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fenden Elementarschule resp. der einzelnen Schulklassen der—
selben verpflichtet bleiben. Das betreffende Lehrerpersonal
hat dabei die von dem Schulvorstande etwa verlangte Hülfe
zu leisten.
Ziehen Kinder in schulpflichtigem Alter oder unter dem—
selben mit ihren Eltern in eine Gemeinde ein, so hat der
Bürgermeister die ersteren sogleich der betreffenden Schule
zuzuweisen, die letzteren dagegen in ein besonderes Register
einzutragen, damit sie mit Eintritt des schulpflichtigen Alters
zum Schulbesuch angehalten werden können.
Saarbrücken, den 5. Juni 1877.
Die Quierschied — Sulzbacher Straße wird innerhalb des
Königlichen Forstgebietes behufs Vornahme einer gründlichen
Instandsetzung vom 1. Juli d. J. ab auf die Dauer von
sechs Wochen für Fuhrwerk abgesperrt werden, was hierdurch
zur öffentlichen Keuntniß geb racht wird.
Saarbrücken, den 8. Juni 1877.
Der Metzger Friedrich Fritsch zu Bischmisheim beab⸗
sichtigt das auf dem Banne der Gemeinde Bischmisheim
Flur 1 Nr. 172 belegene, seinem Schwiegervater Peter
Diener daselbst gehörige Magazin, bez. Hintergebäude zu
einem Schlachthause einzurichten.
Dies Unternehmen wird mit dem Bemerken zur öf—
fentlichen Kenntniß gebracht, daß Zeichnungen und Be—
schreibungen des Projects auf dem Bürgermeister-Amt zu
Brebach zu Jedermanns Einsicht offen liegen, und daß eiwaige
Einwendungen binnen 14 Tagen anzubringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des
Tages, an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende
Nummer des Regierungs-Amtsblatts ausgegeben worden,
und ist für alle Einwendungen, welche nicht auf privatrecht⸗
lichen Titeln beruhen, präclusivisch.
Saarbrücken, den 1. Juni 1877.
Das Aushebungs-Geschäft wird im laufenden Jahre
nach nachstehendem Plane an den bezeichneten Tagen von
Vormittags 9 Uhr ab im Saale des Carl Schuhmann'schen
Wirthschaftslokals hierselbst abgehalten werden:
l. Am Montag, den 25. Juni er. Morgens 9 Uhr:
Vorstellung der
wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve II. Klasse
in Vorschlag gebrachten Militairpflichtigen,
zur Ersatz-Reserve J. Klasse in Vorschlag gebrachten
Militairpflichtigen,
zur Anmeldung gekommenen gelernten Jäger,
nach 8 62 ade8 der Ersatz-Ordnung angenommenen
Freiwilligen,
vorweg einzustellenden Militairpflichtigen,
nach F 65 ad 4 der Ersatz-Ordnung vorzumerkenden
Militairpflichtigen des Jahrgangs 1853.
II. Am Dienstag, den 26. Juni c., Morgens 9 Uhr:
Vorstellung der
vorzumerkenden Militairpflichtigen des Jahrgangs 18585,
vorzumerkenden Militairpflichtigen des Jahrgangs 1856
und zwar von Nr. 1 bis 209 der Loosungsliste.
II. Am Mittwoch, den 27. Juni er, Morgens 9 Uhr:
Vorstellung der
vorzumerkenden Militairpflichtigen des Jahrgangs 1856
m zwar von Nr. 210 bis zum Schluß der Loosungs⸗
iste,
Militairpflichtigen des Jahrgangs 1857 und zwar von
Nr. 1 bis 499 der Loosunagsliste.
IV.
Am Donnerstag, den 28. Juni er. Morgens 9 Uhr:
Vorstellung der
Militairpflichtigen des Jahrgangs 1857 und zwar von
Nr. 500 bis zum Schluß der Loosungsliste,
überzähligen Meilitairpflichtigen früherer Jahrgänge,
von den Truppentheilen abgewiesenen Einjährig-Frei—
willigen.
Die Gestellungspflichtigen werden aufgefordert, zu der
ihnen durch besondere Vorladung bestimmten Stunde sauber
gewaschen und mit reiner Bekleidung versehen, pünktlich vor
der Ober-Ersatz-Commission sich zu gestellen, indem die zu
spät Erscheinenden unnachsichtlich zur Strafe gezogen werden.
Bezüglich der in diesem Jahre angebrachten Gesuche um
Zurückstellung oder Befreiung vom Dienste im stehenden
Heere wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Väter und
uͤber 15 Jahre alten Brüder der Ersatzpflichtigen, sowie die
etwa im Hause befindlichen Schwiegersöhne persönlich im
Aushebungstermine zu erscheinen haben, widrigenfalls eine
Berücksichtigung der Reclamation nicht stattfinden kann.
Vorsteheude Bekanntmachung ist von den Herren Bür—
germeistern wiederholt in sämmtlichen Gemeinden zu ver⸗—
oͤffentlichen.
Gleichzeitig werden die Herren Bürgermeister in Folge
Anordnung der Königlichen Ober-Ersatz-Commission ersucht,
mir bis zum 23. ds. Mis. ein Verzeichniß derjenigen zum
Aushebungsgeschäfte beorderten Militairpflichtigen einzu—
reichen, welche:
1. sich in einer Untersuchung befinden, unter Angabe der
Beschuldigung, sowie der voraussichtlich zu erwarten⸗
den Strafe, und
2. eine gegen sie bereits verhängte Strafe noch nicht ver⸗
büßt haben.
Die Herren Bürgermeister haben sich dieserhalb, soweit
es erforderlich, mit den Gerichtsbehörden in Verbindung zu
setzen.
Saarbrücken, den 1. Juni 1877.
2
63.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Bezeichnung der Stelie. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die An—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kundigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
kann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An—⸗
sprüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
werbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) Aachen, Bürgermeister-Amt, 2) Promenadenwächter,
83) 829 A6. 50 Gehalt inkl. Kleidergeld, 4) auf Kündigung,
59 —, 6) kann nicht eröffnet werden, 7) Nüchternheit und
gegen das Publikum anständiges und gleichzeitig entschie—
denes Auftreten bei Schutz der städtischen Promenaden, 8)
Bürgermeister-Amt zu Aachen, 9) die Stelle ist sofort zu
besetzen.
1) Aachen, Bürgermeister-Amt, 2) Promenadenwächter,
3) 874 Ab. 50 Gehalt, sreie Wohnung, Gras für eine
Kuh, 4) auf Kündigung, 5) —, 6) kann nicht eröffnet werden,
7) Nüchternheit und gegen das Publikum anständiges und
zieichzeitig entschiedenes Auftreten bei Schutz der siädtischen
PBromenaden, und einige Erfahrung und Kenntniß in der
Gärtnerei und Forstkultur, 8 Bürgermeister-Amt zu Aachen,
9) die Stelle ist vom 12. Juni 1877 ab zu besetzen.
Saarbrücken,. d. 11. Juni 1877. Der Kal. Landräth von Geldern.