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Montag, 29. Juli
18 8.
geringer ausfällt. Behufs Vergleichung der pro 1877 aus—
geschriebenen allgemeinen Provinz ial- Umlage mit den vordem
von der Provinz zu Provinzialzwecken aufzubringenden Be—
trägen kann jedoch diese Anrechnung, welche der Hauptsache
nach vorübergehend ist, ganz außer Betracht gelassen werden;
desgleichen kann hier die zur Verzinsung und Amorti—
sirung der Anleihe für die Irrenanstaltsbauten erforderliche
Spezial-Umlage, welche vor Einführung der allgemeinen
Provinzialumlage schon bestand und jetzt neben letzterer her—
zeht, unberücksichtigt bleiben, zumal da dieselbe nach einer be⸗
timmten Zahl von Jahren fortfällt.
Von jenen 8000000 Mark bleiben indeß für das
Jahr 1877 die auf die Kreise Wetzlar und Meisenheim
fallenden Quoten in Gemäßheit des 8 11 des Straßen-Re—
zulativs vom 17. Januar 1876 außer Hebung.
Diese Quoten betrugen für das Jahr 1877 34304
Mark 89 Pig. und 11611 Mark 51 Pfg., also zufsammen
45 916 Mark 40 Pig., so daß die Provinzialumplage für
jenes Jahr sich nicht auf 3000 000 sondern auf 2954 088
Mark 60 Pfg, stellte. (ckr. Kol. 8 der unten stehenden
Nachweisung.)
Vor Einführung der allgemeinen Provinzial-Umlage
wurden die zu Provinzialzwecken erforderlichen Summen,
abgesehen von Kolektengeldern für Taubstummenschulen ꝛc.
in folgender Weise aufgebracht:
1) durch Zuschläge zu den direkten Staats—
steuern zur Unterhaltung der Bezirksstraßen,
welche Zuschläge in Prozenten der Staatssteuern mit den
letzteren auf die einzelnen Steuerpflichtigen ausgeschrieben
wurden;
2) durch die aufden Bezirksstraßen bestehende
Thausseegelderhebung, welche gemäß Beschluß des
XXIV. Provinzial-Landtags vom 15. September 1875
(pag. 54 und folgende) mit der Uebernahme der Bezirks⸗
straßen auf die provinzialständische Verwaltung weggefallen ist;
3) durch kleinere Spezial-Umlagen auf die Kreise
der Provinz zur Bestreitung der Kosten der Landarmenver—⸗
waltung, der Anstalt Siegburg, der Taubstummenschulen,
der Blinden- und Hebammen⸗Lehranstalt, des Landtags, des
Provinzialverwaltungs-Raths und der Centralverwaltung
nach Maßgabe der speziellen Bestimmungen.
1. Anlangend die sub 1 genannten Bezirksstraßenzuschläge,
so waren dieselben vor Einführung der allgemeinen Pro—
vinzial⸗Umlage in folgender Höhe festgestellt:
a) für den Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks
Aachen auf 816 Prozent. efr. XXII. Provinzial-Landtag.
pag. 70 der gedruckten Verhandlungen;
b) für den ostrheinischen Bezirksstraßenfonds des Re—
gierungsbezirks Coblenz auf 15 Prozent. efr. Beschluß des
XXII. Provinzial-Landtags vom 1. Juni 1874 pag 27;
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Aebersicht über die Verwaltung und Verwendung des Polizeistrafgelderfonds
des Regierungsbezirks Trier pro 1877.
Auf Grund des 8 5 des Ministerial-Erlasses vom 31.
Dezember 1822 bringe ich nachstehend die Uebersicht über
die Verwaltung und Verwendung des Polizeistrafgelderfonds
oro 1877 zur öffentlichen Keuntniß:
Einnahme. M 5
1) Bestand aus dem Jahre 1376. 15237 89
2) Zinsen von Kapitalien .. 2487 00
3) Strafgelder.. 68960 96
4) Erlös aus veräußerten Werthpapieren 00 00
5) Extraordinariaa.. .... 157 81
Summa.. 86843 66
Ausgabe.
Verwaltungskosten. 199 00
Anlage von Kapitalien...... 13280 55
Pflegekosten für verlassene und verwaiste
Kinder.. .. . 56105 66
1) Extraordinaria .. VFF 00 00
Summa.. 71348 21
Abschluß.
Die Einnahme beträgt .... 86843 66
Die Ausgabe beträgt'. . 71345 21
Mithin Bestand. .. ..... 15498 415
Der Fonds besaß am Schlusse des Rechnungsjahres
in Hapitalwermögen von 57000 Mark in rentbar angelegten
Werthpapieren.
Den Städten Trier, Saarbrücken und Wittlich werden
die in ihren Bezirken aufkommenden Strafgelder direct von
den Strafkassen überwiesen.
‚Von dem verbliebenen Bestande sind noch Pflegekosten
zu bestreiten, die zur Zeit des Rechnungsabschlusses noch
nicht liquidirt waren.
Düsseldorf, den 24. Juni 1878.
Der Landesdirektor der Rheinprovinz,
Freiherr von Landsberg.
Verhaältniß der allgemeinen Provinzial-Umlage zu den vor Einführung
berselben von der Zrovinz zu Provingialzwecken aufzubringenden Abgaben.
Die allgemeine Provinzial-Umlage beträgt nach dem
zur Zeit geitenden Hauptetat für die provinzialständische
Verwaltung der Rheinprovinz 3 000 000 Mark. Es bommen
dei dieser Umlage für die nächsten Jahre noch Zinsen, Be⸗
tände und Schulden der ehemaligen Bezirksstraßenfonds
zu Gunsten oder zu Lasten der betreffenden Verbände, sowie
auch einige Zinsen- und Kapitalbeträge von ehemaligen
Landarmenverbänden zu Gunsten der letzteren in Anrechnung,
woraus sich ergibt, daß die Umlage effeklid nicht unerhebli