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tretungsfalle eine Militair-Gestellungs⸗Aufforderung behän⸗
digen zu lassen.
Indem wir dies hierdurch bekannt machen, ersuchen
wir im Falle Jemand über den ꝛc. Heimann Ankunft geben
kann, dies bei der nächsten Polizeibehörde zu thun, und
weisen die Polizeibehörden unseres Bezirkes hiermit an,
uns event. von dem Aufenthalte des Genannten sofort
Anzeige zu erftatten.
Trier, den 9. Juni 1878.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mit⸗
telst Erlaß vom 16. März d. J. No. 2127 genehmigt, daß
zum Besten des evangelischen Magdalena-Asyls Bethesda
zu Boppard bei den evangelischen Bewohnern der Rhein—
provinz im Laufe dieses Jahres eine Hauscollecte durch De⸗
putirte abgehalten werde und Zugleich gestattet, daß diese
Follecte auch durch die evangelischen Geistlichen resp. durch
deren beglaubigte Organe an denjenigen Orten ausgeführt
werden darf, wo solches gewünscht wird und die Betreffen—
den dazu bereit sind.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß, daß mit Abhaltung der Collecte als Deputirte
betraut sind die Herren:
Cardinal von Widdern aus Langenberg,
A. Steinkühler aus Duisburg,
A. Rosier aus Duisburg.
Trier, den 14 Juni 1878.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat gemäß
Erlaß vom 22. April d. J. No. 3302 der Judenschaft zu
Zündorf, im Kreise Mülheim am Rhein, Behufs Aufbrin⸗
gung der Mittel für den Neubau eine Synagoge daselbst,
die Abhaltung einer Hauscollecte durch Deputirte bei den
jüdischen Bewohnern der Rheinprovinz bis zum Schlusse
dieses Jahres gestattet.
Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, be⸗
merken wir, daß folgende Personen mit Abhaltung jener
Tollecte beauftragt sind:
1) Isaac Salomon in Niederzündorf,
2) Simon Salomon,, p
3) Michel Kahn, F
Trier, den 14. Juni 1878.
ͤ—
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Assisen zu Saarbrücken.
Die Eröffnung der gewöhnlichen Assisen im Bezirke
des Königlichen Laudgerichts zu Saarbrücken für das III.
Quartal 1878 wird hiermit auf
Montaͤg, den 22. Juli d. J.
festgesetzt und der Königliche Appellations-Gerichtsrath Herr
Beh. Juͤstizrath Eichhorn zum Präsidenten derselben ernannt.
Gegenwaͤrtige Verordnung soll auf Betreiben des
Königl. Herrn General⸗Prokurators in der gesetzlichen Form
bekannt gemacht werden.
Cöhn, den 11. Juni 1878.
Der Erste Präsident des Königlichen Rheinischen
Appellations⸗Gerichtshofes, Geheimer Ober⸗Justizrath:
(gez.) Dr. H. Heimsoeth.
Für gleichlautende Ausfertigung
Der Ober⸗Sekretär:
L. 8.) Herrmanns.
Lehrerconferenzen
verden stattfinden Donnerstag den 4. Juli er., für die
Lehrer des Beringes Völklingen in Völklingen und
Freitag, den 5. Juli er. für die Lehrer des Beringes Dud—
weiler in Saarbrücken bei Ritzdorf, jedesmal 2 Uhr
Nachmittags beginnend. An letzterer Conferenz nehmen
von jetzt ab auch die Lehrer der Bürgermeistereien Bisch—
misheim und Kleinblittersdorf Theil.
Die der unterfertigten Inspection angehörigen betr.
Herren Lehrer werden zu diesen Conferenzen hiermit ein—
gelaen.
Saarbrücken, den 22. Juni 1878
Koͤnigliche Kreis⸗-Schulinspektion.
Dr. Rachel.
Polizei⸗Verordnung resp. Kirchhofs- und Begräbniß-Ordnung für die
Ortschaften der Gemeinde Puttlingen.
Auf Grund des 8 8 des Gesetzes über die Polizei—
Verwaltung vom 11 März 1880 verordnet der unterzeich⸗
nete Bürgermeister im Einverständniß der Gemeindevertre—
ung, betreffs der Beerdigungen auf den beiden zu Pütt—
lingen angelegten, sowie auf den zu Altenkessel bereits früher
errichteten beiden Friedhöfen Folgeudes:
Artikel J.
Der alte Kirchhof an der hiesigen Pfarrkirche wird
hiermit für geschlossen erklärt und dürfen, vom Tage dei
Publication dieser Polizei-Verordnung ab, keine Leichen ar
demselben mehr beigesetzt werden.
Artikel II.
Die neuen, lediglich aus den Mitteln der Civilgemeinde
angekauften und angelegten Friedhöfe zu Püttlingen, sowie
die bereits bestehenden zwei Kirchhöfe zu Altenkessel sind
zur Aufnahme sämmtlicher Leichen in nachstehender Wei
hestimmt:
a) der im Distrikt „Engelsfeld“ zu Püttlingeu errichtett
Kirchhof fuür die Leichen der Verstorbenen katholischet
Confession aus den zur katholischen Pfarrgemeinde
Puüttlingen gehörigen Ortschaften und Etablissements
Der im Distrikt „Hoff“ dahier neuerbaute Kirchho
für die Leichen der Verstorbenen evangelischer Con—
fession aus den Ortschaften Püttlingen und Ritte
straße ec., soweit diese Ortschaften und Etablisß
menis zur Zeit zur evangelischen Pfarrgemeinde Cöll
gehören.
Der zu Altenkessel im Distrikt ‚Großwald“, Flur 40
gleich rechts des Weges angelegte Friedhof für di
Leichen der Verstorbenen katholischer Confession au—
den zur katholischen Pfarrgemeinde Altenkessel gehö
rigen Ortschaften und Ansiedelungen.
Der zu Altenkessel ebendaselbst weiter unten errichten
Friedhof für die Leichen der Verstorbenen evar—
gelischerConfession aus den zur Pfarrei der evange
uschen Pfarrgemeinde Neudorf gehörigen Ortschaften
und Ansiedelungen.
Artikel III.
Die Beerdigungen finden nach der Reihenfolge stat
Die Friedhöfe werden mittelst der von dem Eingangsthon—
durch die Mitte derselben führenden Wege in zwei Halften
getheilt und die Leichen der Erwachsenen auf die von den
cesp. Eingangsthore aus gesehene rechte, die Leichen de
Zinder auf, die linke Hälfte beerdigt. Rücksichtlich des kothe
ischen Kirchhofs zu Püttlingen, der in 6 Felder eingethei
st werden ebenfalls in der angedeuteten Weise die beide