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der Steuer etwa fehlende Theil durch vorschriftsmäßig zu
verwendende Stempelmarken ergänzt werden.
Stempelmarken, welche nicht in der vorgeschriebenen
Weise verwendet worden sind, werden nicht als verwendet
angesehen. (8 14 des Gesetzes.)
Berlin, den 11. Juli 1873.
Der Reichskanzler
J. A.: Eck.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit wiederholt
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cöln, den 4. September 1878.
—D
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Durch Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 30. August
d. Is. ist dem Künstlerverein zu Leipzig gestattet worden,
zu derjenigen Lotterie von Kunfiwerken, welche dieser Verein
zum Besten des Baufonds des dortigen Künstlerhauses mit
SGenehmigung der Königlich Sächsischen Regierung im Monat
November d. Is. daselbst zu veranftalten beabsichtigt, auch
nnerhalb des diesseitigen Staatsgebiets Loose zu vertreiben,
was wir hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß bringen.
Trier, den 5. September 1878.
Betrifft die Ackerbauschule in Saarburg.
Der Umerricht an der Ackerbauschule zu Saarburg be—
ginnt am 15. Oktober d. J. Inlerne zaͤhlen nur Kostgeld,
nämlich 30 Mark pro Monat.
Die Anmeldungen neuer Schüler sind an den Direktor
der Anstalt, J. H. Kartels in Saarburg zu richten, welcher
auch Prospekte gratis und franco auf Verlangen verabfolgt.
Trier, den 18. September 1878.
Gemäß unserer Bekanntmachung vom heutigen Tage
IJ. B. 10473 1. Ang. ist zur Abhaltung der Allerhöchsten
Orts genehmigten Kirchen-Collecte für die dringendsten
Nothstände der evangelischen Landeskirche der 6. Oktober
d. J. festgesetzt worden.
Da jedoch auf denselben Sonntag der Termin zur
Abhaltung der Kirchen-Collecte zum Beflen der Rettungs⸗
Anstalt in Düsselthal bestimmt war, so hat das Königliche
Consistorium den Termin zur Abhaältung der letzteren Col⸗
lecte auf Sonntag den 13. Oktober cr. festgesetzt, was wir
Anter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachuug vom 28.
Januar er., J. B. 878 (Amtsblatt de 1878, S 26) hier⸗
nit zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Trier, den 29. September 1878.
Des Kaisers und Königs Majestät haben Allergnädigst
zu genehmigen geruht, daß zur Abhülfe der dringendsten
Nothstände in der evangelischen Landeskirche in den evange⸗
lischen Haushaltungen verschiedener Provinzen, namentlich
auch der Rheinprovinz, durch lirchliche Organe eine Haus—
Tollecte abgehalten werde. Diese Haus-Collecte soll, da
Allerhöchsten Orts auch eine Kirchen⸗Collecte zu gleichem
Zwecke, für welche Termin auf den 6. Oktober d. J. in—
gesetzt wurde, bewilligt worden ist, in der auf diesen Tag
solgenden Zeit stattfinden, wovon wir die Eingesessenen
unseres Bezirks in Kenntniß setzen.
„Den landräthlichen und sonstigen Behörden unseres
Ressorts empfehlen wir, dem Zwecke, soweit ihre Mitwirkung
von den kirchlichen Behörden in Auspruch genommen wird,
in geeigneter Weise förderlich zu sein und insbesondere die
erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die durd
kirchliche Organe zu bewirkende Haus-Collecte kein Hinder
niß finde.
Die eingesammelten Beträge sind durch Vermittelung
der Steuerkassen an die Communal-Institutenkasse hierselbs
abzuführen.
Trier, den 20. September 18785.
Termin zur Anmeldung von Gewerbeschein⸗Gesuchen.
Nach den bestehenden Bestimmungen soll von Personen
die ein Gewerbe im Umherziehen betreiben, die Erneuerun—
der Gewerbescheine, für das nächste Kalenderjahr wenigsten⸗
3 Monate vor dem Schlusse des laufenden Kalenderjahre—
bei der Polizeibehörde ihres Wohnorts (dem betreffender
Bürgermeister) nachgesucht werden.
Wir bringen diese Bestimmungen mit dem Bemerker
in Erinnerung daß im eigenen Interesse der betheiligten
Gewerbetreibenden der vorgeschriebene Anmeldungstermit
pünklichst einzuhalten ist, da bei Unterlassung der rechtzeitigen
Anmeldung die betreffenden Hausirer es sich selbst beizu.
messen haben, wenn sie am Jahresschlusse noch nicht im
Besitze der verspätet nachgesuchten Gewerbe⸗Legitimationer
sich befinden und dadurch an der Fortsetzung ihres Ge—
werbes gehindert werden.
Trier, den 23. September 1878.
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Nach dem Testament des verstorbenen Eduard Samue
Friedrich Stibs zu Berlin vom 6. Oktober 1869 sind die
Zinsen eines dem Departement des Kriegsministeriums für
das Invaliden-Wesen zur Verwaltung überwiesenen Kapitals
im Betrage von 1500 Mark an ehemalige freiwillige Jäger
welche dem, dem Prinz Wilhelm⸗Dragoner⸗Regiment (jetzigen
Brandenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 2) attachirter
Jäger⸗Detachement angehört haben, und für den Fall, daf
solche nicht mehr vorhanden sein sollten, an ehemalige Dra
Joner des vorerwähnten Regiments zu vertheilen.
Die Herren Bürgermeister werden daher ersucht, schleu
nigst recherchiren zu wollen, ob in ihren resp. Bezirker
Leute, welche einem der vorbezeichneten Truppentheile ange⸗
hört haben, noch vorhanden und würdig und bedürftig sind
bei Vertheilung der Zinsen des obengedachten Kapitals zu
Berücksichtigung in Vorschlag gebracht zu werden. Zutref
fenden Falles sind mir diese Leute unter Einsendung der
Nationale derselben bal digst namhaft zu machen.
Saarbrücken, den 3. Oktober 1878.
Die Exekutorstelle bei der Steuer- und Gemeindekasse
Heusweiler mit einem Jahreseinkommen von 750 —900 46
ist vakant und soll sofort wieder besetzt werden. Civilver—
sorgungsberechtige Bewerber wollen ihre Gesuche mir ein—
reichen.
Saarbrücken, den 7. Oktober 1878.