Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

211

kommen, dem zuständigen Polizei-⸗Revier sofortige An⸗
zeige zu machen.
) Die Ausfuhr von Rindvieh aus Berlin ist verboten.
Berlin, den 7. Dezember 1878.
Königliches Polizei-Präsidium.
v. Madai.

Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Die in Folge des Beschlusses des Kreistages vom
3. November 1877 (Kreisblatt Nr. 46 von 1877) neu an—
gefertigt Wandkarte des Kreises Saarbrücken
ist gegenwärtig auf dem landräthlichen Büreau zur Einsicht
ausgelegt, wo weitere Subscriptionen bis zum 15. Januar
k. Is. entgegengenommen werden.

Der Subscriptionspreis der auf Leinwand aufgezo—
genen Karte mit dazu gehörigen Stäben beträgt 10 Mark,
während die einfache Karte in vier Blättern 7 Mark 50
Pfennig kostet.
Die Karte ist im Maaßstabe von 1: 25000 hergestellt
und enthält im deutlichen Drucke alle Wohnplätze — auch
die einzelnstehenden Häuser —, sämmtliche Flüsse und Bäche,
sowie alle öffentliche Wege einschließlich der betretenerer
Fußsteige des Kreises.
Den Herren Bürgermeistern, welche gleichfalls um Ver—
mittelung von Subscriptionen ersucht werden, werden die
bereits bestellten Exemplare in diesen Tagen zugehen.
Saarbrücken, den 27. Dezember 1878.

Terminkalender für den Monat Januar 1879.

285
5327 Beamte, Die Erledigung
— 77 welche anordnende
3 3 berichten haben. Verfügung.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.

Amtsblatt-Bekanntmachung
vom 25. Februar 1832.
Amtsblatt de 1832 S. 60
30. April 1860,
Nr. 1796.
16. Oktober 1872,
Nr. 6751.
21. Oktober 1868,
Ne. 6156.
25. Mai 1875,
Nr. 3485.
8. August 1877,
Nr. 5042.

d0.

do.

d0o.

Sämmiliche Königliche
Steuerkassen.
Alle ländlichen Herren
Bürgermeister.

— 34

Sämmtliche Herren
Oberförster.

z37 des Regulativs vom
8. Januar 1873.

6.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
do. exel. Saarbrücken.
Die Herren
Bürgermeister hier,
zu St. Johann und
Malstatt-Burbach.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
Sämmtliche Steuer⸗
kassen.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.

31. Oktober 1856,
Nr. 4875.
23. März 1876, Nr. 1738
8. August 1877,
Nr. 5042.

0
10

—10.
10.

4

10.

30. November 1878,
Nr. 53376.
18. Juni 1878,
Nr. 2810.
13. Dezember 1876,
im Kreisblatt Nr. 51.

12

—15.
13 13.

F

15.

— —

20. Juli 1846,
Nr. 1915.
20. Dezember 1852,
Nr. 6807.
17. September 1867,
Nr. 5554.
27. April 1861,
Nr. 3670.

15

15.

30.

16

15.

do.

17

20.

do.

Zaarbrücken. 30. Dezember 1875

Gegensta

u d.

Bericht über den Zustand der Kataster-Dokumente.

Verhandlungen über die Revision der jugendlichen Arbeiter
in den Fabriken.
Zu- und Abgänge von Hüttenwerken.
Zählblättchen über Verunglückungen und Selbstmorde im
verflossenen Jahre.
Einreichung der Quartal-Abschlüsse von den direkten Steuern

Einreichung der Nachweisteng der steuerfrei zu stellenden
Handwerker und der steuerfrei zu stellenden Gewerbe—
treibenden in Klasse B, sowie der Personal-Verän—
derungs-Nachweisung zur Gewerbestenerrolle.
Einsendung der Nationale der Forstlehrlinge zur Ein—
reichung an die Juspektion der Jäger und Schützen
zu Berlin,
Nachweisung der erkannten Ordnungsstrafen gegen Gemeinde—
Unterbeamten.
Liquidationen gegen den Polizeistrafgelderfonds.
Einreichung der Vorschlagslisten der steuerfrei zu stellender
Handwerker und Gewerbetreibenden der Klasse B

Unfälle in gewerblichen Anlagen.

Nachweisung der wegen Klassensteuer-Rückständen ver—
fügten Mahnungen.
Einsendung der Stecbe-Atteste der im verflossenen Jahre
verstorbenen männlichen Personen, welche das 25
Lebensjahr noch nicht vollendet haben und außerhalb
des Bürgermeisterei-Bezirks geboren sind.
Nachweisung der unter Polizei-Aufsicht stehenden Personen

Nachweisung der Staats-Immobilien.

Haupt⸗ und General-Agenten von inländischen und auslän—
dischen Versicherungs- und Aktien-Gesellschaften.
Veränderuüngs-Nachweisung über die außerhalb der Irren—
Anstalten lebenden Irren.
Der Kal. Landrath von Gesdern.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.