Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheint
eden Montag.

Abennements⸗
vpreis;

Jährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.

Saarbrücker

——
gebůhren:

Kreis—

Blatt.

die 4 gespaltene
Petitzeile
oder
deren Raum
10 pf.
den Kreis Saarbrücken. —

Amtliches Anzeigeblatt für

—

—WR

Montag, 23. September

187 8.

Bekanntmachungen der Centralbehörden.

In dem Verfahren mit Postvorschüssen treten vom 1.
October ab folgende Aenderungen ein:
1) Eine Auszahlung von Postvorschüssen gleich bei der
Einlieferung der zugehörigen Sendungen findet nicht statt; für
„Postvorschuß“ wird die Bezeichnung „Nachnahme“ eingeführt.
—AVD
dem Vermerke: Nachnahme von..... Ab..... H
Marksumme in Zahlen und Buchstaben, Pfennigsumme nur
in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter die
genaue Bezeichnung der einliefernden Behörde oder Firma,
bhez. den Namen, Stand und Wohnort — in größeren
Städten auch die Wohnung — des Absenders in deutlichen
Schriftzügen enthalten. Bei Packeten müssen vorstehende
Vermerke sowohl auf der Sendung selbst, als auf
der zugehörigen Packetadresse angebracht sein.
3) Dem Auflieferer einer Nachnahmesendung wird über
den Betrag eine Bescheinigung ertheilt, welche, wenn über
die Sendung ohnehin ein Einliseferungsschein zu verabfolgen
ist (bei Einschreib- und Werthsendungen), in jenen mit
aufgenommen, sonst aber besonders ausgestellt wird. Den—
jenigen Versendern, welche sich eines Post-Einlieferungs—
buches bedienen, können jene Bescheinigungen in diesem mit
ertheilt werden; auch wird solchen Behörden und Geschäfts—
treibenden, welche fortgesetzt Nachnahmesendungen in grö—
zerer Zahl einliefern, der Gebrauch besonderer von der
Post unentgeltlich zu liefernder Nachnahmebücher gestattet.
4) Eingelöste Nachnahme beträge werden den Absendern
von der Bestimmungs-Po stanstalt mittels Postanweisung
ohne Abzug und portofrei übermittelt. Auf dem zugehö—
rigen Abschnitte, welcher vom Empfänger losgetrennt und
zurückbehalten werden kann, wird postseitig Name und
Wohnort des Empfängers der Nachnahmesendung, sowie
Ort und Tag der Einlieferung der letzteren, vermerkt. Für
die Abtragung der Postanweisungen bez. der zugehörigen
Beträge wird das gewöhnliche Bestellgeld erhoben.
Im Uebrigen bleiben bezüglich der Nachnahme die
seitherigen Bestimmungen über Postvorschüsse in Kraft.
Berlin W., den 8. September 1876.
Der General-Postmeister
Stephan.

bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons Ser. VIII.
zu den Preußischen Staatsanleihen von 1850 und 1852.
Die Zinscoupons Ser. VIII No. J bis 8 über die Zinsen
der Staatsanleihen von 1880 und 1852 für die vier Jahre
dom 1. Oktober 1878 bis dahin 1882 nebst Talons werden
vom 16. September d. J. ab von der Controle der Staats—
papiere hierselbst, Oranienstraße 93, unten rechts, Vor—
nittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und
Festtage und der Kassen-Revisionstage, ausgereicht werden.
Die Coupons können bei der Controle selbst in Empfang
genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Be—
zirks-Hauptkassen in Hannover, Osnaͤbrück und Lüneburg
»der die Kreiskasse in Frankfurt a. Main bezogen werden.
Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 18. April
1874 mit einem für jede Anleihe abgesonderten Verzeichnisse,
uu welchem Formulare bei der gedachten Controle und in
Hamburg bei dem Postamte nuentgeltlich zu haben sind,
dei der Controle persönlich oder durch einen Beauftragten
azugeben.
Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Em—
ofangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach,
dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Ab—
zabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen.
In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar
mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück.
Die Marke oder Empfangsbescheinigung ift bei der Aus—
reichung der neuen Coupons zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Controle der Staatspapiere
fich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Coupons durch eine der oben genannnten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die aͤen Talons
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
ogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen
LToupons wieder abzuliefern. Formulare zu diefen Verzeich⸗
nissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von
den Königlichen Regierungen und der Königl. Finanz-Di—
cection in Hannover in den Amtsblättern zu bezeichnenden
sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst be—
darf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn
die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die betreffenden Dokumente an die Controle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 27. August 1878
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Hering.

Postkarten für den Verkehr im Weltpostverein.
Vom 1. Oktober ab werden für den Verkehr im Welt—
postverein besondere mit einem Frankostempel von 10 Pfg.
versehene Weltpostkarten eingeführt, welche bei sämmtlichen
Reichs⸗Postanstalten für den Stempelwerth verkauft werden.
Diese Karten sind für Mittheilungen nach allen den—
jenigen Ländern verwendbar, wohin das Porto für den ge—
wöhnlichen frankirten Brief 20 Pfennige beträgt. Im Ver—
ehre mit solchen Ländern, wohin ein Briefportosatz von 40
Pfennigen zur Anwendung kommt, können die neuen Post—
            
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