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1) im Winter nur vorgewärmte frische Luft den Schul⸗
zimmern, so lange sie besetzt sind, zugeführt und die
herdorbene Luft durch Absaugung entfernt wird und
im Sommer der äußern Luft Eintritt gewährt wird,
ohne die Schulkinder dem Zugwinde auszusetzen.
Die erste Bedingung wird, wenn es sich nur um die
deizung eines einzigen Saales handelt, durch Mantelöfen
u erreichen gesucht, deren innerer Kern den Feuerheerd
nthält, während der Raum zwischen Kern und Mantel
nit frischer Luft aus dem Freien angefüllt wird, die, in—
dem sie sich an dem innern Kern erwaͤrmt, in das Zimmer
rüt und dieses ebenfalls erwärmt. Damil zugleich eine
jute Ventilation erfolgt, wird ein oberhalb des Fußbodens
zes Zimmers ausmündender gemauerter Schacht hergestellt,
nn dessen Mitte das gußeiserne Rauchrohr des Ofens auf⸗
steigt. Indem die strahlende Wärme des Rauchrohres
inen aufsteigenden Luftstrom im Ventilationsschacht erzeugt,
entzieht dieser die am stärksten verunreinigte Luft, die, weil
ie die schwerere ist, dicht am Fußboden lagert, dem Schul⸗
aale und es kann die vorgewärmte frische Luft nun um so
bequemer in den Schulsaal eintreten.
Bei größeren Schulen wendet man jetzt fast allgemein
eine vollständige Centralluftheizung an, deren Caloriferen
m Keller aufgestellt werden.
Für den Sommer werden Luftungs⸗-Flügel in den
Fenstern mit Nutzen angewendet, auch wird für diese Zeit
ine im Ventilationsschachte unmittelbar unterhalb der
Zimmerdecke befindliche Klappe zu öffnen sein, um die im
Zimmer entwickelten Dünste möglichst rasch abzuleiten.
Trier, den 21. Februar 1878.
Im Einverständnisse mit des Herrn Ministers der
geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten
ẽrxcellenz ordnen wir hierdurch an, daß vom Beginn des
Sommersemesters dieses Jahres ab in die katho—
lischen und paritätischen Schulen des Regierungsbezirkes
tatt der bisher gebrauchten Lesebücher die im Verlage von
Dumont in Köln erschienenen Deutschen Lese bücher
für Volksschulen' (Mittel- und Oberstufe) eingeführt
werden. Der Preis des Buches für die Mittelstufe be—
rägt roh 60 Pfg. gebunden 75 Pfg.; das Buch für die
ODberstufe kostet roh 1 Mark, gebunden 1 Mark 20 Pfg.
— Während es keinem Zweifel unterliegen kann, daß in
nehrklassigen Schulen der erwähnten Kategorie beide
Büch er (Mittel- und Oberstufe) in Gebrauch zu nehmen
ein werden, bleibt es der reiflichen Erwägung der Herren
Kreis⸗Schulinspectoren überlassen, ob etwa in einzelnen un—
zetheilten Landschulen ihres Bezirkes vorläufig die Ein—
sührung des Lesebuches für die Mittel stufe den Be—
dürfnissen entsprechen werde, und sonach ein Uebergang zur
päteren Einführung beider Bücher anzubahnen sei. Eine
solche Rücksicht wird insbesondere auch bei Schulen zu
rechtfertigen sein, welche sich in durchschirittlich armen Ge—
neinden befinden und wo demnach die Voraussetzung zu—
treffend erscheint, daß die gleichzeitige Anschaffung beider
Stufen den Eltern beschwerlich fallen könnte. Wo ferner
m einklassigen Schulen der Fall vorliegen sollte, daß die
Zahl der vorhandenen älteren Lesebücher für die Oberstufe
»orerst noch ausreicht, da empfiehlt es sich, mit Einführung
des Lesebuches für die Mittelftufe, als des wohlfeileren zü
beginnen und hierdurch gleichfalls einen Uebergang anzu—
dahnen.
Trier, den 28. Februar 1878.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung
der Frühjahrs-Controll-Versammlungen pro 1878
im Bezirke des 2. Bataillons (Saarlouis) 4. Rheinischen
Landwehr⸗Regiments Nr. 30.
1. Compagnie Saarbrücden.
St. Arnual am 1. April 1878 Vormittags 8 Uhr,
Zaarbrücken 10
Hersweiler 8
Ludweiler Mittags 12
Lölklingen Vormittags 8
Püttlingen Mittags 12
Burbach Vormittags 9
Malstatt F 9
Riegelsberg, ., p 9
2. Compagnie St. Johann.
Schaafbrücke am 8. April 1878 Vormittags 8 Uhr,
Kleinblittersdorf Mittags 128,
Friedrichsthal Vormittags 792 Uhr,
Zulzbach 10 Uhr,
Dudweiler 95
St. Johann 81/2 Uhr,
Heusweiler 14. * 10 Uhr,
Den Frühjahrs-Controil-Versammlungen haben beizu—
vohnen: die Herren Offiziere, Aerzte und Beamten der
Reserve, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden
entlassenen und die zur Disposition der Truppentheile be—
urlaubten Mannschaften.
Alle Mannschaften haben zu den Controll-Versamm—
lungen ihren Militair-Paß und Führungs-Attest mit zur
Stelle zu bringen, und in einem ganzen und reinlichen An—
uge zu erscheinen.
Landwehr⸗-Bezirks:Commando Saarlouis.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Der Seifensieder Friedrich Schroeder zu Heusweiler
zeabsichtigt auf dem ihm zugehörigen, auf dem Banne von
deusweiler, Flur 7, Parzelle 26785 gelegenen Grundstücke
zine Seifensiederei anzulegen.
Dies Unternehmen wird mit dem Bemerken zur öffent—
iichen Kenntniß gebracht, daß Zeichnungen und Beschrei—
»ungen auf dem Bürgermeister-Amt zu Heusweiler zu
Jedermanns Einsicht offen liegen und daß etwaige Ein—
wendungen binnen 14 Tage anzubringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf, des
Tages, an welchem die diese Bekanntmachung enthaltene
Nummer des Regierungs-Amtsblattes ausgegeben worden,
und ist für alle Einwendungen, welche nicht auf privat—
rechtlichen Titeln beruhen, praͤclusivisch.
Saarbrücken, den 8. März 1878.
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SZaarbrücken, 11. März 1878. Der Kal. Landrath von Geldern
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