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»en Kreis Saarbrücken. —
Amtliches Anzeigeblatt für
Nxr. 17.
Montag, 23. April
1877.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Unter Hinweisung auf 8 5 des Gesetzes über die Ent—
eignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 wird
hierdurch bekannt gemacht, daß der Herr Handels-Minister
mittelst Rescripts vom 15. März d. J. der Direktion der
Pfälzischen Eisenbahnen zu Ludwigshafen die Erlaubniß
zu Vorarbeiten für eine Eisenbahn von St. Ingbert nach
St. Johann-Saarbrücken zum Anschlusse an die von dem
letztgenannten Orte nach Saargemünd führende Eisenbahn
in Betreff des Preußischen Staatsgebiets ertheilt hat.
Trier, den 8. April 1877.
Der Unterricht wird an den schulfreien Nachmittagen
ertheilt und bezweckt die einheitliche und methodische Leitung
der Vorbereitung zum Eintritte in das Seminar. Präpa—
randen, welche mit einer Schulverwaltung betraut sind,
werden dadurch an der Betheiligung nicht gehindert.
Saarbrücken, den 20. April 1877.
Der königl. Kreis-Schulinspektor
Dr. Rachel.
Conferenzʒ.
Zu der auf Donnerstag den 26. April, Nachmittags
2 Uhr, im Ritzdorf'schen Saale zu Saarbrücken anberaum—
ten Conferenz lade ich die sämmtlichen Lehrer der drei
Städte, sowie die katholischen Lehrer der Bürgermeistereien
Gersweiler, Bischmisheim und Kleinblittersdorf hiermit
ergebenst ein.
Saarbrücken, den 14. April 1877.
Der Königliche Kreis-Schulinspektor
Dr. Rachel.
Annahme und Führung eines Familien-Namens betreffend.
Auf Grund diesfälliger Ermächtigung des Herrn
Ministers des Innern haben wir den unehelichen Kindern
des Glashütten-Arbeiters Friedrich Wilhelm Zeuge zu
Obervölklingen, nämlich:
1) Mathias Jaeger, geb. den 11. September 1888,
25 Wilhelm3298. 1861 und
—A 17. November 1863
die Annahme und Führung des Familien-Namens „Zeuge“
gestattet, was in Gemäßheit des Gesetzes vom 11. germinal
N hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Trier, den 8. April 1877.
Vereidigung zweier Bauführer.
Die Bauführer:
Hermann Wolf zu St. Johann a Saar und
Wilhelm Bußmann zu Saarbrücken,
haben unterm 7. d. Mts als solche den vorgeschriebenen
Diensteid geleistet.
Trier, den 11. April 1877.
Der Lehrerin Anna Simon in St. Johann ist die
Erlaubniß zur Errichtung einer Privat-Elementarschule für
Mädchen ertheilt wordem
Trier, den 6. April 1877.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
„. Es ist der Wunsch der königlichen Regierung, daß
äͤmmtliche Schulamts-Aspiranten des Kreises, katholische
wie evangelische, welche nicht den Präparanden-Kursus in
Dudweiler oder eine höhere Anstalt besuchen, an dem mit
dem 18. d. M. in Saarbrücken eröffneten Cursus sich
betheiligen.
„Die betreffenden Präparanden, welche noch rückständig
sind, werden demnach hierdurch aufgeforbert, sich dis spat
lestens zum 1. Mai er. zur Theilnahme an dem Cursus zu
Saarbruͤcken im Schulsaale der oberen evangelischen Knaben—
klasse einzufinden.
Polizei⸗Verordnung resp. Friedhofs- und Begräbniß-Ordnung für die
Gemeinden der Bürgermeisterei Völklingen.
Nachdem für Völklingen, Obervölklingen, Fürstenhausen,
Wehrden und Geislautern neue Friedhöse angelegt worden
sind, wird auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über
die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 von dem
unterzeichneten Bürgermeister im Einverständniß der Ge—
meinde-Vorsteher und der Gemeinde-Vertretungen, folgende
Polizei⸗Verordnung resp. Friedhofs- und Begrähniß Ord—
nung für die Bürgermeisterei Völklingen erlassen:
8 I.
Der Friedhof zu Völklingen wird hiermit für geschlossen
erklärt und dürfen vom Tage der Publication dieser Polizei—
Frduung ab, auf demselben keine Leichen mehr beigesetzt
werden.
82.
Die neuen Friedhöfe sind zur Aufnahme sämmtlicher
Leichen ohne Unterschied der Religion, welcher die Verstor—
benen angehörten, bestimmt, und zwar:
1) der in Völklingen für die Leichen aus Völklingen und
den Wohnungen bei Rammellerschacht;
—AV—
lingen und den Ansiedlungen zu Gerhardgrube auf
der Gemarkung Völklingen;
8) der in Fürstenhausen,
4) der in Wehrden und
5) der in Geislautern
für die Leichen ihrer Gemeindebezirke.
8'3.
Die Beerdigungen finden nach der Reihenfolge statt,
wie sie bei dem betreffenden Todtengräber angemeldet worden.