Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr. 238.

Saarbrücker

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Dienstag, 11. Juni

1878.

— ————

Ansprache an die landwirkhschaftliche
Bevölkerung
über Wesen nud Bedeutung der Ermittelung der
landwirtschaftlichen Bodenbenntzung und des Ernte⸗
ertrages im Jahre 1878.
Erzeugung und Verbrauch der landwirthschaftlichen
Produkte kennzeichnen ebensosehr den nationalen Wohlstand
überhaupt, als sie auch den Grundbesitz und zahlreiche In—
eressen des Staates in nachhaltigster Weise berühren. Kein
Wunder daher, daß man schon seit geraumer Zeit bemüht
ist, sich über die Menge der Erzeugung und über die
Bröße des Verbrauches von Bodenproduklen so genau wie
nöglich zu unterrichten; nicht minder über den Preis dieser
Producte, der zu der jährlich schwankenden Menge der Er—
zeugung in einem gewissen, doch keineswegs festen Verhält—
nisse steht. Da aber dieses Schwanken der Productionsmenge
 ungleich weniger von der Größe des Bedarfs als
von dem Gange der Witterungeereignisse, selbst in weit ent—
egenen Gegenden, verursacht wird und in Folge dessen
häufig plötzuͤch eintritt, so muß die Ermittelung der Pro—⸗
zuktion in jedem Jahre von Neuem vorgenommen und zu
Ende geführt werden. Bis zu einem gewissen Grade ist
man hierbei auf Schätzungen angewiesen, die indeß, je sorg⸗
ältiger und umsichtiger sie angestellt werden, der Wahrheit
„iemlich nahe kommen können.
Bei der durch politische und Erwerbsverhältnisse her—
porgerufenen Vertheilung der Bevölkerung der Cullurstanten
uf Stadt und Land sind Handel und Verkehr mit land—
virthschaftlichen Produklen zů hochwichtigen Angelegenheiten
)es Staats- und Volkslebens geworden. Wegen der Viel—
heit der Beziehungen dieses Handels und der Vielheit der
Richtungen, welche der Verkchr einschlägt, sind sie freilich
deide eben so schwer zahlenmäßig richtig zu erfassen wie
—— und Verbrauch. Es iist jedoch Uunerläßlich, zu
2 diesen Kenntnissen zu gelangen, und es darf keine
—
demäß ist bei der Erzeugung des Produtte anzufangen;
denn ihre Menge bestimmt den Verbrauch.
eelim die Größe der jährlichen Production landwirth⸗
chaftlicher Erzeugmsse zu ermitteln, ist zweierlei erforderlich:
erstens, daß man die Ausdehnung der mit Halmfrüchten,
Futtergewachsen u. .w. bestelten Jiäche keune, dud zweitens
daß man in Erfahrung bringe, welche Mengen von solchen
Früchten u. s w. auf der damit besiellten Flaäche in einem
Erntejahre gewonnen wurden. Diese Vorschrift
ebt einsacher aus als fie ist. Der beste Beweis hecfur
unstreitig der, daß es nicht etwa bioe in Preußen, son⸗
ern fast in allen Staaten der Erde zur Zen noch an
riner genauen, jährlich nach gleichen Grundsatzen hergeslellien

Bodenproductions-Statistik fehlt. Mehr aber als bei der
Statistik eines andern Erwerbzweiges kommt es grade bei
der landwirthschaftlichen darauf an, den jährlichen Ernte—
ertrag namentlich von denjenigen Ländern zu kennen, deren
Bodenproducte sich auf dem Weltmarkt begegnen und den
Absatz streitig machen.
Was Deutschland anlangt, so bestehen bis jetzt über
das Anbauverhälniß, über Masse und Werth der Ernten
in dem überwiegenden Theile desselben nichts als mehr
oder weniger gewagte Muthmaßungen oder Schätzungen;
nur Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Sachsen⸗
Weimar machen hiervon eine Ausnahme. Andere Staaten,
wie Oestreich, England, Frankreich, Belgien, die Schweiz,
ja selbst die Vereinigten Staaten von Amerika, sind dagegen
entweder schon im Besitz eines Theils der unentbehrlichen
Brundlagen für eine zuverlässige Erntestatistik oder erstreben
sie mit Aussicht auf Erfolg.
Im Hinblick auf den mangelhaften Zustand eines so
—D
der werdende Bedürfniß vollkommener und vollständiger
Nachweise über die jährlichen Ernteergebnisse in Deutsch—
land hat der Bundesrath des Deutschen Reiches für den
zanzen Umfang desselben die Vornahme genauer Ermittel—
uingen der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des
Ernteertrages, erstmalig für das Jahr 1878, angeordnet.
Diese beiden Ermittelungen sollen getrennt von einan—
der vorgenommen werden. Die der Bodenbenutzung, die
übrigens nur etwa in fünfjährigen Perioden wiederkehren
wird, soll gemeinde- oder gutsbezirksweise stattfinden. In—
nerhalb jedes dieser Bezirke ist die gegenwärtige Fläche
des Acker- und Gartenlandes, der Wiesen, Weiden, Wein⸗
järten, Holzungen, Wasserstücke, des Oed- und Unlandes,
der ertraglosen Liegenschaften und Hofräume anzugeben.
Da diese Angaben größtentheils in den Grundsteuer-Buͤchern
enthalten sind und hieraus vom königlichen statistischen
Bureau auf die Erhebungsformulare uͤbertragen werden
fonnten, so macht ihre Richtigstellung für das Jahr 1878
keine große Schwierigkeit. Dagegen wird die Ermittelung
und Angabe des Anbauverhältnisses der landwirthschaftlich
vichtigsten Früchte auf dem Acker- und Gartenlande hier
und da etwas mehr Mühe verursachen. Was dem Einzelnen
aber möglicherweise schwierig dünkt, wird von mehreren
Personen mit Leichtigkeit gelöst, und darum ist es den
Ortsvorständen auch überall freigestellt, behufs beider Er—⸗
mittelungen Schätzungscommissionen zu bilden und in diese
die tüchtigsten, kenntnißreichsten und ortskundigsten Männer
der Gemeinde oder der Gegend zu berufen.
Die Ermittelung des Ernteertrages, die jährlich vor⸗
zenommen werden wird, findet gleichfalls gemeinde- oder
Jutsbezirksweise statt. Der jährliche Ernteertrag der ein⸗
zelnen Früchte soll aber nicht mehr durch das Verhältniß
            
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