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2. Seetion Pferdezucht.
Die Prämien für Pferde bestehen in 2 silbernen, 4
bronzenen Medaillen und in Geld: 1600 Mark, und zwar
für Hengste 400 M., für Stuten mit Nachzucht 800 M.,
für giahrige Fohlen 200 M., für 1—2jährige Fohlen
200 M.
Besitzer prämiirter Pferde sind verpflichtet, die betref⸗
fenden Pferde noch ein Jahr im Ausstellungsbezirk zur Zucht
zu benutzen und gehen der zweiten Hälfte der Prämie ver⸗
lustig, wenn sie dieser Bestimmung nicht nachkommen.
Da der landwirthschaftliche Verein es sich zur Aufgabe
gemacht hat, besonders die Zucht der Arbeitspferde zu för⸗
dern, so werden nur Pferde der reinen Arbeits—
schläge zu der Concurrenz zugelassen.
Silberne und bronzene Medaillen werden an solche
Züchter vertheilt, die sich im Zuchtwesen besonders hervor⸗
gethan haben, wenn auch das von ihnen vorgeführte Ma—
derial nicht prämiirt worden wäre. Die Herren Direktoren
der Lokal-Abtheilungen werden gebeten, darauf bezügliche
Anträge vor der General-Versammlung dem Präfidium
einzureichen.
3. Section Viehzucht.
Als Prämien des K. Ministeriums werden ausgesetzt
für Rindvieh: 4 silberne und 6 bronzene Medaillen und
an Geld:
A. Für Rindvieh aus dem Vereinsbezirke: 6144 M. *)
Es concurriren Stiere, Kühe und Rinder in folgenden
drei Kategorien:
l. Zuchtrichtung auf quantitativ größten Milch—
reichthum bei genügender Mastfähigkeit (Niederlän—
der ꝛc.) 1777 M.
Zuchtrichtung auf leichte Mastfähigkeit, Schnell—
wüchsigkeit bei guter Milchergiebigkeit (Shorthorn,
Charolais, Schweizer Kreuzungen) 2212 M.
Zuchtrichtung auf Arbeitsleistung, Mastfähigkeit
und Milchergiebigkeit (Glanrace, Westerwälder, Eifeler
rc.) 2155 M.
Keine Staatsprämie darf unter 100 Mark betragen.
In jeder Kategorie können für ganze Zuchten, bestehend aus
mindestens 1 Stier, 2 Kühen und 2 Rindern je eine Prä—
mie von 300 Mark vergeben werden. Die Viehzüchter
wollen daher die besondere Anmeldung ganzer Zuchten
nicht versäumen.
B. Für nicht zum Vereinsbezirke gehö—
riges Rindvieh der Westerwälder Race:
4 Preise der Lokal-Abtheilung Coblenz 5
50 Mark.
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*) Allgemeine Bestimmungen.
1) Nur dem Vereinsbezirk angehörige Thiere können um die be—
treffenden Prämien concurriren.
2) Das prämiirte Thier muß wenigstens noch 1 Jahr nach der Prä⸗
miirung in der Hand des Ausstellers oder im landwirthschaftlichen Ver⸗
einsbezirke verbleiben. (Die 2. Hälfte des Preises wird nach Ablauf dieses
Jahres bei Beibringung des Nachweises der Erfüllung dieser Bedingung
ausgezahlt.) Diese Bestimmuug findet auf die Prämirung ganzer Zuchten
keine Anwendnng.
3). Nur das beste vorhandene Vieh soll prämiirt werden, doch können
die Preisrichter den Preis auch ganz versagen, und fällt derselbe dann an
die Centralvereinskasse zurückk. Virements der Preise zwischen
den einzelnen Kategorien sind unzulässig.
4) Es darf nur Vieh concurriren, welches mindestens 6 Monate im
Besitze des Ausstellers ist. Unter sonst gleichen Verhältnissen geht der
Zuchter dem Besitzer vor.
5) Gewerbsmäßische Händler können nur, wenn sie gleichzeitig Zuüchter
sind, mit von ihnen jelbst gezüchtetem Vieh concurriren.
6) Die Pramirung soll nach freier Urtheilsbildung geschehen. Die
Angabe der Grunde der Prämürung ist obligalorisch
C. Für selbst gezüchtete Schafe: 2 sil⸗
berne, 2 bronzene Medaillen und.... 100 Mark
D. Für Schweine: 2 silberne, 2 bron⸗
zene Medaillen und.. 2130
E. Für Geflügel und sonstige kleine
Hausthiere: 1 silberne, 2 bronzene Me—
daillen und Geldprämien bis..100
4. Section Ackerbau.
1) Für Maschinen, Acker- und Handgeräthe ꝛc.: 4 sil⸗
berne und 4 bronzene Medaillen.
2) Für Garten-, Haus-, Stall⸗, Molkerei- ꝛc. Geräthe
2 silberne und 4 bronzene Medaillen.
3) Für landwirthschaftliche Produkte: 2 silberne und 8
bronzene Medaillen.
4) Für die zweckmäßigste Einrichtung zur Erhaltung
und besseren Stellung der Arbeiter, wie nicht minder zur
Hebung ihrer Einsicht und Sittlichkeit: 1 silberne Medaille.
Die Concurrenten haben ihre desfallsigen Einrichtungen nebst
Erfolgen speciell zu beschreiben und durch den Direktor ihrer
Lokal⸗Abtheilung an das General-Secretariat des Vereins
in Bonn vor dem 1. September einzureichen.
5. Seetion Handelsgewächsbau.
1) Für die Einführung neuer und für die Rheinpro—
vinz wichtiger Handelspflanzen: J silberne Medaille.
2) Für die besten ausgestellten Producte: 1 silberne
und 2 bronzene Medaillen.
6. Seetion Garten⸗ und Obstbau.
Für die besten Leistungen und für die reichsten und
schönsten Ausstellungen an Obst, Gemüsen und Blumen:
z silberne, 6 bronzene Medaillen und an Geld 800 Mark
7. Secrtion Seidenzucht.
Für Cocons, gehaspelte Seide, Maulbeerpflanzen ꝛc.
silberne, 2 bronzene Medaillen und an Geld 50 Mark.
8. Section Bieuenzucht.
Für hervorragende Verdienste um die Bienenzucht und
die besten Ansstellungsgegenstände: 1 silberne, 4 bronzene
Medaillen und an Geld 150 Mark.
9. Section Fischzucht und Krebszucht.
Für die gelungensten Leistungen in der künstlichen Fisch—
zucht, und der Krebszucht: 2 silberne und 2 bronzene Weedaillen.
10. Eection Technik.
Für Fabrikate der landwirthschaftlichen Technik, näm—
lich Stärke, Zucker, Bier, Branntwein, Liqueure, Obstwein,
sowie Obst- und Rübenkraut, Käse ꝛc.: 83 silberne, 8 bron—
zene Medaillen und an Geld 50 Mark.
Für die beste Butter: 2 silherne, 2 bronzene Me—
daillen, sowie verschiedene Molkerei-Utensilien im Werihe
bis zu 50 Mark.
11. Seetion Wiesenbau und Drainage.
Für vorzügliche Leistungen in der Drainage und in
Wiesenkulturen ꝛc.: 2 silberne, 4 bronzene Medaillen und
an Geld oder Geldeswerth 75 Mark.
12. Section Waldbau.
Für vorzügliche Leistungen in Forsteulturen und Korb—
weidenanlagen, sowie für Ausstellung der besten Pflanzen,
Hölzer, Lohe und sonstiger Forstproducte 2 silberne, 8
bronzene Medaillen und an Geld 50 Mark.
13. Eection Weinbau.
Für die reinsten und besten zur Ausstellung eingesand—
ten Weine: 5 silberne und 5 bronzene Medaillen.
Nur selbstigezogene Weine haben Anspruch auf Prämien.
Lauersfort, Coblenz und Bonn, 27. Juni 1879.
Der Präsident: Der Director der Loc.Abth. Coblenz:
H. von Rath. Freiherr von Frenutz.
Das General-⸗Secretariat:
Thilmany.