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Sachkunde der Preisrichter, welche sie geprüft haben, ge—
nügend bürgen. Zu doppeltem Danke würde der Verein
sich verpflichtet fühlen, wenn Ew. Excellenz genehmigen
wollten, in der erbetenen Bekanntmachung auch noch darauf
hinzudeuten, daß derselbe es sich zur angelegentlichen Pflicht
mache, denjenigen Behoͤrden oder Privatpersonen, welche im
Interesse der Verbreitung der Schrift, seine Mitwirkung
oder Auskunft über die in derselben behandelten und über
sonstige der Landescultur förderliche Gegenstände der Obst⸗,
Gemüse- und Blumenzucht verlangen, nach besten Kräften
zu dienen.
Der seit Jahren nicht ohne Erfolg thätige Verein
schmeichelt sich, Euer Excellenz Entschuldigung für diese Bitte
in seinem Bestreben zu finden, sich des Protektorats Seiner
Majestät des Kaisers und Königs, mit welchem er beehrt
ist, durch möglichst gemeinnütziges Wirken würdig zu machen.
Der Verein zur Beförderung des Gartenbaues
in den Preußischen Staaten.
gez.: Sulzer.
Wirklicher Geheimer Rath.
An das Königliche Ober⸗-Präsidium der Rheinprovinz
zu Coblenz.
Abschrift lasse ich der Königlichen Regierung zur Kennt—
nißnahme mit dem ergebensten Ersuche zugehen, durch Ihr
Amtsblatt und, soweit es ohne Kosten thunlich, auch durch
die Kreisblätter Ihres Bezirkes auf das Erscheinen der
fraglichen, ausweise der auf Seite 242,3 des Centralblattes
—B
iheilung preisgekrönten Schrift mit dem Bemerken gefälligst
aufmerksam machen lassen zu wollen, daß der Verein zur
Förderung des Gartenbaues in den Preußischen Stagten
gerne bereit sei, sowohl Behörden als auch Privatpersönen
gegenüber im Interesse der Verbreitung der Schrift seine
Mitwirkung eintreten zu lassen auch, soweit als möglich,
über die in derselben behandelten und über sonstige der
Landescultur förderlichen Gegenstände der Obst-, Gemüse—
und Blumenzucht Auskunft zu ertheilen.
Coblenz, den 28. Mai 1878.
Der Ober-⸗Präsident der Rheinprovinz,
v. Bardelbeben.
Vorstehendes bringen wir hiermit zur Kenntniß
Trier, den 24. Juli 1878.
Zur Unterstützung der durch das Brandunglück zu Kell,
im Laudkreise Trier, ain 7. September er. öbdachlos ge—
wordenen und in ihren Vermögens-Umständen schwer ge—
schädigten Familien hat seine Excellenz der Herr Ober—
Präsident der Rheinprovinz durch Erlaß vom 16. d. Mts.
genehmigt, daß eine allgemeine Hauscollecte bei den Be—
wohnern unseres Bezirks durch die Ortsbehörden abgehalten
wverde.
Indem wir dieses zur öffentlichen Kenntniß bringen,
fordern wir die Eingesessenen unseres Bezirkes zur regen
Betheiligung an dieser Collecte hiermit auf.
Trier, den 26. Oktober 1878.
Bei der Königlichen Lehr-Anstalt für Obst- und Wein—
bau zu Geisenheim a. Rh. werden in nächster Zeit wiederum
zwei unentgeldliche Unterrichtskurse über die Reblaus abge
halten und zwar der erste
von Montag den 25. bis Samstag den 30. November er
der zweite
von Montag den 2. bis Samstag den 7. Dezember er.
Ein jeder dieser Kurse, welche den Zweck verfolgen,
die Kenntniß des schädlichen Insekts in möglichst weiten
Kreisen zu verbreiten, besteht in einer Anzahl von Vor—
lesungen und in sehr eingehenden Uebungen im Mikroscopiren.
Diejenigen Herren, welche an einem dieser Kurse Theil
zu nehmen beabsichtigen, werden ersucht, bei dem Dirigenten
der Lehranstalt, Regierungs-Rath Arudts, rechtzeitig sich
anzumelden.
Trier, den 14. November 1878.
Die kath. Kirchenvorstände und Gemeinde⸗Vertretungen
der Diöcese Trier werden hiermit davon in Kenntniß ge⸗
setzt, daß der Unterzeichnete mittels Rescripts des Herrn
Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten dom 4. d. Mis.
Nr. 3298 B mit der einstweiligen Wahrnehmung der Funk—
tionen des Königlichen Comm issarius für die bischöfliche Ver—
mögens-Verwaltung in der Diöcese Trier beauftragt
worden ist.
Trier, den 11. November 1878.
Breden,
Regierungsrath.
Auszug aus der Vacanzenliste
für NMilitair⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Näher
Bezeichnung der Sielle. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die An—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kundigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
kann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An—
spruche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
werbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) Saarbrücken, Justiz-Arresthaus-Verwaltung, 2) Hifs—
aufseher, 3) monatlich 75 6 Remuneration, 4) auf6 monat.
liche Kündigung, 5) —, 6) —, 7) Ordnungsliebe, Ent—
schlossenheit, gute Elementarschulbildüng, 8) Arresthaus-Ver—
waltung zu Saarbrücken.
1) Prüm, Bürgermeister, 2) Polizeidiener, 8) 600 4
Gehalt und ca. 190 Ab. Nebeneinkominen, event. 50 —71
Ac. Gratifikation, 4) auf 3 monatliche Kündigung, nad
mehrjähriger Thätigkeit kann Anstellung auf Lebenszeit er—
folgen, 5) keine, 6) — 7) gute Führung, Nüchternheit und
des Schreibens erfahren, 8) Bürgermeister zu Prüm 9) die
Besetzung erfolgt am 1. Januar 1879.