Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr. 8.

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Saarbrücker

Montag, 15. Januar

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den Kreis Saarbrücken. —

1877.

Als Ergebniß der Reichstagswahl vom 10. d. Mts. im 85. Wahlkreise des Regierungsbezirkes Trier (Kreis
Saarbrücken) ist unter Beobachtung der Vorschriften des Wahl-Reglements vom 28. Mai 1870 festgestellt worden, daß
von den 13,809 Seitens der Wahlvorstände für gültig erklärten Stimmzetteln:
8366 auf den Namen des Geheimen Bergraths Pfähler zu Sulzbach,
51118, „Dechanten Schneider zu St. Johann,
324 3 „Ubhrmachers Hackenberger zu Pforzheim,
2 „Oberberghauptmanns Krug von Nidda zu Berlin,
ß auf je einen Namen

auten.
Da sich sonach die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen auf den
Geheimen Bergrath Pfähler zu Sulzbach
vereinigt hat, so ist derselbe zum Reichstags-Abgeordneten für den Kreis Saarbrücken gewählt worden, was hierdurch in
Gemäßheit des 8 27 des Wahl-Reglements zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Saarbrücken, den 14. Januar 1877.

Der Wahl⸗-Commissar
von Geldern,
Königl. Landrath.

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Mit Bezug auf die diesseitige Bekanntmachungen vom
13. Oktober 1871 und 4. Januar 1873 bringe ich hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Majestät der König
geruht haben, durch Allerhöchste Ordre vom 7. d. M. bei
der Rheinischen Deputation für das Heimathwesen zu Cöln
den Appellationsgerichtsrath Dr. Busse von den Funktionen
als richterliches Mitglied und stellvertretender Vorsitzender
zu entbinden, und an seiner Stelle das bisherige stellver⸗
tretende richterliche Mitglied der Deputation, den Landge—
richtsrath Eschweiler, zum richterlichen Mitgliede und stell—
vertretenden Vorsitzenden, sowie an Stelle des ꝛc. Eschweiler
den Landgerichtsrath Rospatt in Köln zum stellvertretenden
richterlichen Mitgliede und zwar für die Dauer ihres Haupt—
amtes am Sitze der Deputation Allergnädigst zu ernennen.
Coblenz, den 22. Dezember 1876.
Der Ober Präsident der Rheinprovinz,
v. Bardeleben.

Nach Maßgabe der von dem Herrn Minister der geist—
lichen ꝛc. ꝛc. Angelegenheiten unter dem 15. Oktober 1872
erlassenen Vorschriften wird am 1. März und den folgen—
den Tagen die Prüfung für die Aufnahme in das als
Internat eingerichtete Schullehrer-Seminar zu Ottweiler
tattfinden.
Evangelische Schulamts-Präparanden, welche bis zum
J. Aprilet. J. das 17. Lebensjahr vollendet, das 24. noch
nicht überschritten haben, und die Aufnahme in das Seminar
in Ottweiler wünschen, haben sich zu dieser Prüfung späte—

stens bis zum 15. Februar kommenden Jahres bei dem
Seminar-Director Worst in Ottweiler zu melden und ihrer
Meldung beizufügen:
1) das Taufzeugniß (Geburtsschein),
—ADOD
Gesundheitsattest, ausgestellt von einem zur Führung
eines Dienstsiegels berechtigen Arzte;
diejenigen Aspiranten, welche unmittelbar von einer
andern Lehranstalt kommen, ein Führungs-Attest von
dem Vorstande derselben, die anderen ein solches von
der Polizeibehörde und dem Schul-Inspektor ihres
Wohnorts;
die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle des
Nächstverpflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalte
des Aspiranten während der Dauer seines Seminar—
cursus gewähren werde, mit der Bescheinigung der
Ortsbehörde, daß er über die dazu nöthigen Miittel!
verfüge.
Ueber die Zulassung zu der Aufnahme-Prüfung wird
Aspiranten demnächst von dem Seminar-Director Worsi
Wittheilung zugehen.
Die zur wirklichen Aufnahme ausgewählten Präparau⸗
den haben bei derselben unter Mitverpflichtung ihrer Väter
resp. deren Stellvertreter einen Revers auszustellen, inhalts
dessen sie nach Beendigung ihrer Ausbildung in dem Se—
minar jede von der betr. Kgl. Regierung, fuͤr deren Bezirk
ihre Aufnahme erfolgt, ihnen übertragene Schulstelle zu über—
nehmen und mindestens drei Jahre zu verwalten, im Wei—
gerunsfalle aber, sowie im Falle der durch ihre Führung
beranlaßten er der nicht durch ihren Gesundheitszustand
            
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