Orten ihre sämmtlichen Pferde mit Ausnahme der
Fohlen unter drei Jahren, der Hengste und der Stuten,
welche hochtragend sind oder noch nicht länger als acht
Tage abgefohlt haben — worüber eine vom Ortsvorsteher
ausgefertigte Bescheinigung vorzuzeigen ist — pünktlich
zu gestellen und unter genauer Befolgung der gegebenen
Anordnungen der Vormusterungs-Commission vorzuführen.
Von der Verpflichtung zur Gestellung sind nur befreit:
1) Beamte im Reichs⸗- oder Staatsdienste hinsichtlich
der zum Dienstgebrauch,
2) Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung
ihres Berufes nothwendigen Pferde,
3) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche
von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig
gehalten werden müssen.
Vorstehende Bekanntmachung ist durch die Herrn Orts⸗
vorsteher unverzüglich in ortsüblicher Weise zur Kenntniß
der Pferdebesitzer zu bringen.
Gleichzeitig werden die Herrn Bürgermeister, sowie die
Herrn Ortsvorsteher und in Behinderungsfällen ihre Stell
hertreter ersucht, in den Vormusterungsterminen sich einzu
finden und die nach der Kreisblatts-Bekanntmachung von
15. d. Mts. angefertigten Verzeichnisse der Pferdebesitzen
und bez. Pferde vorzulegen.
Die den Herrn Bürgermeistern zugehenden Einladungs
schreiben für die Herrn Mitglieder der Musterungs-Com
missionen sind den Adressaten unter gleichzeitiger Vorlegun
dieser Kreisblatts-Bekanntmachung sofort zuzustellen.
In Betreff derjenigen Pferde, welche aus sanitäts
polizeilichen Rücksichten von der allgemeinen Gestellun
auszuschließen sind, werden besondere Anordnungen getroffe
werden.
Saarbrücken, den 29. März 1878.
Nachweisung
der Markt⸗ und Laden-Preise im Regierungsbezirke Trier pro Monat Februar 1878.
Weizen
Roggen
Gerste
Hafer
Erbsen
Bohnen
Linsen
kartoffeln
Richt⸗Stroh
Krumm⸗Stroh
Heu
Rindfleisch J. Sorte 1 Kilogr.
n].
Schroeinefleisch
ch
albfleisch
Schweineschmalz
Speck
Butter
Fier 60 Stück ..
Weizenmehl Nr. l,
Roggenmehle,
Gerstengraupen
Gerstengrütze
Hirse
Java⸗Reis F
Kaffee, Java mittler
gelber (gebrannter)
100
kKilogr.
vaarbrücken.
4
16
36
36
45
7
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30
30
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10
20
10
30
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Sl. Wendel.) Trier.
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20
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2
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25
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