Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis⸗

Blatt.

Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrückkren. —

Ar. 47.

Montag, 25. November

IS7 8.
oder an die zunächst gelegene Provinzialkasse mittelst be—
sonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 30. Oktober 1878.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering. Rötger.

Bekanntmachung der Centralbehörden.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons Ser. XVIII.
u den Staatsschuldscheinen, Ser. VII. zu den Prioritätsactien Ser. J. und
I. der Riederschlesisch Märkischen Eisenbahn und der. VII. zu den Münster⸗
Hammer-Eisenbahn⸗Stammactien.
Die neuen Coupons Serie XVIII., No. 1 bis 8 zu
den Staatsschuldscheinen, Ser. VII. No. 1 bis 8 zu den
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn-Prioritätsactien Ser. J.
uind II. und Ser. VII. No. 1 bis 8 zu den Münster-Hammer⸗
Fisenbahn-Stammactien nebst Talons werden vom 14. No—
dember d. J. ab von der Controle der Staatspapiere hier,
Dranienstraße 93, unten rechts, Vormittags von 9 bis 1
Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kas—
enrevisionstage ausgereicht werden.
Die Coupons können bei der Controle selbst in Empfang
genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Be—
irks- Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüne—
burg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. Main bezogen
verden.
Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 24.
Januar, 3. Juni bezw. 27. Oktober 1874, mit einem Verzeich—
aisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Controle
und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte unentgeltlich
zu haben sind, bei der Controle persönlich oder durch einen
Beauftragten abzugeben.
Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Em—
pfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach,
dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Ab—
gJabe der Talons verlangen, doppelt vorzulegen. In letzterem
Falle wird das eine Verzeichniß mit einer Empfangsbe—
cheinigung versehen, sofort zurückgegeben.
Die Marke oder Bescheinigung ist beim Empfange der
neuen Coupons wieder abzugeben.
In Schriftwechsel kann die Controle der Staatspapiere
sich mit den innerhalb der Monarchie wohnenden Inhabern
der Talons nicht einlassen.
Wer die Coupons durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat an dieselbe die alten Talons
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
ogleich zurückgegeben und ist bei Auslieferung der neuen
Toupons wieder abzugeben. Formulare zu diesen Verzeich—
ussen sind bei den gedachten Provinzialkassen und bei den von
den Königlichen Regierungen ꝛc. in den Amtsblättern zu
»ezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Des Einreichens der Staatsschuldscheine oder Actien bedarf
8 zur Erlangung-der neuen Conpons nur dann, wenn die
Talons abhanden gekommen sind; und es sind in diesem
Falle die Dokumente an die Controle der Staatspapiere

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der Verein zur Beförderung des Gartenbaues in den
Preußischen Staaten hat durch das Euer Excellenz anbet
ganz gehorsamst überreichte Programm eine Preisaufgabe,
betreffend eine populäre Anleitung für Lehrer auf
dem Lande zur Anlegung von Hausgärten aus—
geschrieben, und es ist unler den in Folge dessen sehr zahl—
eich eingegangenen Schriften die ebenmäßig hier beigefügte
als diejenige, welche die Aufgabe am Zweckmäßigsten löst,
anerkannt und gekrönt worden. Obwohl der Verein durch
die vertragsmäßige Verpflichtung der Verlagsfirma Wiegandt,
Hempel und Parey in Berlin S. W. Zimmerstraße 91, die
Schrift zu Parthiepreisen:
100 Exemplare für 40 M.
500 180
1000 ] 280
abzugeben, für deren weiteste Verbreitung bemüht gewesen
ist, so würde solche doch in viel höherem Maße zu er—
warten sein, wenn die Königlichen Staats- sowie die Selbst—
verwaltungsbehörden ihre Unterstützung zu gewähren geneigt
wären.
Ueberzeugt davon, daß insbesondere die Herren Land—
räthe sowie die Kreisausschüsse resp. Kreistage, in Aner—
kennung der in vielfacher Beziehung großen Gemeinnützig—
keit der Anlage und Pflege solcher Hausgärten, deren Förderung
als eine Aufgabe ihrer Sorge für das Wohl der ländlichen
Bevölkerung erachten, zugleich aber auch darauf werden
rechnen können, wie nicht nur die Lehrer eine Gelegenheit
zu ihrer, auch materiellen Nutzen versprechenden Belehrung
hereitwillig ergreifen, sondern auch in jedem Kreise sich
Butsbesitzer finden werden, welche diesem Gegenstande ihre
desondere und werkthätige Theilnahme widmen, wagt es der
Verein, auch Ew. Excellenz gewichtige Mitwirkung für diesen
Zweck mit dem ganz gehorsamsten Antrage zu erbitten, so—
vohl die Königliche Regierung oder Schulkollegien der
Provinz, als auch die Bevölkerung durch eine Bekanntmachung
in den Amts- und, soweit es ohne Kosten möglich, in den
Kreisblättern geneigtest auf das Erscheinen jener Schrift
aufmerksam machen und in dem vorstehend angedenteten
Siun deren Verbreitung empfehlen zu wollen. Daß sie
dessen werth ist, dafür dürfte sowohl das von Se. Excellenz
dem Herrn Cultusminister dem Vereine bei dem fraglichen
Unternüehmen gewährte Vertrauen, als auch die hervorragende
            
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