Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Montag, 8. September

Nr. 36.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.

LS7V.
Der evangelische Ober-Kirchenrath hat durch Erlaß
vom 21. Juli d. J. die Abhaltung einer einmaligen Collekte
in den evangelischen Kirchen der Rheinprovinz für den Bau
eines zweiten Pfarrhauses in Haan genehmigt.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß, daß der Termin für dieselbe auf den 16. Sonn⸗
tag post trinitatis, den 28. September er. festgesetzt ist.
Die Königlichen Steuerkassen haben die ihnen zuge—
henden Beträge in Empfang zu nehmen und an die Com—
munal-⸗Institutenkasse hierselbst abzuführen.
Trier, den 25. August 1879.

— —

Polizei⸗Verordnung, betreffend den Gewerbebetrieb der sogenannten
Wanderlager.
Auf Grund des 8 11 des Gesetzes über die Polizei—
Verwaltung vom 11. März 1850 wird für den Umfang
des Regierungsbezirks Nachstehendes verordnet:
8. 1. Jeder, welcher außerhalb seines Wohnortes und
außer dem Meß- und Marktverkehr von einer festen Ver⸗
kaufsstätte (Laden, Magazin, Zimmer, Schiff u. dergl.)
aus, vorübergehend Wagren feilhält, ist in der Regel als
Inhaber eines Wanderlagers anzusehen und bedarf für
diesen Gewerbebetrieb eines Legitimationsscheines.
g 2. Der Inhaber eines Wanderlagers ist verpflichtet,
vor seinem Geschäftslokale an einer für Jedermann sicht—
baren Stelle einen Aushang anzubringen, welcher in deut—
licher Schrift seinen Namen und seinen Wohnort angibt,
wie solche in seinem Legitimationsscheine aufgeführt sind.
g 8. Der Inhaber eines Wanderlagers darf öffent⸗
liche Ankündigungen seiner Wagare und seines Geschäfts—
betriebes nur unter seinem im Legitimationsscheine aufge—
führten Namen mit Hinzufügung seines Wohnorts erlassen.
g 4. Wer den Bestimmungen des 8. 2 oder 8 zu—
widerhandelt, wird mit Geldstrafe von 8 bis 30 4. und
im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Haft bestraft.
Trier, den 15. August 1879.

Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 28. Mai er. Nr. 4054 genehmigt, daß behufs
Aufbringung der Mittel zur Abtragung der auf dem Kirchen⸗
bau zu Haspe, Kreises Hagen, noch haftenden und von der
Kirchengemeinde zu verzinsenden Bauschuld eine Hauscollecte
hei den katholischen Bewohnern der Rheinprovinz bis zum
Schlusse dieses Jahres durch Deputirte aus der genannten
Geineinde abgehalten werde.
Wir bringen Solches mit dem Bemerken zur öffent—
lichen Kenntniß daß nachstehende Personen mit Abhaltung
jener Collecte im diesseitigen Bezirk beauftragt sind:
1) Ferdinand Hösieck,
2) Leonhard Reichwein
—Gerhart Stommel,
Peter Laufenberg,
Joseph Hoß,
Johann Fuchs,
Carl Krämerhoff,
Joseph Schulte,
Wilhelm Aßmuth,
Friedrich Werrn,
Johann Schmitz,
Joseph Weidenfeller,
Abraham Hesse, Caplan,
„ Joseph Wuͤstefeld Pfarrer.
Trier, den 24. August 1879

Betrifft die Psorosper minen⸗Krankheit der Barben.
Seit den letzten Jahren und auch noch in neuester
Zeit sind zum Oeftern in der Saar Barben aufgefunden
worden, welche an den Bauch- und Rückentheilen mit beu—
lenartigen Auftreibungen behaftet waren.
Im Interesse der Gesundheitspflege finden wir uns
veranlaßt, vor dem Genusse der etwa in den Handel kom—
menden kranken Barben hierdurch zu warnen.
Trier, den 15. August 1879.

Von dem Bergrathe und Mitgliede der Königlichen
Bergwerksdirektion zu Saarbrücken A. Haßlacher sind die
Druckschriften:
„Literatur über das Industrie-Gebiet an der Saar“
sowie „das Industrie-Gebiet an der Saar und seine
hauptsächlichsten Industrie-Zweige“ (Separatabdruck
aus der vorstehenden Schrift)
herausgegeben worden, auf welche wir mit dem Bemerken
hierdurch aufmerksam machen, daß von den Schriften er—
stere zum Preise von 3 Ab, letztere zu 1.Ab. im Buchhaͤnd—
lerwege verkauft werden.
Trier, den 20. August 1879.

Nach einer auf dem Bürgermeisterei- Amt zu Saar—
brücken zu Protokoll gegebenen Erklärung hat der Friedrich
Kleinschmidt aus Saarbrücken den ihm unterm 28. Dezem—
ber pr. sub Nr. 1636 zum Steuersatze von 24 Mark pre
1879 von uns ertheilten Legitimations- und Gewerbeschein
„zum Hausirhandel mit wollenen gestrickten Waaren, Schnür—
men und Band aus Leinen und Wolle“ an den Tagen des
3. und 4. August im Saarbrücker Stadtwalde bei Gele⸗
genheit des durch den Saarbrücker Bürgerverein daselbsi
aͤbgehaltenen Waldfestes verloren, weshalb dieser Schein
            
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