Erscheint
jeden Montag.
IIXV
preis:
Jährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.
Ar. 8s.
Kreis⸗
Amtliches Anzeigeblatt für
Saarbrücker
2*
—
Montag, 25. Februar
Jusertions⸗
gebühren:
Blatt.
die 4gespaltene
Petitzeile
oder
deren Raum
10 Pj.
den Kreis Saarbrückken. —
I187 8.
—— BA—
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
In Nr. 5 des Amtsblattes pro 1878 ist eine Bekannt⸗
machung der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden
vom 16. v. Mis. über die am 15. und 16. dess.
dewirkte 28. Verloosung der Staats-Prämien-Anleihe vom
Jahre 1855, wonach auf diejenigen 3000 Schuldverschrei—
dungen, welche zu den am 18. September v. Is. gezogenen
30 Serien gehören, Prämien gefallen sind, zur Kenntniß
des Publikums gebracht werden.
Exemplare der Prämienliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Cassenlocale unserer Haupt⸗
Kasse und in den Büreaus der Herrn Landräthe, Bürger—
meister, Steuer- und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten
die Erhebung der Prämien rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus bereits früher verldosten und gekündigten Se—
cien zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige
Realisirung erinnert.
Trier, den 6. Februar 1878.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß der 87 der Bedingungen für die Mobilar-Versiche—
rungen bei der Provinzial-Feuer-Societät folgenden Zu—
atz erhalten hat;
„Die Erhebung der Beiträge für die im In des
Jahres eintretenden Versicherungen erfolgt durch die
Veschäftsführer bei Aushandigung der Police nach
Maßgabe der desfalls von der Direction zu erthei—
enden Instruktion.“
Düsseldorf, den 6. Februar 1878.
Der Direktor der Rheinischen Provinzial-Feuer⸗Societät.
Seul.
Unter Hinweis auf das Reglement vom 7. April 1875
über die Entlassung aus der Schulpflicht werden in Anlaß
ꝛes herannahenden österlichen Entlassungs-Termins die
derren Lokal⸗Schulinspektoren, Lehrer und betheiligten Lokal⸗
Behörden hierdurch ergebensfi ersucht, bei Behandlung der
Besuche um vorzeitege Entlassung, d. h. also für
Kinder, welche zwischen dem 1. Oktober“ und 'i. Danuar
dierzehn Jahre alt werden, genau nach 88 53 und 6 des
—X—
Entlassungsgesuche, denen nicht dringende Gründe zur
Seite stehen oder die über den 1. Januar hinausgreifen,
sind von vornherein zurückzuweisen. Die einlaufenden Ge—
suche sind zu sammeln, nach Vorschrift des Reglements zu
behandeln und nach Schluß der Osterprüfung unter Bei—
fügung des Zeugnisses zusammen so frühzeitig einzusenden,
daß vor Beginn der Osterferien Erledigung erfolgen kann.
Gesuche, welche nicht ordnungsmäßig ausgestattet oder
nicht zu der im Reglement vorgesehenen Zeit bei unterzeich—
neter Stelle einlaufen, können nicht berücksichtigt werden.
Im Verlaufe des Schuljahres können Gesuche um
längere Beurlaubung resp. Entlassung nur in dringenden
Ausnahmefällen zur Behandlung kommen.
Saarbrücken, den 22. Februar 1878.
Königliche Kreis-Schulinspektion.
Dr. Rachel.
Berechtigte Landwirthschaftsschule in Bitburg (an der Eifelbahnd.
Das Sommersemester beginnt am 2. Mai. Aufnahme—
wüfung Morgens 8 Uhr. Die Landwirthschaftsschule um—
jaßt drei Klassen mit je einjährigem Cursus. Zur Auf—
nahme in dieselbe wird die Reife für die Tertia eines
Bymnasiums oder einer Realschule J. Ord. verlangt. Bei
der Aufnahmeprüfung wird hauptsächlich Gewicht gelegt
auf die Anfertigung eines guten deutschen Aufsatzes und
Sicherheit und Gewandtheit im bürgerlichen Rechnen. Im
Französischen wird auf der Anstalt bis zu dieser Klasse
die Elementargrammatik von Ploetz durchgenommen. Das
Zeugniß von einem Gymnasium oder von einer Realschule
J. Ord. berechtigt zur Aufnahme ohne Prüfung.
Die Vorschule ist zweiklassig und kann in zwei resp.
einem Jahre absolvirt werden.
Die Versetzung der Schüler in die Landwirthschafts—
schule findet statt, sobald die nöthigen Kenntnisse erworben
sind. Bei Unterbringung der Schüler in gute Familien
ist der Director behülflich, welcher zu diesem Zwecke eine
Quartierliste führt.
Der Pensionspreis beträgt 36 —45 6. monatlich, das
Schulgeld 830 Ab. pro Semester. Das Abgangszeugniß
der Anstalt ist als Qualificationszeugniß für den einj.
freiw. Militairdienst gültig.
Bei der letzten Schlußprüfung haben sämmtliche 6
Examinanden bestanden.
Zur Erlernung des practischen Betriebes der Land—
wirthschaft ist den Schülern auf dem Gute des Herrn
Limbourg (mit Käserei und Krautfabrik), welcher dasselbe
für diesen Zweck, wie auch für anzustellende Versuche zur
Verfügung gestellt hat, Gelegenheit gegeben.
Anfragen und Anmeldungen wolle man richten an den
Director Dr. Mecker.