisher abge—
legten theologischen, philologischen oder Seminar-Prü—
fungen,
ein Zeugniß des zuständigen Vorgesetzten über die
bisherige Thätigkeit des Examinanden im öffentlichen
Schuldienste.
Diejenigen, welche noch kein öffentliches Amt be—
kleiden, haben außerdem einzureichen:
ein amtliches Führungsattest und
5) ein von einem zur Führung eines Dienstsiegels be—
rechtigten Arzte ausgestelltes Attest über normalen
Gesundheitszustand.
Koblenz, den 11. November 1878.
Koͤnigl. Provinzial-Schul⸗Collegium.
von Bardeleben.
In Gemäßheit der Prüfungsordnung für Lehrer und
Vorsteher an Taubstummen-Anstalten machen wir hierdurch
bekannt, daß die nächste Prüfung für die Befähigung zur
Anstellung an Taubstummen-Anstalten vom 13.bis 15.
Oktober fut. an der Taubstummen-Anstalt zu Neuwied
stattfinden wird.
Zu dieser Prüfung werden zugelassen:
Geistliche, Candidaten der Theologie, sowie solche
Volksschullehrer, welche die zweite Prüfung bestanden
haben, sich mindestens 2 Jahre mit Taubstummen-Unter—⸗
richt beschäftigt haben und sich über ihre bisherige ordnunas—
mäßige Führung auszuweisen vermögen.
Meldungen zu dieser Prüfung werden bis zum 1. Mai
fut. von uns angenommen.
Den Meldungen sind beizufügen:
1) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatt
der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter,
die Confession und das augenblickliche Amtsverhältniß
des Bewerbers anzugeben ist,
die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul—
und Universitätsbildung, sowie über die abgelegten
Prüfungen,
ein Zeugniß über die bisherige Thätigkeit des Be—
werbers im Taubstummen-Unterricht,
4) ein amtliches Führungszeugniß,
5) ein von einem zur Führung eines Dienstsiegels be—
rechtigten Arzte ausgestelltes Attest über normalen
Gesundheitszustand.
Unmittelbar nach seiner Meldung erhält der Bewerber
ein Thema aus dem Gebiete des Taubstummenwesens, dessen
Bearbeitung er binnen längstens 6 Monaten mit der Ver—
sicherung einzureichen hat, daß er keine anderen als die
von ihm angegebenen Hülfsmittel benutzt habe.
Ueber den Gang der Prüfung und die Anforderungen
an die Examinanden ergibt die angezogene Prüfungasord—
nung nähere Auskunft.
Koblenz, den 25. November 1878.
Königl. Provinzial-Schul-Collegium.
von Neefe.