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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken. —
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Montag, 15. September
Tr. 47.
18798.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
8) Ferdinand Bayer,
4) Heinrich Weßelin,
5) Wilhelm Schulden,
„. Wilhelm Sivers,
7) Johann Brucher,
Trier, den 26. August 1879.
Baumpflanzungen an Gemeindewegen.
Nachstehend bringen wir eine aus den uns vorliegen⸗
den landräthlichen Berichten zusammengestellte Nachweisung
der im Herbste 1878 und im Frühjahre 1879 an den
Gemeindewegen unseres Bezirks ausgeführten Baumpflan⸗
zungen zur öffentlichen Kenntniß.
Es find in diesemi geitraume gepflanzt worden im Kreise:
Obstbäͤume Bäume Zusammen
anderer
Gattungen
Stück Stück Stück
Bernkastel 584 241 825
Bitburg. 1779 —— 1779
Daun .. 1231 1196 2427
Merzige. 533 — 6533
Ottweiler 195 505 700
Prüm. .. 6 279 285
Saarbrücken. 68 61 129
Saarburg. 978 8 986
Saarlouis. 469 2 471
Trier Vororte 334 — 334
Trier Landkreis .. 884 319 1158
St. Wendel 1427 26 1453
Wittlich. —WR 169 477 646
Zusammen .. 8607 3114 11721
us vorstehender Nachweisung ergibt sich, daß die
Anpflanzung von Bäumen an Gemeindewegen und in ei⸗
nigen Kreisen besonders von Obstbäumen in dem angege—
benen Zeitraum von Seiten der Behörden und der Ge—
meinden in erfreulicher Weise befördert worden ist und
empfehlen wir diesen in jeder Hinsicht so wichtigen Gegen—
stand auch einer weiteren sorgfaͤltigen Berücksichtigung.
Trier, den 12. August 1879.
Nach einer uns zugegangenen Mittheilung haben in
nenerer Zeit dentsche Reisende an der Rumänischen Grenze
deshalb mehr Anstände gefunden, weil sie nicht, wie dies
zume Eintritt in Rumänien erforderlich ist, mit Reisepässen,
sondern nur mit Paßkarten versehen waren. Dies bringen
wir hiermit zur Kenutniß des interessirten Publikums mit
dem Hinzufügen, daß nur Pässe als genügende Reiselegiti—
mationen in Rumänien dienen können.
Trier, den 19. August 1879.
Mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth—
schaft, Domainen ünd Forsten wird das dem Goßherzog⸗
hum Luxemburg gegenüber erlassene Verbot der Einfuhr
von Rindvieh hiermit aufgehoben.
Trier, den 27. August 1879.
Nach den bestehenden Bestimmungen soll von Personen,
die ein Gewerbe im Umherziehen betreiben, die Erneuerung
der Gewerbescheine fuͤr das nächste Kalenderjahr wenigstens
3 Monate vor dem Schlusse des laufenden Kalenderjahres
dei der Polizeibehörde ihres Wohnortes (dem betreffenden
Bürgermeister) nachgesucht werden.
Wir briugen diese Bestimmungen mit dem Bemerken
in Erinnerung, daß im eigenen Interesse der betheiligten
Gewerbetreibenden der vorgeschriebene Anmeldungstermin
pünktlichst einzuhalten ist, da bei Unterlassung der rechtzei⸗
ligen Anmeldung die betreffenden Hausirer es sich selbst bei—
zumessen haben, wenn sie am Jahresschlusse noch nicht im
Besitze der verspätet nachgesuchten Gewerbelegitimation sich
befinden, und dadurch an der Fortsetzung ihres Gewerbes
gehindert werden.
Trier, den 1. September 1879.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat mit
Erlaß vom 80. Juni cr. No. 4992 genehmigt, daß, behufs
Aufbringung der Mittel für den Neubau einer katholischen
Kirche zu Heisingen, im Landkreise Essen, eine Hauscollecte
dei den katholischen Bewohnern der Rheinprovinz bis zum
Schlusse dieses Jahres durch Deputirte aus der genannten
Gemeinde abgehalten werde.
Wir bringen dies mit dem Bemerken hiermit zur öf⸗
fentlichen Kenutniß, daß nachbenannte Personen mit Ab—
sutung jener Collecte im diesseitigen Bezirke beauftragt
ind:
1) Wilhelm Agatz.
2) Johann Biermann,
Das Königliche Commando des 2. Rheinischen Husaren⸗
Regiments No 9 hat amtlich mitgetheilt, daß unter den
Pferden des Regimentes die Maulseuche herrscht.
Wir bringen dies zur allgemeinen Kenntniß. Die Kö⸗
niglichen Landräthe erhalten hierdurch Auftrag, diese Be—
kanntinachung in die Kreisblätter aufzunehmen.
Trier, den 2. September 1879.