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Durch die Eingangs angegebene Verfügung des Herrn
Dber-Präsidenten ist Ottweiler zum Wahlorte und der
Königliche Landrath, Herr Freiherr von Richthofen daselbst
zum Wahl-Commissar bestimmt worden.
Die Wahl der Bezirkswähler erfolgt nach 8 3 der
Allerhöchsten Verordnung vom 2. Januar 1865 durch die
Bürgermeisterei- Versammlungen aus ihrer Mitte. Die Zahl
der Bezirkswähler richtet sich nach der Bevölkerung in der
Art, daß auf jede Vollzahl von 2000 Seelen ein Bezirks⸗
wähler zu mählen ist. Es hat daher die Bürgermeisterei
St. Arnual bei einer Bevölkerung von 3167 Seelen J1 Bezirksw,
Bischmisheim 5055 2
Dudweiler 10842
Friedrichsthal 5002
Gersweiler 3477
date 6525
leinblittersdorf 225
Ludweiler 2
Püttlingen
Sellerbach
Sulzbach
Völklingen
zu wählen.
Die Herren Bürgermeister der vorgenannten Land⸗
bürgermeistereien“ wollen ungesäumt diese Wahlen
vornehmen und die nach dem Wahlreglement vom 22. Juni
1842 aufgenommenen Wahlprotokolle nebst dem Verzeich—
nisse der Mitglieder der Bürgermeisterei-Versammlung, den
Bescheinigungen über die vor länger als 14 Tagen erfolgte
Einladung der Mitglieder der gedachten Versammlung —
daß diese Einladung mit dieser vorausgegangenen Frist ge—
schehen, ist auch im Wahl-Protokoll zu constatiren — und
einem Verzeichniß der zu Abgeordneten Wählbaren bis zum
15. Februar cr. spätestens einreichen.
Bezüglich der zu Abgeordneten Wählbaren wird be—
merkt, daß an den bisherigen Bestimmungen nichts geän—
dert worden und hiernach ein Verzeichniß derjenigen
Grundbesitzer einzureichen ist, welche 20 Thlr. — 60 M.
und darüber Prinzipal-, Grund- und Gebäudesteuer ent—
richten. Dieses Verzeichniß hat nachfolgende Colonnen zu
enthalten:
1) Fortlaufende Nr.,
—A
2 Stand,
Wohnort,
— Alter,
6, Religion,
7) Prinzipalsteuer,
a. Grundsteuer,
b. Gebäudesteuer,
c. Summa,
8) Dauer des Besitzes.
9) Bemerkungen.
In Betreff der Höhe des Prinzipalsteuerbetrages wird
auf Art. 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 13. Juli
1827 und in Betreff der Besitzdauer auf Art. 17 ibid. ver—
wiesen. Was die übrigen Erfordernisse der Wählbarkei
eines Abgeordneten betrifft, so ist zu bemerken, daß hier
der 85 des Gesetzes vom 27. März 1824 mit der Be—
schränkung maßgebend ist, daß die Gemeinschaft mit einer
der christlichen Kirchen nicht mehr erforderlich ist, dagegen
muß bei den Wahlen darauf gesehen werden, daß der Ge—⸗—
wählte den Grundbesitz, der ihn wählbar macht, in der Art
selbst bewirthschaftet, daß diese Bewirthschaftung seine Haupt—
beschäftigung ausmacht und das ländliche Grundstück seine
hautsächlichste Einnahmequelle bildet. Diese Momente sind
in der Bemerkungs-Colonne zu attestiren.
Bezüglich der gewählten Bezirksrichter ist gleichfalls
eine Nachweisung einzureichen, die der Gewählten Namen,
Stand, Wohnort, Alter und Confession zu enthalten hat.
Saarbücken, den 22. Jannar 1879,
Mit der Erledigung
1) der Verfügung vom 20. Juli 1846 Nr. 1915, betr. Ein—
reichung der Nachweisung der unter Polizeiaufsicht
stehenden Personen,
der Verfügung vom 20. December 1852 Nr. 6807, be—
treffend Nachweisung der Staats-Immobilien,
der Verfügung vom 27. April 1861 Nr. 3670, betr.
Veränderungen unter den außerbalb der Irren-Anstalt
lebenden Irren,
der Kreisblatt-Bekanntmachung vom 13. December
1876, betreffend Einreichung der Sterbeatteste der im
verflossenen Jahre verstorbenen männlichen Personen,
welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
und außerhalb des Büragermeisterei-Bezirks geboren
sind,
der Verfügung vom 17. September 1867 Nr. 5554,
betreffend Haupt- und General-Agenten von in- und
ausländischen Versicherunas- und Aktieu-Gesellschaften.
2)
3)
5)
und
6) der Verfügung vom 10. Januar cr. Nr. 111, betr. Feststel—
lung der Identität eines zu Fürstenwalde aufgegriffenen
unbekannten taubstummen Mannues, durch welche eine
bezügliche Anzeige aus Versehen nicht ausdrücklich
erfordert worden ist,
sind noch verschiedene der Herren Bürgermeister im Rück—
stande. Ebenso ist auch der Ertrag der Collecte für das
jüdische Waisenhaus zu Paderborn aus den meisten Bür—
germeistereien noch nicht angezeigt, was mir Veranlassung
gibt, die rückständigen Vorlagen dringend in Erinnerung zü
hringen.
Saarbrücken, den 25. Zauuar 1879
Auszuag aus
für
zReuliste
er..
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
I) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Bezeichnung der Stelie. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die An—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob diejelbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
ann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An—
prüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8FJ Wohin die Be⸗—
werhungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) Metternich, Postagentur, 2) Hilfslandbriefträger,
3) 180 MA, 4) auf 4wöchentliche Kindigung, 5) 150 46,
ann durch Abzüge gebildet werden, 6) nein, 7) körperliche
Rüstigkeit, Elementarkenntnisse, 8) Ober-Post-Direktion zu
Coblenz.
1) Aachen, Ober-Bürgermeister, 2) Feldhüter, 8) 822
6. Gehalt, 4) auf Kündigung, 5) — 6) nein, 7) Energie
den Feldfrevlern gegenüber, 8) Königl. Polizeipräsidium
zu Aachen.
Soorbrücken. 27. Fanuar 1870 Per Kal. Landrath von Gesde—