12)
mit Genehmigung der Inspektion der Infanterieschulen
erfolgen. Kosten dürfen der Pilitärbehörde dadurch
nicht entstehen. Wird die Lösung der Verpflichtung
nach dem Eintreffen auf einer Unteroffizierschule er—
heten, so hat der betreffende, wenn die Genehmigung
ausnahmsweise ertheilt wird, die Kosten der Rückreise
zu tragen.
Die Wünsche der Freiwilligen in Betreff der Zu—
cheilung an eine bestimmte Unteroffizier-Schule sollen,
soweit angängig, berücksichtigt werden.
Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizier—
—D0
Unteroffizier-Schulen Potsdam, Biebrich und Weißen⸗
fels im Monat October, bei den Unteroffizierschulen
Jülich und Ettlingen im Monat April statt.
Wer zu diesen Terminen nicht einberufen werden
kann, darf bei entstehenden Vakanzen in die Unter⸗
offizier-Schulen zu Potsdam, Biebrich und Weißen—⸗
fels bis Ende Dezember, in die Unteroffizier⸗Schulen
Jülich und Ettlingen bis Ende Juni eingesiellt werden,
porausgesetzt, daß derselbe dann noch allen Aufnahme—
bedingungen genügt.
Jedem Füuͤsilier der Unteroffizier-Schule wird bei guter
Führung einmal während seiner Dienstzeit, eine kosten—
freie Reise in seine Heimath bewilligt Die Reise
bis zu 75 km, bezw. 75 kmevon der ganzen Reise,
hat jedoch jeder Füsilier auf eigene Kosten zurückzu—
legen. Während dieser Beurlaubung darf den Füsilieren
his zur Dauer von 4 Wochen die volle Löhnung be—⸗
lassen werden.
Berlin, den 3. Dezember 1877.
Kriegs⸗Ministerium.
v. Kameke.
13)
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Die Prüfungen von Aspirantinnen des Lehrerinnen- und Schulvorsteherinnenamtes sollen in der Rheinprovinz im
Jahre 1878 nach Maaßgabe der unter dem 24. April 1874 erlassenen Prüfungsordnung ohne Unterschied der Confesssonen
wie nachstehend abgehalten werden:
8
3
Drt
der
Prüfung.
Prüfungs-Commission.
14
Düsseldorf
Saarburg
Coblenz
Besonde Commission.
2
z)
In Verbindung mit der Entlassungsprüfung
an dem dortigen Lehrerinnen-Seminar.
In Verbindung mit der Entlassungsprüfung
an der mit der evangelischen Töchterschale ver⸗
bundenen Lehrerinnen-Bildungsanstalt.
In Verbindung mit der Entlassungsprüfung
an der dortigen Louisenschule.
In Verbindung mit der Entlassungsprüfung
an der städtischen höheren Töchterschule und
Lehrerinnen-Bildungsanstalt.
Besondere Commission.
t
Düsseldorf
Elberfeld
5
z
—
Aachen
Cöln
Besondere Commission.
Schulamts-Aspirantinnen, welche bis zu einem der an—
gesetzten Termine das 18. Lebebensjahr vollendet haben,
werden zu der betreffenden Prüfung zugelassen, sofern sie
ihre Meldungen spätestens 4 Wochen vor dem bezüglichen
Termine bei uns unter der bestimmten Angabe, ob sie die
Prüfung für Volksschulen oder für mittlere und höhere
Mädchenschulen abzulegen beabsichtigen, einreichen.
Der Meldung ist beizufügen:
1) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatt
der vollstaͤndige Name, das Alter, die Confession, der
Wohnort der Bewerberin, sowie der zugehörige Kreis—
ort angegeben ist;
2) ein Tauf- bezw. ein Geburtsschein;
3) die Zeugnisse über die bisher empfangene Schulbildung
und die etwa schon bestandenen Prüfungen;
Prüfung
der
Lehrerinnen.
Prüfung
der
Schulvorsteherinnen.
Abth. J. 23.-26. Febr.
„II. 27. Feb. -1. März
Abth. J. 7.-9. April
Nn. 9.13. upril
Abth. J. 27.-30. April
II. I.-4. Mai
Abth. J. 1.-4. August
II. 5.-9.
12. - 17. August
am 2. März
am 13. April
am 6. Mai
am 9. August
17. August
Abth. J. 5.-9. October
II. 10,-15. October
Abth. J. 17.-20.
.II. 21. -24.,
16. October
25. October
J J J
4) ein amtliches Führungs-Attest und
5) ein von einem zur Führung eines Dienstsiegels be—
rechtigten Arzte ausgestelltes Attest über den Gesund—
heitszustand.
Lehrerinnen, welche ihre Prüfungen als Schulvor—
steherinnen ablegen wollen, haben sich mindestens 3 Monate
vor dem bezüglichen Termine bei uns zu melden und ihrer
Meldung außer den von den Aspirantinnen für das Lehrer—⸗
innenamt beizubringenden Zeugnissen auch solche über ihre
hisherige Lehrthätigkeit beizufügen.
Ueber ihre Zulassung zur Prüfung werden die Be—
werberinnen demnächst mit Bescheid versehen werden.
Coblenz, den 27. November 1877.
Koͤnigliches Provinzial-Schul⸗Collegium.
Konopacki.