Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 22. September pr. Nr. 8950 genehmigt, daß
zur Aufbringung der Mittel behufs Errichtung eines Kirchen⸗
gebäudes für die durch Abzweigung von benachbarten Ge—
meinden in der Bildung begriffene junge Gemeinde Kupfer—
dreh, im Landkreise Essen, eine Hauscollecte bei den evan—
gelischen Bewohnern der Rheinprovinz durch Deputirte aus
der vorgenannten Gemeinde bis zum 1. Okttober er. abge—
halten werde.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß, daß Louis Chalon aus Urdenbach mit Abhaltung
der sealichen Collecte im hiesigen Bezirke beauftragt wor—
den ist.
Trier, den 11. April 1877.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mittelst
Rescripts vom 7. März er. der Judenschaft im Kreise Bitburg
gestattet, behufs Aufbringung der Mittel für den Neubau
einer Synagoge in Bitburg eine Hauscollecte bei den jü—
dischen Bewohnern der Rheinprovinz bis zum Schlusse des
Jahres 1877 abhalten zu lassen, was wir mit dem Be—
merken zur Kenntniß bringen, daß der Kaufmann Hermann
Pelzer und der Kaufmann Simon Juda mit der Erhe⸗
hung der Collekte beauftragt sind.
Trier, den 12. April 1877.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die Fortschreibung des Güterwechsels
in der Bürgermeisterei Sellerbach findet in diesem Jahre
zu Riegelsberg bei dem Wirthe Ferdinand Loesgen wie
folgt statt:
Gemeinde Sellerbach am 4 Mai Vormittags,
Engelfangen
Etzenhofen
Guichenbach
Herchenbach
Hischbach
Köln
Niedersalbach
Rittenhofen
Ueberhofen ea..
Walpershofen , 9. , Vormittags.
Die Steuerzettel, Kataster-Auszüge und' Erwerbs-Ur—
kunden sind zur Fortschreibung mitzubringen.
Familientheilungen sind zur besondern Terminbestim—
mung sofort, also am 8. Mai Vormittags anzumelden.
Riegelsberg, den 26. April 1877.
Der Bürgermeister
Mainz.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair⸗-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Bezeichnung der Sielie. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die An—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kundigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
kann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An—
prüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
werbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) Sulzbach, Gemeinde, 2) Feldhüter, 3) 5404, 4)
auf jederzeitige Kündigung, 5) keine, 6) nein, 7) Gefund—
heit und Energie, 8) Bürgermeister zu Sulzbach.
1) Neumeiler, Gemeinde, 2) Polizeidiener und Feldhüter,
3) 216 M, 4) auf jederzeitige Kündigung, 5) keine, 6) nein, 7)
Gesundheit und Energie, 8) Bürgermeister zuSulzbach.
1) Rheinböllen, Postamt, 2) Landbrieftrüger, 3) 885466.,
4) auf 4wöchentliche Küundigung, 5) 300 Md, kann durch
Abzüge gebildet werden, 6) ja, 7) körperliche Rüstigkeit,
Kenntnisse im Lesen und Schreiben, 8) Ober-Post-Direktion
zu Coblenz.
1) Auchen, Strafanstalts-Direktion, 2) Gefangenaufseher,
3) 900 M. Gehalt und 210 M. Miethsentschädigung, 4) vor—
läufig mit dem Vorbehalte jederzeitiger Wiederentlassung auf
s monatliche Probe, 5) keine, 6) ja, 7) Elementarschulbildung,
Energie und geistige wie körperliche Regsamkeit, 8) Straf⸗
anstalts-Direktion zu Aachen.
1) Poppelsdorf bei Bonn, Universitäts-Kuratorium zu
Bonn, 2) Banwüchter bei dem Neubau des physiologischen
Instituts, 8) 60 4. monatlich und Gewährung eines Wacht—
zimmers, 4) auf Kündigung und keinenfalls länger als bis
zur Vollendung des Baues, 5) keine, 6) keine, 7) gute
Zeugnisse über bisherige Führung, besondere Energie auf
dem Bauplatz den Arbeitern gegenüber, Kenntniß von Bau—
materialien insoweit, um bei deren Abnahme und Ueber—
wachung mit Nutzen verwendet werden zu können, 8) Uni—
versitäts-Kuratorium zu Bonn.
Terminkalender pro Monat Mai 1875.
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Beamte, Die Erledigung
welche anordnende
u berichten haben. Ferfügung.
. Sämmtliche Einnehmer.
20. Alle Bürgermeister.
8. Juli 1842,
Nr. 4016.
8. Februar 1869,
Nr. 952
Saurbrücken. 30. April 1877
Gegenstand.
Nachweisung der erhobenen Gerichtskosten in einfachen
Holzdiebstahlssachen.
Anträge auf Beurlaubung von Soldaten nach 2 jähriger
Dienstzeit.
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Der Kal. Landrath von Geldern.