Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

210

Obst- und Waldbau (Erziehung der Bäume in der
Baumschule, Veredlung, Schnitt, Pflege, Düngung), Obst⸗
dörren, Wein- und Essigbereitung.
Waldbau: Kenntniß der Waldbäume, Holzzucht; die
verschiedenen Betriebsarten Holzbau, Wahl der Holzarten.
Zoologie und Thierproductionslehre: 3 Stunden.
Bau und Leben (Anatomie und Physiologie) der land⸗
wirthschaftlichen Hausthiere. Auswahl der Zuchtthiere,
Paarung, Trächtigkeit, Geburt, Pflege und Aufzucht des
Jungviehs, Fütterungslehre, Gesundheitspflege.
Betriebslehre: 2 Stunden.
Die Aufgabe des Wirthschafters und seine Ausbildung.
Das Landgut. Das Kapital, die Arbeit. Die Verkehrs—
Verhältnisse im Allgemeinen und in Bezug auf die Art
des Betriebes. Wirtschaftseinrichtungen. Die Wahl der
Kulturgewächse, Fruchtfolgen. Die Verbindung der Vieh—
zucht mit den übrigen Zweigen des Betriebes. Die tech—
nischen Gewerbe in der Landwirthschaft in Bezug auf ihre
Bedingungen und Erfolge.
Zeichnen: 2 Stunden.
Wintersemester.
II. Cursus.

Religion: 1 Stunde.
Deutsch: 5 Stunden.
Lesen und Erklären poetischer und prosaischer Stücke.
Memoriren und Deklamiren von Gedichten). Orthographie
und Interpunktionslehre wird eingeübt beim Lesen und an
Dictaten. Briefe und Geschäfts-Aufsätze landwirthschaftlichen
Inhaltes. Wöchentlich eine schriftliche Arbeit.
Geschichte: 2 Stunden.
Das Wichtigste aus der deutschen und preußischen Ge—
schichte bis 1875. Geographie von Deutschland. Einfluß
der geographischen Verhältnisse auf die Landwirthschaft.
Rechnen: 4 Stunden.
Procent⸗, Zins- und Rabatt-, Gesellschafts- und
Mischungsrechnungen. Ausziehen der Quadratwurzel. Leich—
tere Gleichungen.
Geometrie, Feldmessen und Nivelliren: 2 Stunden.
Flächen- und Körperberechnung. Feldmessen und
Nivelliren.
Physik, Chemie und Technologie: 8 Stunden.
Physik: Das Wichtigste aus der Lehre vom Lichte, der
Wärme und Elektricität. Zusammenhang der chemischen und
der mechanischen Kraft, Wärme, Licht, Elektricität. Ver—
wandlung des Sonnenlichtes und der Sonnenwärme durch
die Pflanzen. Witterungskunde.
Chemie: Die wichtigsten Pflanzennährstoffe. Die
wichtigsten organischen Verbindungen (Proteine, Kohlenhydrate
und Fette). Mineral-, Stickstoff-⸗ und Humustheorie. Die
Stoffe des Thierkörpers. Die Nährstoffe, Verdauung, Blut—
bildung. Thierische Wärme und Bewegung.
Technologie: Brodbacken, Molkerei, Käserei, Bier—
brauerei, Branntweinbrennerei, Flachsröste.
Botanik und Pflanzenproduktionslehre: 4 Stunden.
Auswahl des Saatgutes: Saatmethode, Pflege der
Saaten. Unkräuter, Pflanzenkrankheiten, Insektenschäden,
Ernte, Ausdreschen, Reinigen und Aufbewahren der Früchte.
Die zu diesem Zwecke gebräuchlichen Maschinen und Ge—
räthe. — Die Kultur der Halmfrüchte, Hülsenfrüchte, Futter—
pflanzen und Hackfrüchte, Oel- Gespinnst- und Handels—
pflanzen. (Hopfenbau mit prakt. Demonstrationen.) Obst—
baumzucht: Eingehende Behandlung der hochstämmigen
Bänme, Schnitt, Umpfropfen, Düngung. — Schnitt der
Formbäume, Kenntniß der verschiedenen Tafel- und Wirth—
schaftssorten, die sich der allgemeinen Anpflanzung em—

pfehlen. Obstweinbereitung. Gemüsebau, Urbarmachung
des Bodens, Düngung, Samenauswahl, Kultur der einzelnen
Gemüsearten.
Waldbau: Anbau im Freien durch Saat und Pflan—
zung, Anzucht der Pflanzen in Kämpen, Forstschutz, nach—
haltiger Ertrag.
Zoologie und Chierproduktionslehre: 8 Stunden.
Die der Landwirthschaft nützlichen und schädlichen
Thiere. Rindviehzucht, Schweinezucht, Pferdezucht, Schaf—
zucht, Bienenzucht.
Betriebslehre: 2 Stunden.
Genossenschafts-, Kredit, und Versicherungswesen
Buchführung.
Zeichnen: 2 Stunden.
Die wissenschaftlichen Fächer werden unter steter Be—
rücksichtigiung der Vorbildung zum spätern Beruf des
Schülers vorgenommen und die Unterrichtsmethode, wie auch
die Auswahl des Stoffes dem entsprechend getroffen. Der
naturwissenschaftliche und landwirthschaftliche Unterricht wird
in gedrängter Form in leicht faßlicher Weise vorgetragen.
Das Sommersemester soll theilweise zur Repetition des
Vorgenannten benutzt werden. Vorzugsweise werden aber
die Söhne praktisch beschäftigt, in der Obstbaumschule, am
Bienenstande in der Käserei, im Viehstalle und auf dem
Gute des Herrn Limbourg, welches der Anstalt für Unter—
richtszwecke unterstellt ist. Auch wird den Schülern Gelegen—
heit gegeben, die Buchführung praktisch auszuführen.
Der Wintercursus beginnt am 1. Oktober und dauer
his zum 1. April (resp. bis zum Dienstage vor Ostern).
Dr. Mecker,
Director der Landwirthschaftsschule.

An Stelle der Nr. 8 der Bekanntmachung vom 2
Dezember 1878 und mit denselben Strafandrohungen treten
auf Grund des 8 17 der revidirten Instruction vom 9
Juni 1873 zu dem Gesetze über die Rinderpest vom 7.
April 1869 für den Polizeibezirk von Berlin folgende An—
ordnungen:
a) die Einfuhr von frischmilchenden Kühen und die Ein—
stellung derselben in hiesige Stallungen ist ausnahms—
weise gestattet. Jedoch muß eine jede hier eingeführte
Milchkuh für sich allein mit einer besonderen von der
Ortspolizeibebörde ihres bisherigen Standorts ausge—
stellten Ursprungs-Bescheinigung und mit einem polizei—
lichen Erlaubnißschein zur Ausfuhr nach Berlin, in
welchem das genaue Signalement angegeben ist, sowie
einer von einem approbirten Thierarzte ausgestellten
Gesundheits-Bescheinigung versehen sein. Die Be—
scheinigungen dürfen nicht früher als drei Tage vor
der Einführung nach Berlin ausgestellt sein. Bei
einer Versendung mit der Eisenbahn müssen die Milch—
kühe an dem Aufgabeort bereits als solche deklarirt
und mit anderem Vieh weder auf der Eisenbahn noch
sonst zusammen verladen gewesen oder unterwegs zu—
sammen gefommen sein.
Wer Milchkühe nach Berlin bringt, einstellt oder an—
kauft, hat innerhalb 3 Stunden nach der Ankunft in
Berlin beziehentlich der Einstellung oder dem Ankaufe
dem zuständigen Polizei-Revier unter Einreichung der
Ursprungsatteste und Gesundheitsscheine (zub a) da—
von Anzeige zu machen.
Ebenso ist jeder Viehbesitzer verpflichtet, von allern
anderen Veränderungen in seinem Rindviehbestande
innerhalb drei Stunden, nachdem solche stattgefunden,
sowie von allen innerlichen Krankheitsfällen unten
seinem Rindvieh, sobald solche zu seiner Kenntnif

b)
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.