Gersweiler, Bischmisheim und Kleinblittersdorf hiermit
ergebenst ein.
Saarbrücken, den 14. April 1877.
Der Konigliche Kreis-Schulinspektor
Dr. Rachel.
Der Metzger Friedrich Schröder zu Malstatt be—
absichtigt, in dem Hofraum des ihm zugehörigen Hauses,
in Flur 9, Nr. 58 des Bannes von Malstatt-Burbach,
ein Schlachthaus zu errichten.
Dieses Unternehmen wird in Gemäßheit des 8 17 der
Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 mit dem Bemerken
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Zeichnungen und
Beschreibungen des Projectes in meinem Amtslocale zu
Jedermanns Einsicht offen liegen und daß etwaige Ein—
wendungen gegen das Project binnen 14 Tagen anzu—
bringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages,
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer
des Regierungs-Amtsblattes ausgegeben worden, und ist
für alle Einwendungen nicht pridatrechtlicher Natur prä⸗
clusivisch.
Malstatt-Burbach, den 31. März 1877.
Der Bürgermeister
Meyer.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Auf dem heutigen Kreistage, zu welchem fünfzehn
Herren Kreisstände von den 20 stimmberechtigten Mitglie—
dern der Kreisvertretung sich eingefunden hatten, erfolgte
zunächst die Vorlage des Etats der Gewerbeschule
zu Saarbrücken für die Zeit vom 1. April 1877 bis
dahin 1880,
nach welchem die jährlichen Ausgaben betragen 28,980 .4.
und zwar für:
1) Besoldungen der Lehrer:
a. Gehälter für den Director
—A
schnittssatz von 3150 4.
nach dem Ministerialregu⸗
lativ vom 28. April 1874 18,900,
und für Hülfslehrer.. 1,600,
Wohnungsgeldzuschüsse der
Z3 definitiv angestellten Leh—
rer zufolge Beschlusses vom
4. November 1876 ..
Remunerationen für den Ren⸗
danten, Canzlisten und Schul⸗
diene... 1
Heizung, Beleuchtung, Unter⸗
haltung der Lehrmittel und
sonstige sachliche Bedürfnisse 2,100,
wogegen an Einnahmen sich ergeben durch
Schulgeld.. .. 9,880 M.
so daß zu decken bleiben...19,100 M.
Hiervon wird übernommen von dem Staat
die Hälfte mitt.. 9,550 „
den beiden Städten Saarbrücken und St. Jo⸗
hann ein Viertheil mit.... 4,775,
und von den übrigen Gemeinden des Kreises
der gleiche Betrag mit..4,775 ,
Gegen diesen Etat und insbesondere gegen die Ueber—
nahme der vorbezeichneten Beträge findet der Kreistag nichts
zu erinnern, indem derselbe die Nothwendigkeit der Leistung
der geforderten Zuschüsse zur Unterhaltung der Schulanstali
auf Grund der durch den Beschluß vom 12. August 1878
übernommenen Verpflichtungen anerkennt.
Gleiches gilt in Betreff der nach Ausweis der Rech—
nungen der Gewerbeschulkasse nothwendigen Zuschüsse des
Kreises für das Jahr 1876 und das J. Quartal 1877 im
Betrage von 7181 .M. 35 5und 2021 M. 57 ..
Zu denselben haben die ländlichen Gemeinden des
Kreises und die Stadt Malstatt-Burbach die Hälfte beizu—
tragen mit. 48 24601 b. 46 6
wovon bis jetzt zufolge Ausschreibens
vom 10. Angust 1876 (Kreisblatt Nr. 83)
eingezahlt sind.. . .. . 2788, 50,
so daß in diesem Jahre noch aufzu—⸗
bringen bleibe.... 1211312 M 96 5..
Sodann wurden dem Kreistage die Vorschläge des
Vorstandes der Gewerbeschule in Betreff der Normirung
der Gehälter der einzelnen Lehrer mitgetheilt, ohne daß
Ausstellungen gegen dieselben Seitens der Versammlung
erfolgten.
Ebensowenig gab die vom Vorstande der Vorschule
der Gewerbeschule beschlossene Erhöhung der Remuneration
des Schuldieners der Vorschule von 240 M. auf 300 4
zu Erinnerungen Veranlassung.
Ferner beschloß der Kreisstag im Interesse der He—
hung der Pferdezucht, auch für das laufende Jahr
die Summe von 600 M. aus dem Jagdkartengelder-Fond
dem Vorstand der landwirthschaftlichen Local⸗Abtheilung
des Kreises mit der Bestimmung zu überweisen, dieselbe
sowie die von der Beihülfe des vergangenen Jahres noch
nicht verausgabten 103 4. 25 zur Bestreitung der
Deckkosten der den Königlichen Gestüthengsten zu Heus—
weiler aus dem hiesigen Kreise zugeführten Stuten zu verwenden.
Bei Auszahlung dieser Unterstützung sollen die Pferde—
besitzer des Kreises schon jetzt darauf aufmerksam gemacht
werden, daß vom Jahre 1879 ab auf Beiträge zu den
Deck- und Fohlengeldern aus Kreismitteln nur diejenigen
zu rechnen haben werden, deren Stuten von Königlichen
Gestütspferden in erster Linie oder von den mit solchen
Pferden gezüchteten Hengsten abstammen.
Dieser Beschluß gründet sich auf die Beobachtung, daß
in der Regel die von den Königlichen Beschälern gefallenen
Fohlen nach dem Auslande verkauft werden, wodurch die
bon der Kreis-Vertretung beabsichtigte Erzielung eines Stam⸗
mes guter Zuchtstuten unmöglich gemacht wird.
Gleichzeitig spricht sich der Kreistag dahin aus, daß
die Einrichtung einer zweiten Beschälstation im Mittelpunkte
des Kreises dringend zu wünschen und deßhalb bei der
Königlichen Gestüts-Verwaltung in Antrag zu bringen ist.
Im Anschlusse an die durch das Gesetz vom 29. Juni
1876 vorgeschriebene Verlegung des Etatsjahres
für den Staatshaushalts-Etat soll auch für die Kreis⸗
Tommunalkasse, sowie für die Kreis-Sparkasse das Rech—
nungsjahr mit dem 1. April beginnen und mit dem 31.
März jeden Jahres schließen.
Hierauf wurde nach Vortrag des Vorsiztzenden der
ständigen Commission zur Controle der Kreis-Spar—
kasse die Rechnung dieser Kasse für das Jahr 1878
auf 559,884 M6 iu Einnahme und
505,689 M. 32 in Ausgabe festgesetzt und