Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

erst von dem Kalbe die Gebühr entrichtet wird. Unter
solchen Bedingungen ist die Gemeinde bezw. Genossenschaft
der Controle, der Fütterung und Pflege enthoben, der Un—
dernehmer wird in seinem eigenen Interesse Alles vermeiden,
was die Zahl der Kälber vermindern kann: einerseits wird
er dem Stiere den für den Erfolg unentbehrlichen Hafer
reichen, andererseits keine übermäßigen Anforderungen an
ihn stellen. — Zur Erzielung einer richtigen Listenführung
seitens des Stierhalters wird von den vorhandenen sprungfähigen
 Kühen und Rindern eine Gebühr von 50 Pfg. ent⸗
richtet, der größere Betrag aber erst von den Kälbern er⸗
hoben. Wird eine belegte Kuh aus dem Orte verkauft,
so muß die Kälbergebühr allerdings entrichtet werden ohne
Rücksicht darauf, ob sie befruchtet ist.
Da dieser Gedanke der Kälbergebühr einen Umschwung
in der Stierfütterung und damit die Vermeidung eines be—
deutenden Verlustes in Aussicht stellt, so ermangele ich nicht
mn dieser Stelle darauf aufmerksam zu machen und mit dem

Bemerken der Nachahmung zu empfehlen, daß zwei Nor⸗
nalstatute mit besonderer Berücksichtigung des Prinzips der
älbergebühr, das eine für den Fall die Genossenschaft,
das andere für den Fall der Stierhalter die Stiere erwirbi.
vom Landrath Knebel zu Merzig im Februarhefte 1877
der landwirthschaftlichen Zeitschrift für Rheinpreußen ent⸗
worfen worden sind.
An die Stelle der in den meisten Gemeinden vor—
handenen Zuchteber unserer hochbeinigen Landragçe sind
mancherorts kurzbeinige Suffolk-Eber getreten, über deren
Kreuzungsprodukte mit dem hiesigen Landschweine viekfach
günstig geurtheilt wird.
St. Johann, im Juni 1878.
Der Königliche Kreis-Thierarzt
Dr. Steinbach.

Saarbrücken, 8. Juli 1878.

Der Kgl. Landrath von Geldere

—

ODeffentlicher Anzeiger.

Versteigerung eines Wohn
gerung eines
hauses zu Völklingen.
Auf Anstehen des Herrn Adolph Lion, Kaufmann zu
St. Johann wohnhaft, soll am
Donnerstag, den 11. Juli d. J.,
αää Vormittags um 10 Uhr
in der Wohnung des Restaurateurs Hil. Junior dahier,
as zu Bölklingen an der Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße neben Joh. Melch.
Schneider und Mathias Rink gelegene — früher von Jakob Bungert
bhewohnte — zu jedem Geschäfisbetriebe geeignete Wohnhaus nebst
Zubehör, guf ausgedehnte Zahlungstermine durch den unter zeich neten
Notar verstigert werden. Besagter Herr Lion ist indeß nicht abge⸗
neigt, das erwähnte Haus vor dem Termine auch aus freier Hand zu
erkaufen und wolle man sich wegen der Verkaufs⸗Bedingungen an
etzteren wenden.
Völkliugen, 25. Juni 1878.
IXE

HausVersteigerung
in Saarbrücken.
Am Samstag, 20. Juli, Nachmittags.
nach der Denzer'schen Versteigerung, beim Wirthe Gethard
Müller zu Saarbrücken,
—R daselbst, ihre zu
Saarbrücken an der Wilhelmstraße, hinter dem Denzer'schen Hause
gelegene Gebäulichkeiten, bestehend in:
7 kleinen Wohnungen, Waschküche, Stallung
für 4Pferde, Heuboden, gemeinschaftliche
Scheune resp. Durchfahrt und Hofbering
sammt Garten mit Schuppen,
das Ganze zwischen J. B. Müller und Erben C. H. Lay, unter
zünstigen Bedingungen zum Eigenthum versteigern.
Müsgel, Notar.
am Donnerstag den 11. Juli.

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Um Nachahmungen zu vermeiden, achte man bei jeder
Büchse auf die Unterschrift des Ersinders, Henry Nestlé,
vevey (Schweiz).

Gefl. Aufträge werden erbeten durch
KRrapf«x Mofer,
Haupt-Depositärs in Frankfurt a. M.
Haus⸗Verkauf.
Eheleute Karl Klein, Wirtih in Wellesweiler, lassen
Montag den 22. Inli e., Nachmittags 3 Uhr,
in dem zu versteigernden Hause selbst,
ihr zu Altenwald, an der Staatsstraße, in bester Geschäftslage gels
zenes Wohnhaus durch den Unterzeichneten öffentlich an den
Meistbietenden versteigern.
Sulzbach, den 5. Juli 1878.
Der Königliche Notar
MiIh. Meyer.

Nedaction des Nicht⸗amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebruüder Hof er in Saabrucen
            
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