Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Lehrer⸗Conferenz.
Die der unterfertigten Inspection angehörigen Lehrer
werden zu der auf Ddienstag den 12. August cr. Nachmittags
 2 Uhr bei Ritzdorf hierselbst anberaumten Confe—
renz hiermit eingeladen.
Saarbrücken, den 1. August 1879.
Königl. Kreis-Schulinspection.
Dr. Rachel.

Lehrerinnen⸗Conferenz.

Zu der
Mittwoch den 13. August, Morgens 9 Uhr,
im Schulhause in der Lenzengasse hierselbst stattfindenden
Conferenz werden die der unterzeichneten Inspection ange—
hörigen VLehrerinnen hiermit eingeladen.
Saarbrücken, den 1. August 1879.
Konigl. Kreis⸗-Schulinspection.
Dr. Rachel.

Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 und nach An—
hörung der Stadtverordneten-Versammlung wird von dem
unterzeichneten Bürgermeister nachstehende Polizei⸗Verord—
nung für den Polizei-Bezirk der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach
 erlassen.

81.
Oeffentliche Musikaufführungen, Concerte und Gesangs—
vorträge dürfen in Schenk- und Gastwirthschafts-Localen
und Gärten nur auf vorhergehende Erlaubniß der Orts⸗
polizeibehörde abgehalten werden.
82
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden
mit einer Geldstrafe bis zu 9 A. oder verhältnißmäßiger
Haft bestraft.
Malstatt-Burbach, den 26. Juli 1879.
Der Bürgermeister
Meyer.

Der Metzger Marx Levy dahier beabsichtigt in dem
—
mit der Nummer 59 bezeichneten Wohngebäudes in Flur
31, No. 119 Malstatt-Burbacher Bannes ein Schlachthaus
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird mit dem Bemerken zur öf—
fentlichen Keuntniß gebracht, daß Zeichnung und Beschrei—
bung in meinem Amtslocale zu Jedermanns Einsicht offen
liegen und daß etwaige Einwendungen gegen das Projekt
binnen 14 Tagen bei mir anzubringen sind. Diese Frist
nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages, an welchem,
die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des Regie—
rungs⸗Amtsblattes ausgegeben worden, und ist für alle Ein—
wendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln be—
ruhen, präclusivisch.
Malstatt-Burbach, den 28. Juli 1879.
Der Bürgermeister,
Meyer.

Saarbrucken, 4. August 1879. Der Kgl. Landrath von Geldern.

Einladung und Programm
zu der sieben und vierzigsten General-Versammlung des
landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen, stattfindend
zu Coblenz vom Sonntag den 7. September bis
incl. Mittwoch den 10. September 1879

Die Mitglieder unseres Vereins, sowie anderer deut⸗
scher und ausländischer landwirthschaftlicher Gesellschaften
werden hierdurch zu recht zahlreichem Besuche der diesjäh—
rigen General-Versammlung ergebenst und freundlichst einge—
laden.
Ein schönes Fleckchen Erde — Coblenz mit seiner lieb—
lichen Umgebung! hier wo Natur und Kunst in schönster Har—
monie einen Punkt geschaffen haben, der mit seinen Reizen
den schönsten unseres herlichen Rheinthales würdig zur Seite
gestellt werden kann. Der Raum gestattet es nicht, eine
kingehende Schilderung von Coblenz und seiner Umgebung
zu geben. Wir erinnern nur an die herrlichen Rheinanlagen,
eine Schöpfung Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta, die
verschiedenen Brücken über Rhein und Mosel, das König—
liche Schloß mit Garten ꝛc.
Auch an geeigneten Lokalitäten für die verschiedenen
Ausstellungen und Sitzungen fehlt es nicht, ja man ist hier
in der glücklichen Lage, die sämmtlichen Festlichkeiten im
Mittelpunkte der Stadt, zu vereinen. Vor allem aber ist
es die günstige Lage der Stadt, die reichlichen Verkehrsmittel
durch Dampf chiff und Eisenbahn (das neu erschlossene Mosel—
thal nicht zu vergessen!) welche die Landwirthe und die
Freunde der Landwirthschaft zu einem zahlreichen Besuche
des diesjährigen Festes einladen. Auch die Vorbereitungen
von Seiten der Local-Abtheiluug, der städtischen Behörden,
Vereine und Corporationen lassen erwarten, daß die Tage
des Festes zu recht angenehmen und genußreichen für alle
Theilnehmer sich gestalten werden.
Mit der General-Versammlung sind die Provinzial—
Thierschau, sowie Ausstellungen von Produkten
des Garten- und Ackerbaues, der Bienen- und Seidenzucht,
von landwirthschaftlichn Maschinen und Geräthen
verbunden.
Der Zutritt zu den sämmtlichen Veranstaltungen ist
nur den mit Einlaßkarten Versehenen gestattet,
und werden solche den Mitgliedern unseres Vereins und
den sich legitimirenden Mitgliedern von andern landwirth—
schaftlichen Gesellschaften unentgeltlich auf dem Anmelde—
bureau ertheilt.
Die Mitglieder unseres Verein werden demnach ersucht,
Behufs ihrer Legitimation die Quittung über den pro 1879
gezahlten Beitrag beizubringen. Nichtmitglieder haben für
den Besuch der Ausstellungen, welche sich in den Räu—
men resp. auf den Plätzen des Königlichen Gymnasiums be—
finden, am Sonntag den 7. und Montag den 8. September
ein Eintrittsgeld von 50 Reichspfennigen, am Dienstag den
9. und Mittwoch den 10. September ein solches von 785
Reichspfennigen zu zahlen.
Contre-Marken werden nicht ertheilt.
Für Nichtmitglieder werden im Anmeldebureau
auf die Person lautende Theilnehmer-Karten zum
Preise von 8 Mark verausgabt und gewähren diese Karten
dr Inhabern alle den Vereinsmitgliedern zustehenden
echte.
(Mitglieder- und Theilnehmer⸗Karte berechtigen auch
33 des Civilcasinos und des katholischen Lesever—
eins).
            
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