Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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z 5. Einmal angekbrte Hengste müssen bei jeder
folgenden Körung von Neuem vorgeführt und untersucht
verden; einmal abgekörte (verworfene) Hengste dürfen
nie wieder vorgeführt werden. Wer nach abgehaltener
Körung einen Beschäler ankauft, muß solches dem Land—
rath anzeigen, dieser zwei Sachkundige, unter solchen einen
Thierarzt, zur Untersuchung beauftragen, und auf deren
GBrund die Erlaubniß zum Gebrauche nur bis zur nächsten
Kötung bei der Regierung nachsuchen.
8 6. Wer hiernach einen gar nicht oder abgekörten
Hengst zur Deckung fremder Stuten, es sei gegen Be—
zahlung oder unentgelttich, herzibt, verfällt in eine
Strafe von 10 — 20 Thaler, der Eigenthümer der
Stute in eine Strafe von 85 — 10 Thaler zur Orts—
Armenkasse fur jeden Fall. Jene Strafe trifft namentlich
auch fremde Henastreiter, wesche unterlassen haben, ihre
Beschäler den Schänämtern zur Körung darzustellen.
wiederholt bekannt gemacht und insbesondere diejenisen des
z 6 zur Beachtung empfohlen.
Jede Uevertretung dieses im Interesse der Pferdezucht
wichtigen Verbotes ist von den Herrn Polizeibeamten und
Ortsvorstehern sofort behufs Herbeiführnug der Bestrafung
zur Anzeige zu bringen.
Saarbrücken, den 16. Januar 1878.

In Gemäßheit der Gesetze vom 21. Januar 1839 und
31. März 1852 hat das Königliche Finanz-Meiinisterium
den auf die Klassen- und klassificirte Einkommensteuer fallenden
Beitrag zu den Kosten der Justiz-Verwaltung für bas
Etatsjalr 1878779 auf einen Pfennig von ciner Mark
festgesetzt.
Die Berechnung des mit der Klasseustener aufzubriu—
genden Zuschlagebesrages hat für die cinzelnen Steuer—
pflichtigen nach Mßzabe der festgestellten, im 8 7 diet. J
des Gesetzus vom 25. Mai 1878 (B. S. S. 213) bezeich—
acten Stufensätze ohne Rücksicht auf deren gemuüß 86, Ab—
satz 4. a. a. O. etwa einteetende Erhöhuug oder Ver—
ninderung zu erfolgen.
Saarbrücken, den 18. Jannar 1878.

Sowohl die Kal. Eisenbahn-Direcktion bierse!bst wie die
Direktion der Rheiuschen Eisenbaha-Gesellschaft zu Cbin
haben geuehmigt und demzemäß das Stations- ußd Zug⸗
personat angewiesen, deaß den Gendarmen und Civiuninßporteuren
 auf Verigugen die bei Trausporten von Steafund
 Untersuchungsarfangenen gelösten Billette zu den Beläten
der bzüglichen FurkesteneL quiügtion belassen werden.
Ju Folge der Verfännug Königl. Regiecung vom 5.
d. MNis B. 16391 asuche ich die Herren Bürzermister,
den Sibistransportkostentquidationen für die Folge stats die
detr. Falabillets der Trauzporteure und Trausportaten bei—
zufügen sind und die Transportenre hiernach zu belehren.
Saarbrücken, den 18. Januar 1878.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nachweisung der im Jahre 1876 durch Königlich Rheinische Landbeschäler
bedeckten Stuten und im Jahre 1377 davon nachgewiesene Fohlen der
Beschälstation Heusweiler.
Anzahl der Hengste:
alte —.
viecjährige . ..
Diese haben Stuten gedeckt
Davon sind
güst geblieben ..
trageud zewordenn.
Es haben veriehlt.. W
Nach den Listen sind im Jahre 1877 lebende
Fohlen gebyren:
——A—
Stuten »4
Von den gedeckten Stuten sind nach den Listen
verkaust .....
generben..
nicht nachzewiesen.
Wickrath, den 19. Dezember 1877.
Der Gestüt-Vorsteher
Schwarzuecker.

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Vorsouns-schronin
Personal⸗-Chronik.
Die Postagentur in Gersweiler ist dem Lehrer Otto—
nar Gifurth ürertrge

—

Die Liste enthärt der Reihe nach folgende Mittheilungen:
Ort und BaAlrte, bei welger die Stelle vacant ist. 2) Nahere
Bezeichnung der Stetie. 3) Einkommen der Steile. 4) Obs die Ansteuung
 auf Lebenszeit oder auf Kündigung eriolgt. 3) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob die elbe ourch Gehaltsabzug gedeckt werden
kann. 6) Ob Aussicht auf Berbesserung vorzanden ist. 7) An⸗
prüche, wilch; an di- Bewerber getellt werden. 8) Wohbin die B
verbungen cinzutrithen sind. 9) Vemerkungen.
1) Kouz, Betriebs-Inspeteiion IIl zu Trier, 2) 3
Weich? asteler, 3) je 810 Ab Gchalt, 4) nach zurilckgelegter
õ :dliatticher Probezeit auf 40cheutliche Kilndigung, 5)
ine, 6) jq, bis zur Höbe von 1050 6, 7) toösperucht
Bewandtbeit und Ratligkeit, 8) Königliche Betriebs Ju—
pktion II der Saarrücket Esenbatzn zu Trier, 9) nach er—
olater fouratili. der Ansteilung wird der regelmägige Wod—
magsgedzuscheß ven 60 6. jährlich gewährt.
1) Cuitea, fax die Stadt uud Landgemeinde, Bürger⸗
meisterarat, 2) Pariztiserg aut und Falchüter, 3) 1080040
Zehalt und bei definuibver Aastellung 1200 6, 4) auf
3monatliche Kuncigung, 5) kiae, 6) nein, 7) ausre Hende
Schucuut. affe, Gaergie und Nüchterüheit, 8) BSürgerineister.
umt zu Dülken, 9) intritt der Sielle am 1. Aplil 1858.
1) Gaalenz, Garisonlazareth, 2) Lazaret hausknecht,
3) 600 Ab. Gehalt nebst freier Wohnung und Depuaten
in Feueruags- und Erleuchtungsmaterialien oder hierfür
eine Geldentschädigung von 180.46 jährlich, 4) auf 6 wöch ntiche
 Kündigung, 5) ine, 6) das Gehalt steigt nach dem
Dienstalter bis zu 840 Ab. jährlich, 7) Ordnungsͤliebe,
Nüchternheit, streuger Sinn für Reinlichkeit, verbunden mit
der zur Verrichtung aller vorkommenden Hausarbeiten er—
forderlichen körpersichen Rüstigkeit, 8) Intendantur des 8
Armee-Corps zu Coblenz.
            
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