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hreitung dieser Krankheit in das Reichsland und benach—⸗
harte deutsche Landestheile vorhanden ist, wird in Gemaäß⸗
heit der vom Herrn Reichskanzler getroffenen desfallsigen
Anordnung hiermit Folgendes verfügt:
Art. 1. Die Einfuhr von Rindvieh über die Grenze
wischen Lothringen und Luxemburg ist bis auf Weiteres
untersagt.
Art. 2. Die Einfuhr belgischen und luxemburgischen
Rindviehs über die Grenze zwischen Lothringen und Frank⸗
reich ist ebenfalls bis auf Weiteres untersagt.
Art. 8. Zuwiderhandlungen werden nach Maaßgabe
der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bestraft.
Metz, den 21. Februar 1878.
Der Präsident von Lothringen,
gez.: von Reitzenstein.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Ausschreiben.
Am 17. März l. J. wurde in Webenheim bei Blies—
kastel eine taubstumme Weibsperson in hülflosem Zustande
aufgefunden und von da nach Dellfeld verbracht, wo man
sie ortsangehörig glaubte, die fragliche Person aber gänzlich
unbekannt ist. Der Adjunkt von Dellfeld hat dieselbe vor—
äufig in dortiger Gemeinde untergebracht.
Indem ich das Signalement der genannten Weibs⸗
verson folgen lasse, ersuche ich die Polizeibehörden und die
Bendarmerie um Recherchirung deren Heimath und Mit⸗
heilung eines sachdienlichen Resultates.
Personalbeschreibung:
Alter: ca. 80 Jahre. Größe: 1Meter 857 Centimeter.
daare: blond, glatt gestrichen, hinten und vorn in je zwei
9— aufgebunden. Stirne: nieder. Augenbrauen: blond.
ugen: graublau. Nase gewöhnlich, etwas spitz. Mund:
nittelgroß. Kinn: rund. Gesichtsform: oval. Gesichts
arbe: bleich und leidend. Stetur schlank.
Kleidung:
Dieselbe trägt über den Kopf gebunden ein Halstuch
on Wollstoff, schwarz grau und weiß carrirt; ein seidenes
dalstüchel (Foulard) muͤ eingedruckten Blumen; ein grünes
Merinokleide ein Paar wollener Stiefelchen mit Lederbe—
atz; ein Paar brauner, wollener Strümpfe; ein weißes,
inenes Hemd ohne Zeichen; sämmtliche Kleidungsstücke
ind in gutem Zustande. Ferner trägt die erwähnte Per—
on ein Paar großer goldener Ohrringe mit schwarzen
kteinen und weißen Sternchen, und ist das linke Ohr vom
Stechen und Trogen der Ohrringe ausgerissen. Am 4.
finger der linken Hand befindet sich ein einfacher Goldreif.
luf der Bruft trägt die Person an schwarzwollener Schnur
m den Hals ein s. g. Scapulier ven brauner Seide, auf
elchem mit hellblauer Seide die Buchstaben MK eingeichnet
sind und woraus zu schließen, daß dieselbe zur da—
solischen Religion sich delenut
Zweibrücken, den 19. März 1878.
Koönigl. bayer. Bezirksamt,
Damm.
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Die vorgeschriebenen Prüfungen der Schulamts⸗Aspi⸗
nten finden statt Mittwoch, den's. April er. in Saar⸗
ücken und Mittwoch, den 10 April ser. in Dudweiler,
desmal 1 Uhr Nachmittags beginnend. du dereiten
haben sich auch diejenigen Aspiranten einzufinden, welche
leinen Präparanden-Cursus befuchen.
Saarbrücken, den 28. März 1878.
Der Königliche Kreis⸗Schulinspektor,
Dr. Rachel.
Lehrerconferenzen sind anberaumt auf
Montag, den 8. April in Völklingen,
Dienstag, den 9. April in Saarbrücken,
Donnerstag, den 11. April in Dudweiler,
jedesmal 2 Uhr Nachmittags beginnend in den bisher be—
autzten Lokalen.
Die Herren Lehrer der betreffenden Beringe, welche
der unterfertigten Inspection angehbren, werden zu derselben
hiermit eingeladen.
Saarbrücken, den 80. März 1878.
Konigliche Kreis⸗Schulinspektion.
Dr. Rachel.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 16.
ds. Mis., den AÄusbruch der Maul- und Klauenseuche im
Stalle des Bierbrauers Heinz von hier betreffend, wird
hiermit bekannt gemacht, daß innerhalb 14 Tagen kein
neuer Erkrankungsfall vorgekommen, daß die erkrankten
Thiere nach einer thierärztlichen Bescheinigung die Krank—
heit überstanden haben, unddaher die angeordnete Schutzmaß⸗
cegeln wieder aufgehoben sind.
Malstatt-Burbach, 27. Mürz 1878.
Der Bürgermeister,
Meyer.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
In Gemäßheit des Pferde⸗Aushebungs⸗Reglements vom
12. Juni 1875, (Beilage zu Nr. 41 des Amtsblattes vom
Jahre 1875) findet in diesem Jahre eine Vormusterung
des Pferdebestandes statt, für welche im hiesigen
Kreise die Orte und Termine wie folgt bestimmt sind:
1) Dienstag den 9. April, Varmitiags 8 Uhr in Dud⸗
weiler auf dem Platz vor dem neuen Schulhause für
die Bürgermeistereien Dudweiler, Sulzbach und Fried⸗
richsthal.
Dienstag den 9. April, 3 Uhr Nachmittags in Völk⸗
lingen für die Bürgermeistereien Völklingen, Lud⸗
peiler und Püttlingen.
Mittwoch den 10. April, 8 Uhr Vormittags in
Saarbrücken auf dem Schloßplatz für die Städte
Saarbrücken und St. Johann, und don 9 Ahr ab
ür die Stadt Burbach — Walstatt, die Bürgermeisterei
Bersweiler und die Gemeinde St. Armual
Donnerstag den 11. April, 9 Uhr Vormittags in
Heusweiler für die Bürgermeisterei Heusweiler und
on. 10 Uhr ab für die Bürgermeisterei Sellerbach.
Freitag den 12. April, 8 Uhr Vormittags in Vre⸗
bach fuͤr die Bürgermeisterei Bischmisheium, und von
9 Uhr ab für die Gemeinden Güdingen und Bü—
bingen und die Bürgermeisterei Klein-Blittersdorf.
Die Pferdebesitzer des Kreises werden hierdurch zur
Vermeidung der in 8 27 des Gesehes über die Kriegs⸗
leistungen vom 13. Juni 1873 vorgefehenen Strafe auf⸗
gefordert, zu der bezeichneten Zeit und an den angegebenen