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1) das Angeln mit der Ruthe ist während der wöchent⸗
lichen Schonzeit, jedoch mit Ausschluß der Winterschon⸗
zeit (also vom 18. Oktober bis zum 14. Dezember) in
ämmtlichen nicht geschlossenen Gewässern, mit Aus⸗
nahme der Mosel und Saar, gestattet.
In den der Frühjahrsschonzeit unterworfenen Fisch⸗
gewässern, Mosel und Saar, ist der Betrieb der
Terminkalender für den Monat Mai 1878.
Fischerei an jedem Montag, Dienstag und Mittwos
auch während der Schonzeit (10. April bis 9. Jum
gestattet.
Diese Verordnung tritt mit dem 21. April d. J.
Kraft.
Trier, den 15. April 1878.
—F—
2 35
*23
——
313
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7 82
— — —
818
Beamte,
welche⸗
zu berichten haben.
Die Erledigung
anordnende
Verfügung.
Gegenstand.
*
8. Juli 1842,
Nr. 4016.
16. April 1878,
Nr. 4026
20.] Alle Bürgermeister. 8. Februar 1869,
Nr. 952.
Nachweisung der erhobenen Gerichtskosten in einfach
Holzdiebstahls- und Schulstrafsachen.
Zusammenstellung der im abgelaufenen Jahre ergangen
Executionskosten.
Anträge auf Beurlaubung von Soldaten nach 2 jähri—
Dienstzeit.
15.
Saarbrücken, 29. April 1870.
Der Kal. Landrath von Geldern.
Heffentlicher Anzeiger.
rF 2 *
Fortschreibung des Güterwechsels
in Friedrichstkhal und Sulzbach.
Die Aufnahme des in den Gemeinden Friedrichst hal und
Sulz bach vorgekommenen Güterwechsels findet in Friedrichs⸗
shal bei der Wuütwe Philipp Pfeilstücker am 3. Mai er.,
Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittaas von 2 bis 4 Uhr,
und in Sulzbach in dem Gemeindehause am 6. Mai er.,
Vormittags von 6 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis.4 Uhr,
mnd am 7. Mai er., Vormittags von 8212 Uhr für Sulzbach
nd für Neuweiter von 224 Udhr Vachmittags statt.
Familientheilungen sind am 83. und 6. Mai, Morgens 7
Uhr im Voraus anzumelden und werden zu deren Fortschreibung be—
ondere Termine bestimmt werden.
Steuerzettel und Erwerbs-Urkunden sind im Ter
mine vorzulegen.
Sulzbach, den 20. April 1878.
Der Büurgermeister
X
Berliner Hagel⸗Assecuranz-Gesellscha
von 1832.
Diese älteste Hagelversicherungs-Actien⸗Gesellschaft empfiehlt
zen Herren Landwirthen zur Versicherung ihrer Feldfrüchte ge—
Zagelschaden. — Sie übernimmt die Versicherungen gegen fe
ßrämien, bei welchen nie eine Nachschußzahlung stattfind
ind regulirt die einrcetenden Schäden nach den in ihrer langen Wi
umbkeit bewährten, anerkannt libcalen Grundsätzen. Die Auszahlu
der Entschaͤdigungen exfolgt prompt und vollständig binnen Monc
rrist, nachdem deren Beträge festgestellt sind.
Die Unterzeichneten empfehlen sich zur Vermittelung von —
icherungen und stehen mit Antrags-Formularen, sowie mit jeder
jebigen näheren Auskunft stets zu Dienst.
Den 19. April 1878.
O. Aermnannm in Saarbrücken, Spichererbergstr.
Wilihn. Uorack in Veunkirchen.
X. Schneider in Ottweiler.
— Fortschreibung (9hPdhchib Phobil
für Dudweiler
hekanntmachung fur u Wegen Aufgabe meines Pem
Die Aufnah des 68 dihen oitrire —
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Die zu Erbauung einer Brücke über den e e un. ern
Lauterbach auf dem Communicationswege von Lauterbach kommen en wei Vi Berl
nach Carlsbrunn erforderlichen Arbeiten und Lieferungen, veran⸗ Güterwechst els eidenslaufer, Ber
schlagt zusammen uu 2071 Mark 37 Pfennigen, sollen im Submisstons⸗ Dorotheenstrafze 88
wege im Ganzen vergeben werden. iindet am 29. und 30. d. M., Gechrte x
Unernehnungslustige werden aufgefordert, ihre mit entsprecheen- Lormittags von 8212 Uhr und b ehr . nfragen werden
der Auffchrift versehenen Offerten bis zu dem auf Patpritiage ** es eant wortet.
docale de errn w
Montag den 6. Mai er. Vormittags 11 Uhr, Itfedrich Vrenn er dierselöst
festgesetzten Eröffnungstermine an mich einzureichen. tatt.
Plane und Kostenanschlag nebst Bedingungen können bis dahin Die Steuerzettel und Erwerbs⸗
auf meinem Büreau eingesehen werden. Urkunden sind im Termine vorzu⸗
Ludweiler, den 26. April 1878. egm bweller, WM. Aprll WRw
* udweiler, 10. Ap
Der Zurgermeister Der Bürgermeister
rretermanun... 2142 O. Blum.
Redaction des Nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken