Erscheint
seden Montag.
Saarbrücker
Insertious⸗
gebühren:
Abonnements⸗
preis:
Jährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
Blatt.
die 4gespaltene
Petitzeile
oder
deren Raum
10 Pf.
Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
Xr. 23.
Montag, 4. Juni
1877.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Die neue Eintheilung der provinzialständischen und der königlichen
Baugeschäfte betreffend.
Nachdem vom 1. April 1877 ab die früheren Staats—
und Bezirksstraßen factisch an die Provinzialverwaltung
übergegangen sind und deren Bau resp. Unterhaltung daher
fernerhin zum Ressort dieser Verwaltung gehört, sind für
dieselben im diesseitigen Bezirke nachstehend aufgeführte
provinzialständische Wegebau-Inspektoren in Funktion ge—
treten.
— —
baupolizeilichen Funktionen in den genannten beiden Kreisen
sowie die Unterhaltung der Mosel von Neumagen bis zur
Regierungsbezirksgrenze bei Trarbach.
3. Baukreis Trier l,
verwaltet durch den königlichen Kreisbaumeister, Bau⸗Rath
Ritter in Trier, welchem die Wahrnehmung sämmtlicher
Königlichen Landbauangelegenheiten und der baupolizeilichen
Functionen in dem nördlich der Mosel (linkes Ufer) gelegenen
Theile des landräthlichen Kreises Trier, sowie die Verwal—
tung der Mosel von der Landesgrenze Elsaß — Lothringen —
Preußen bis Neumagen und der Sauer von Wallendorf
bis zur Mosel bei Wasserbillig obliegt.
4. Baukreis Trier II,
verwaltet durch den Königlichen Bau-Inspeetor Bruns in
Trier, welchem die Wahrnehmung sämmtlicher Königlicher
Landbauangelegenheiten und der baupolizeilichen Verrich—
tungen in dem südlich der Moösel (rechtes Ufer) gelegenen
Theil des landräthlichen Kreises Trier, einschließlich der
Militairbauten im Stadtkreise Trier obliegt.
5. Baukreis Merzig,
welcher die landräthlichen Kreise Merzig, Saarburg und
Saarlouis umfaßt, verwaltet durch den Königlichen Kreis—
baumeister, Bau⸗Rath Köppe in Merzig, welchem die Wahr⸗
nehmung sämmtlicher Königlicher Landbauangelegenheiten
und der baupolizeilichen Functionen in den genannten Kreisen
mit Ausschluß der Militairbauten in der Festung Saarlouis
obliegt.
Außerdem die Verwaltung der Saar von Saarlouis
bis zur Mosel bei Conz.
6. Baukreis St. Wendel,
umfassend die landräthlichen Kreise St. Wendel und Ott—
weiler, verwaltet durch den Königlichen Kreisbaumeister
Gersdorff in St. Wendel, welchem die Wahrnehmung sämmtlicher
Königlicher Landbauangelegenheiten und der baupoli⸗
zeilichen Functionen in den augegebenen Kreisen obliegt.
7. Baukreis Saarbrücken,
für den landräthlichen Kreis gleichen Namens, verwaltet
durch den Königlichen Bau-Inspector Schönbrod in St.
Johann a. d. Saar, welchem die Wahrnehmung sämmtlicher
Königlicher Landbauangelegenheiten, sowie der baupolizeilichen
Verrichtungen in genanntem Kreise einschließlich der Mili—
tairbauten in Saarbrücken obliegt.
Derselbe verwaltet außerdem die canalisirte Saar und
die freie Flußstrecke derselben von der Elsaß-Lothring'schen
Landesgrenze bei Güdingen bis Saarlouis.
Trier, den 14. Mai 1877.
Inspek⸗
Umfaßt mit den in der
Bekanntmachung vom 26.
Januar 1877 angegebenen
näheren Bestimmungen die
londräthlichen Kreise.
Des Wegebau—⸗
Inspektors
tion.
St. Wendel
Ottweiler, Saarlouis,
Saarbrücken, Merzig
und Saarburg
Stadt- und Landkreis Trier
Trier und Bitburg
Wittlich Wittlich u. Berncastel Nards Wittlich
Prüm Prüm und Malmedy Hasse Prüm
Tochem Cochem, Zell u. Daun veder Cochem
während dem Staate das Recht der Oberaufsicht über die
nunmehrigen Provinzialstraßen verblieben ist, so daß also
die Straßenpolizei, wohin beispielsweise auch das Aligne—
mentswesen gehört, der Cognition der königl. Regierung
verbleibt.
In Folge dessen hat für die Wahrnehmung der Bau—
geschäfte der Königlichen Regierung auch eine aͤnderweitige
Eintheilung der Baukreise stattgefunden, wonach vom 1.
April 1877 ab, statt der früheren 9 Baukreise nur mehr
/ Baukreise im Regierungs-Bezirke Trier bestehen und zwar:
1. Baukreis Bitburg,
welcher die landräthlichen Kreise Bitburg, Prüum und Daun
umfaßt, verwaltet durch den Königlichen Kreisbaumeister
Soff in Bitburg, — vorläufig während dessen Beurlaub—
ung durch den Baumeister Krebs — dem in diesen Kreisen
die Wahrnehmung sämmtlicher Königlichen Landbauangelegenheiten
und der baupolizeilichen Functionen obliegt.
2. Baukreis Wittlich,
welcher die landräthlichen Kreise Wittlich und Berncastel
umfaßt, verwaltet durch den Königlichen Kreisbaumeister
Freudenberg, der bis auf Weiteres in Mülheim a. d. Mosel
seinen Wohnsitz behält.
Dessen Verwaltung erstreckt sich auf die Wahrnehmung
sämmtlicher königlichet“ Landbauangelegenheilen“ und der
ẽreuznach
Saarbrücken
Name. Wohnort.
Borggreve Creuznach
Becherer n