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e) für den westrheinischen Bezirksstraßenfonds des Re—
gierungsbezirks Coblenz auf 15 Prozent. cfr. eod.;
d) für den vereinigten Bezirksstraßenfonds des Regie—
cungsbezirks Coͤln auf 920 Prozent. Außerdem wurden für
den ostrheinischen Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks
Cöln noch 8 Prozent zur Schuldentilgung erhoben. ckr.
XXII. Provinzial-Landtag pag. 76 und 77. Es ist da—
selbst der Prozentsatz, welcher für den vereinigten Bezirks—
straßenfonds angenommen ist, zwar nicht angegeben; jedoch
ergibt sich aus den den Landtags-Verhandlungen zu Grunde
liegenden Etats der beiden Bezirksstraßenfonds des Regie—
cungsbezirks Cöln pro 1874 - 1876, daß schon damals 924
Prozent. und außerdem noch 3 Prozent für den ostrhei—
nischen Fonds erhoben werden mußten;
14
—A
e) für den ostrheinischen Bezirksstraßenfonds des Regie
rungsbezirks Düsseldorf auf 7 Prozent. efr. Beschluß de—
XXIII. Provinzial-Landtags pag. 20 und des XXIV. Pro
vinzial⸗Landtags pag. 48;
f) für den westrheinischen Bezirksstraßenfonds des Re
gierungsbezirks Düsseldorf auf 10 Prozent. ecfr. éod.;
8) für den Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirk—
Trier auf 10 Prozent. efr. XXII. Provinzial-Landtag pag. 81
Nach den im Vorstehenden angegebenen Prozentsätzer
würde die Provinz unter Zugrundelegung der direkter
Staatssteuern des Jahres 1878, welche auch der Provin—
zialumlage von 1877 zu Grunde „elegt sind, folgende Be
träge aufzubringen gehabt haben:
Prozent⸗
satz der
direkten
Staats⸗
steuern.
Ist⸗Einnahme
an direkten
Staatssteuern.
Hiernach
ergibt sich eir
Betrag von:
4
¶
5
Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Aachen..... 2758618 229884 — 80
Ostrheinischer Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Coblenz 586617 87992 58
Westrheinischer Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Coblenz 1773992 266098 86
Vereinigter Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirtss Cöln . 3012772 462 288 98
dazu auf den ostrheinischen Fonds zur Schuldentilgung . .. 10122883 30371 40
ODstrheinischer Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Düsseldorf 3213954 364976 78
Wesirheinischer Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Düsseldorf 2880054 288005 40
Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Trier... 2509406 250940 50
Summa —
2. Was die Chausseegelderhebung anbetrifft, so brachte dieselbe nach den von den Königlichen Regierungen auf
gestellten und von dem XXII. Provinzial-Laͤndtage genehmigten Etats der Bezirksstraßen-Verwaltung pro 1874 1870
die in der nachfolgenden Zusammenstellung aufgeführten Beträge auf:
RVezirksstraßenfonds.
Chausseegeld.
—8
3
5
b
7
Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Aachen....
Ostrheinischer Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Coblenz
Westrheinischer Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Coblenz
Vereinigter Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Cöln. ..
Ostrheinischer Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirkes Düsseldorf
Westrheinischer Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirkes Düsseldorf
Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirkes Trie
Summa..
80 133 —
21370 20
340985 380
86597 67
41396 50
43 846 50
55778 06
T383 J 5
(Schluß folgt.)
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Im Unschluß an unsere Bekanntmachung vom 4. April
d. J. J. B. 38699, Amtsblatt No. 15, betreffend Abhaltung
einer Hauskollecte Behufs Aufbringung der Mittel für den
Neubau einer Synagoge zu Recklinghausen, bringen wir
zur öffentlichen Kenntniß, daß ferner der Handelsmann
Isaak Löwenberg aus Datteln als Deputirter mit Abhaltung
dieser Collecte bei den jüdischen Einwohnern der Rhein—
provinz beauftragt worden ist.
Trier, den 1. Juli 1878.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Am 285. Juli d. J. wird in Kleinblittersdorf eine mit,
der Ortspostanstalt vereinigte Telegraphenanstalt mit b—
schränktem Tagesdienst eröffnet werden.
Trier, den 19. Juli 1878.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor
J. V. Ottendorff.
Das Bezirks⸗Commando sieht sich veranlaßt, in seinen
Bereich folgende Termine für Anbringung von Gesuchen ꝛc
festzusetzen:
1) Anmeldungen von Versorgungs-Ansprüchen wach der
Entlassung aus dem activen Militairdienste haben, so—
fern sie mündlich beim Bezirks-Feldwebel geltend
gemacht werden, bei diesen am 15. jeden Monat—⸗
Vormittags unter Vorlage der nöthigen Beweisstücke
stattzufinden.