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Saarbrücker
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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken. J
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Ir. 20.
Bekanntmachungen der Centralbehörden.
Montag, 28. Juli
Portugal, Rumänien, der Schweiz, Spanien und der Argen—
tinischen Republik.
Berlin W., 5. Juli 1879.
Kaiserliches General⸗Postamt
Wiebe.
1879.
Bekanntmachung
der Minister der Justiz und des Innern vom 1. Juli 1879, betreffend
die Ausfuͤhrung des Reichsgeseßzes vom 6. Februar 1875 über die
Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung.
Im Anschlusse an unsere Bekanntmachung vom K. De—
zember 1875 (Min.⸗“Bl. f. d. i. V. S. 527, Just.⸗Min.⸗
Bl. S. 271) wird hierdurch mit Rücksicht auf die am J.
Oktober d. J. eintretende anderweite Organisation der Ge—
richte Folgendes vestimmt:
a) Als Gericht erster Instanz, wenn wegen Ablehnung
der Vornahme einer Amtshandlung der Standesbeamten Be—
schwerde geführt wird, oder wenn die Berichtigung einer
Eintragung erfolgen soll (88. 11, 66, des Reichsgesetzes) ist
zuständig das Landgericht, in dessen Bezirk der Standes—
beamte seinen Amtssitz hat.
0) Als Gericht erster Instanz, welches die Nebenregister
aufzubewahren hat (ß 14 Abs. 2 des Reichsgesetzes), ist
zuständig im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Cöln das
Landgericht, in den übrigen Theilen der Monarchie das
Amtsgericht,
innerhalb dessen der Standesamtsbezirk liegt; wenn aber
der letztere mehreren Gerichtsbezirken angehört, dasjenige
Gericht, welches der Justiz-Minister in Uebereinstimmung
mit dem Minister des Innern bezeichnet.
c) Die zu aà und bden Landgerichten zugewiesenen An—
gelegenheiten werden von den Civilkammern erledigt.
Zugleich wird darauf hingewiesen, daß nach Maßgabe
der 88 58, 107 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Ge—
richtsverfassungsgesetze vom 24. April 1878 (Ges.“S. S.
230), des 8 11 Absatz 1 des Reichsgesetzes vom 6. Februar
1875 und der No. 3 unserer Eingangs erwähnten Bekannt—⸗
machung die Behörde, welche die Aufsicht über die Standes—
beamten auszuüben hat, vom 1. Oktober d. J. ab im Be—
zirke des jetzigen Appellationsgerichtshofes zu Cöln die
Staatsanwaltschaft, bei den Landgerichten im Bezirke des
jetzigen Appellationsgerichts zu Frankfurt a. M. die für die
Aufsicht in Gemeindeangelegenheilen zuständige Behörde ist.
Der Justiz⸗Minister, Der Minister des Innern,
Dr. Leonhardt. Graf Eulenburg.
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Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Uebersicht
lüber die Verwaltung und Verwendung des Polizeistrafgelderfonds de—
Regierungsbezirks Trier
pro 1878.
Auf Grund des 8 5 des Ministerial-Erlasses vom 31.
Dezember 1822 bringe ich nachstehende Uebersicht über die
Verwaltung und Verwendung des vorbezeichneten Polizei—
strafgelderfonds pro 1878 zur öffentlichen Kenntniß:
Einnahme.
1. Bestand, Reste und Defekte aus dem
Jahre 1377... .. 15386,41
2. Zinsen von Kapitalien. 2757,00
» Strafgelderrrr. 8683831,03
4. Erlös aus veräußerten Werthpapieren. 1500,00
5. Extraordinariiee. 25,13
Summa. 3836099,57
Ausgabe.
1. Verwaltungskosten ..
2. Anlagen von Capitalie..
2 Pflegekosten für verlassene und verwaiste
Kinder..
4. Extraordinaria..
1949,11
1881635
55187,24
0,00
Summa.. 70952,70
Abschluß.
Die Einnahme beträgt . 33699,57
Die Ausgabe beträgt 70952,70
Mithin Bestand... Iy-7
Der Fonds besaß am Schlusse des Rechnungsjahres
ein Kapitalvermögen von 69000 A6. in Darlehen an Private
und rentbar angelegten Werthpapieren.
Den Städten Trier, Saarbrücken und Wittlich werden
die in ihren Bezirken aufkommenden Strafgelder direkt von
den Strafkassen überwiesen.
Von dem verbliebenen Bestande sind noch Pflegekosten
aus dem Vorjahre zu bestreiten, welche zur Zeit des Rech—
nungsabschlusses noch nicht liquidirt waren.
Düsseldorf, den 23. Juni 1879.
Der Landes-Direktor der Rheinprovinz
Freiherr von Landsbera.
Einführung besonderer Formulare zu Weltpostkarten mit Antwort.
Vom 15. Inli ab werden besondere, mit je 2 Franko—
stempel von 10 Pfennig versehene Weltpostkarten mit Ant—
wort eingeführt, welche bei sämmtlichen Reichspostanstalten
für den Stempelwerth verkauft werden. Diese Karten sind
verwendbar für Mittheilungen nach Belgien, Frankreich,
Helgoland, Italien, Luxemburg, Niederland, Norwegen,
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