1. eine Grundtaxe von 40 Pfg. für jedes Telegramm;
2. eine Worttaxe
bei den nach Niederland gerichteten Telegrammen
von 10 Pfennig,
dei den nach Helgoland gerichteten Telegrammen
von 16 Pfennig für das Wort.
Berlin M. den 15. Dezember 1877.
Der General⸗Postmeister
Stephan.
Finführung des Worttarifs im telegraphischen Verkehr mit Frankreich.
Vom 1. Januar 1878 ab wird im telegraphischen Ver⸗
kehr mit Frankreich der Worttarif eingeführt werden.
Bei den deutschen Telegraphenanstalten wird für das
gewöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen eine Wort⸗
taxe von Mark 0,16 für das Wort zur Erhebung ge—
langen. Bei den nach Algier (oder Tunis) gerichteten Tele⸗
grammen tritt dieser Taxe eine Zuschlagsgebühr von Mark
9,12 für jedes Wort hinzu.
Bezüglich der Abrundung der Erhebungssätze gelten
die allgemeinen Bestimmungen.
Berlin W., den 28. Dezember 1877.
Der General-Postmeister
Stephan.
Nachweisung
der Martini-Markt- und Laden⸗Preise im Regiexungsbezirke Trier pro 1877.
Weizen
Roggen
Berste
Hafer
Erbsen
Bohnen
dinsen
dartoffeln
Richt⸗Stroh
Krumm⸗Stroh
Heu
Rindfleisch F Sorte 1 Kilogr.
„ 5n.
Schweinefleisch
Hammelfleisch
Kalbfleisch
Schweineschmalz
Speck
Butter
Eier 60 Stück.
Weizenmehl Nr.
Roggenmehle,
Gerstengraupen
Berstengrütze
hirse
Java⸗Reis
Kaffee, Java mittler &
gelber (gebrannter)
Kilogr.
7
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 4. August
cr. J. B. 10173, Amtsblatt No. 38, bringen wir hiermit
zur Kenntniß, daß die für die evangelische Diakonissen—
Anstalt zu Kaiserswerth gestattete Haus-Collecte im künftigen
Jahre vom 1. Januar bis Ende Juni durch Deputirte,
velche mit vom Königlichen Landrathsamte in Düsseldorf
destätigten Legitimationen versehen sein werden, abgehalten
werden wird. Zugleich nehmen wir Veranlassung, den evang.
Blaubensgenossen diese Collecte auf's Wärmsie zu empfehlen.
Trier, den 17. Dezember 1877.
Saarbrücken.
A 2
23 50
1850
17 50
7—
26
36
2
7
8
Vahann.
Saarlouis. Sl. Wendel.
“
22
—129
3
Trier.
.
241 83
20117
18 8
151 72
291 580
311 50
39 50
83
52
7
3
3
48
50
7
4
3
35
38
20
8
60
20
80
60
40
50
50
20
10
50
60
60
44
20
501
50
20
2
10
2
3
35
35
371
4—
50
38
6
25
70
25
15
35
30
10
— 20
30 Ii
—— 1
30 50
0 32
30 9
60
60 50
601 —380
— 2 80
80 3 60
40
30
J
25
28
3
20
70
25
*0
0
9
2
5
2
9
30
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Im hiesigen Ober-Postdirektions-Bezirke sind amtliche
Verkaufsstellen für Postwerthzeichen ꝛc. ꝛc. folgenden Ver—
sonen übertragen:
1) dem Krämer Philipp Ludwig Kunz in St. Arnual
bei Saarbrücken,
2) dem Krämer Karl Altpeter in Bischmisheim bei Saar—
brücken,
dem Kaufmann Ernst Kuntz in Brebach bei Saar—⸗
brücken,