Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—D
14) ,„VLudwig Schneider in Engelfangen,
15) „Carl Vopelius in Sulzbach,
16), Apotheker Schoemann in Völklingen.
Die Herrn Bürgermeister wollen die Genannten zu der
»orerwähnten Sitzung gefälligst noch besonders einladen.
Saarbrücken, den 31. Mai 1878
Die Hospitalverwaltung.
Der Bürgermeister
J. Kiefer.
Lehrerinnen⸗Conferenz.
Zu der am Mittwoch den 5. Juni cr., Nachmittags 2
Uhr, im Saale der J. kathol. Klasse hierselbst stattfindenden
Conferenz werden die der unterfertigten Inspection ange—
hörigen Lehrerinnen hiermit eingeladen.
Saarbrücken, den 25. Mai 1878.
Königliche Kreis-Schulinspektion,
Dr. Rachel.

Bekanntmachunngen des Landraths-Amtes.
Das Aushebungs Geschäft wird im laufenden Jahre nach
nachstehendem Plane an den bezeichneten Tagen von Vor—
mittags 8 Uhr ab im Saale des Karl Schuhmann'schen
Wirthschaftslokales hierselbst abgehalten werden?
J. Um Mtittwoch, den 5. Juni:
Vorstellung der zur Ersatz-Reserve J in Vorschlag ge—
hrachten Militärpflichtigen.
II. Am Donnerstag, den 6. Juni:
Vorstellung
der Freiwilligen nach 862 ad 8 der Ersatz-Ordnung.
Dieselben haben die ihnen von den Truppentheilen
ausgestellten Annahmescheine vorzuzeigen;
zur Unmeldung gekommenen geleruten Jäger,
der vorweg einzustellenden Militärpflichtigen,
der nech 865 ad 6 der Ersatz-Ordnung vorzumer—
kenden Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge bis
—1856 einschließlich.
III. Am Freitag, den 7. Juni:
Vorstellung
der vorzumerkenden Militärpflichtigen des Jahrganges
1857,
d. der Militärpflichtigen des Jahrgangs 1858.
IV. Am Samstag, den 8. Juni:
Vorstellung
4. der überzähligen Militärpflichtigen früherer Jahrgänge
und
der von den Truppentheilen abgewiesenen Einjährig⸗—
Freiwilligen.
Die Gestellungspflichtigen werden aufgefordert, zu der
ihnen durch besondere Vorladung bestimmten Stunde sauber
zewaschen und mit reiner Kleidung versehen, pünktlich vor
der Ober-Ersatz-Commission sich zu gestellen, indem die zu
spät erscheinenden unnachsichtlich zur Strafe gezogen werden.
Bezüglich der in diesem Jahre angebrachten Gesuche
um Zurückstellung oder Befreiung vom Dienste im stehenden
Heere wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Väter und
uͤber 15 Jahre alten Brüder der Ersatzpflichtigen, sowie
die etwa im Hause befindlichen Schwiegersöhne persönlich
im Aushebungstermine zu erscheinen haben, widrigenfalls
eine Berücksichtigung der Reklamation nicht stattfinden kann.
Saarbrücken, den 24. Mai 1878.

Da in letzter Zeit die Rückstände bei der Lehrerwittwen—
asse und deren Uebertragung aus einem Semester in das an—
dere sich mehren, so werden nachstehend den Herrn Gemeinde—
Empfängern die Bestimmungen der Regierungs-Verfügung
vom 15. November 1872 J. 6640 8. 5 über die Abliefer.
ing der Beiträge zur Wittwenkasse im Auszuge mit dem
Bemerken in Erinnerung gebracht, daß in Folge de—
Ministerial-Rescripts vom 25. November 1876, Nr. 7658
J. III. das Etatsjahr nach dem Gesetze vom 29. Juni 1870
wuch für die Elementarlehrer-Wittwen- und Waisen-Pen
sionskafsen eingeführt worden ist, daher die in der nach
solgenden, Verfügung angegebenen Termine im Monqa
Januar und Juli jetzt in die Monate April und October
seden Jahres verlegt sind. *
Die betreffende Verfügung lautet:
Trier, den 15 November 1872
Der Titel III des revidirten Statuts der Pensions
kasse für die Wittwen und Waisen der Elementarlehre
unseres Bezirks vom 23. Februar 1871, Amtsblatt Nr
16, bezeichnet die der Kasse zufließenden Einnahmen
und namentlich bestimmen die 88 16 und 18, daß von
jeder Lehrer-(nicht Lehrerinnen-)stelle ein Beitrag vop
jährlich 5 Thalern (15 46) in halbjährlichen Raten an
l. Januar und 1. Juli, und von den Gemeinden ꝛc. ei'
solcher von 4 Thalern (12 46) für jede derartige Stel
am 1. Januar voraus zu zahlen sei.
Da die Beträge von 4 Thalern und 5 Thalern (12 rest
15 46) von jeder solchen Stelle erhoben werden und e—
nicht darauf ankommt, ob sie (gleichviel mit einen
zgeprüften Lehrer oder zeitweilig mit einen
Aspiranten) besetzt, oder unbesetzt sind, so folgt darans
daß von jeder Lehrerstelle die Summe von (66 4 *
9 Thalern (27 A6) entrichtet werden muß.
Die Zahlung des Beitrags von 4 Thalern (12 A
hat direct aus der Gemeindekasse, und die des Betrag
von 5 Thalern (15 6) hat in der Weise zu erfolgen
daß die Gem indekasse von den in den Monaten Januan
und Juli fälligen Behaltsquoten der Lehrer den Betra
von je 2 Thalern 15 Sgroschen (7,80 46) zurück behäl
Es ist hierbei selbstverständlich, daß der Lehrer nu
über diejenige Summe quittirt, welche derselbe nach Alt
zug von je 2 Thalern 15 Sgroschen (7,50 Ab.) wirkhit
empfangen hat, wogegen der Gemeinde-Empfängernd
Ausgabe der 2 Thaler 15 Sgroschen (7,50 M.) dure
die Quittung der mit der Empfangnahme der Wittwen
kassen-Beiträge beauftragten Centralkasse des Kreises just
fizirt.
Bei dieser Einrichtung darf niemals der Fall ein—
—
die Gemeinde-Empfänger bei der Auszahlung der Lehrer
zgehälter mitwirken.
Außer den erwähnten ordenthichen Beiträge!
don 4 Thalern und 5 Thalern (12 resp. 15 A6.) komme
auch noch zur Erhebung die Beiträge der außeror
dentlichen Kassenmitglieder eck. 88 5, 9, 8 10
weites and drittes Alinea 8 12 und 8 18 des Statuts
In weiterer Ausführung vorstehender Verfügung wir'
im Interesse eines geregelten Geschäftsganges bestimmt, da
die Ablieferungen der Beiträge zur Witltwenkasse an di
Kreis-Communal-Kasse Seitens der Gemeindekassen in de—
PMonaten April und October bis zum 10. dieser Monar
pätestens stattzufinden hat, die Ablieferung hat mittelst
luplo aufzustellender Nachweisungen zu erfolgen. Dies
Nachweisungen haben die Namen der Lehrer und den abzu
liefernden Betrag zu enthalten. Es verbleibt ein Exemplau
            
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