Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

138

Die nach meiner Bekanntmachung vom 13. Juni d. J.
unter der Schafheerde auf der Folsterhöhe ausgebrochen ge—
wesene Räudekrankheit ist erloschen.
Saarbrücken, den 19. August 1878.
Der Bürgermeister
J. Kiefer.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Auf Grund des 8 6 der Ferien-Ordnung für die Ele—
mentarschulen des Regierungsbezirks Trier vom 5. Mai
1872 (Kreisbl. von 1877 S. 177) wird für die Schulen
des Kreises auf dem Lande der Beginn der Herbst—⸗
ferien auf
Montag, den 16. September d. J.
festgesetzt.
Dieselben schließen mit dem Sonnabend der 4. Woche,
also am 12. Oktober c.
Saarbrücken, den 21. August 1878.

Seitens der Königlichen Regierung zu Trier ist mittelst
Rescripts vom 25. Mai 1878 J. B. 5955 für sämmtliche
Elementarschulen des Kreises angeordnet worden, daß unter
Fortfall der durch 81 der Verfügung vom 7. April 1875
J. B. 1881 gestatteten zweiten Entlassung von nun ab nur
eine einmalige Entlassung zum Ostertermine
jeden Jahres stattfinde. Zur Entlassung kommen diejenigen
Kinder, welche bis zum 1. Oktober das 14. Lebensjahr
vollenden und die nöthige Qualification in der Prüfung
darthun.
Kinder, welche das vorstehend bezeichnete Alter noch
nicht erreicht haben, dürfen nurin besondersdringenden
Fällen, aber auch nur am Schlusse des Wintersemesters,
entlassen werden.
Für die Behandlung solcher Entlassungs⸗Gesuche bleiben
se 88 5 bis 7 der Verordnung vom 7. April 1875 in
raft.
Diese Bestimmungen lauten:
„S8 5. Gesuche um vorzeitige Entlassung sind mindestens
vier Wochen vor dem Schluß des Semesters dem
zuständigen Localinspecktor durch die Eltern oder
gesetzlichen Vormünder der betreffenden Kinder
schriftlich einzureichen. Die Kenntnisse der letzteren
werden gemäß den Bestimmungen in 82 und 3
der gegenwärtigen Verfügung festgestellt.
Außerdem ist es aber in diesem Falle erforder⸗
lich, daß sich der Localinspector mit dem betreffenden
Kreis⸗ resp. Beringsschulinspector, sowie hinsicht⸗
lich der hierbei wesentlich in Betracht kommenden
iußeren Familienverhältnisse mit dem betreffenden
Bürgermeister rechtzeitig verständige.
86. Zur Vereinfachung der dieserhalb event. nöthigen
Correspondenzen hat der Localinspector die Ge—
suche um vorzeitige Entlassung mit seinem Gut—
achten zu versehen und unter Beifügung des auszestellten

 Entlassungszeugnisses, zunächst dem Bürger—
meister, dieser alsdann, nach eigener Begutachtund
dem Kreis⸗ resp. Beringsschulinspector vorzulegen
Letzterer stellt endiich sämmtliche Verhandlungen
mit seiner Entscheidung an den Localinspector zu
rück, wobei im Falle seines Einverständnisses mi
der beantragten Entlassung die Vollziehung de—
betreffenden Zeugnisses durch seine Unterschrif
genügt.
Sollten sich bei diesen Verhandlungen Meinungs
verschiedenheiten zwischen den betheiligten Behörden
ergeben, so hat der Kreis- resp. Beringsschulin
spector durch Vermittelung des Königlichen Land
rathes unsere Entscheidung nachzusuchen.“
Gleichzeitig hat die Königliche Regierung die Anord
nung getroffen, daß der einmaligen Entlassung entsprechent
jedesmal zu Ostern die Aufnahme aller derjenigen Kinder
welche bis zum 1. October das sechste Lebensjahr vollenden
in die Schule erfolge.
Saarbrücken, den 22. August 1878.

In den Schulsälen werden die Bänke oft ohne zwin—
gende Gründe so gestellt, daß die Kinder sämmilich oder
cheilweise das Licht von der rechten Seite, mitunter auch
don vorn erhalten. Um diesem Uebelstande abzuhalten.
hat die Königliche Regierung angeordnet, daß die Subsel—
ien, soweit nicht besondere locale Umstände solches unmög—
üich machen, überall so gestellt werden, daß das Licht allein
oder doch vorzugsweise von der linken Seite auf dieselben
fällt und insbesondere die Aufstellung der Bänke Fensterr
gegenüber so, daß Licht von vorn einfällt, ohne durch Fen—
sterläden ec. abgehalten zu sein, in keinem Falle mehr zu
Jelassen wird.
Sofern einer richtigen Aufstellung der Bänke nur die Be—
schaffenheit dieser selbst entgegensteht, wird auf entsprechend
Umarbeitung der Subsellien oder Beschaffung neuer Sub
sellien Bedacht zu nehmen sein.
Die Herren Bürgermeister wollen in den betreffenden Fä—
len für Ausführung dieser Anordnung und insbesondere erfor
derlichenfalls für Anschaffung zweckmäßiger Vorhänge ode
Fensterläden Sorge tragen.
Saarbrücken, den 27. August 1878.

Versonal-Chronik.

Die kath. Lehrerin Anna Maria Barthen zu Fischbach
Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft definitiv b—
stätigt worden.
Die evang. Lehrerin Mathilde Lampmann zu Malstat
Kreis Saarbrucken, ist in dieser Eigenschaft definitiv besté
tigt worden.
Der bisherige com. Gemeindeförster Karl August Meiß
ner ist definitid zum Communalförster des Gemeindeforst
schutzbezirks Püttlingen, im Kreise Saarbrücken, ernann
worden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.